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Alexa2018 19.11.2021 11:09

Kontaktaufnahmeversuch mit neuem Klienten erfolglos
 
Guten Morgen,


ich habe einen neuen Klienten bekommen. Auf meine Briefe und Nachrichten auf seiner Mailbox reagiert er nicht. Der vorherige Betreuer hat mir schon 6 dicke Leitzordner mit Unterlagen übersendet.



Das AG schreibt: Die Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung war bisher nicht möglich, da der Betreute trotz mehrfaher Auffordeurng dem Gericht kein ärztliches Zeugnis übersandte und auch bei einer daher in Auftrag gegebenen Begutachtung bei einer Terminfindung nicht mitwirkte. Darüber hinaus war auch eine gerichtliche Anhörung nicht möglich, da der Betreute zum Anhörungstermin nicht erschien. Es wird daher um eine zeitnahe Übersendung des ärztl. Zeugnisses bis 30.11. gebeten.


So jetzt ist guter Rat teuer. Was mach ich nun? Trotzdem überall legimitieren oder versuchen die Betreuung abzugeben?


Über Tipps freue ich mich. Liebe Grüße Alexa

michaela mohr 19.11.2021 11:30

Wann hast du den Kunden denn konkret übernommen?


Dem Gericht würde ich deine bisherigen, leider vergeblichen Bemühungen schildern und um Fristverlängerung bis zur Attestabgabe nachsuchen.
Begründung: du musst dich erst mal einarbeiten, den/die Ärzte herausfinden die für eine Attestausstellung in Frage kämenz.B.


Meine Fragen: wurde die Betreuuung gegen den Willen des Betreute eingerichtet? Wenn ja, warum? Das solltest du in den vorliegenden Akten herausfinden können.
Du könntest über das Umfeld (Nachbarn, Vermieter, Bank, Sozialamt) versuchen zu einer Einschätzung zu gelangen ob die Weiterführung der Betreuung überhaupt noch nötig ist.


Zitat:

Trotzdem überall legimitieren oder versuchen die Betreuung abzugeben?
Natürlich überall legitimieren, du braust doch möglichst konkrete Infos zur Sachlage.
Mit welcher Begründung wollltest du die Betreuung denn abgeben? Wenn sie an dich übertragen wurde sah das Gericht auch erst mal dafür eine Notwendigkeit.


Es passiert gar nicht mal so selten, dass Betreute die Mitarbeit verweigern. Verpflichtet dazu sind sie nämlich nicht. Also versuhche dir anhand der Tipps selbst ein Bild von der Situation zu machen und dann siehst du weiter. Viel Erfolg:winke:

Alexa2018 19.11.2021 11:35

ok ich danke Dir. Liebe Grüße

BineP 21.11.2021 09:39

Michaela Hinweis, dass Betreuten schon mal die Mitwirkung verweigern, kann ich auch bestätigen.


Vielleicht denkt der Betreute, dass die Weigerung der Kontaktaufnahme dazu führt, dass die Betreuung endet. Dann könntest Du ihm schreiben oder auf die Mailbox sprechen, dass dem nicht so ist, falls es sich nicht um eine vorläufige Betreuung handelt.


Bei einer neu eingerichteten Betreung oder Betreuerwechsel haben Betreute oft die schlimmsten Befürchtungen, was jetzt passieren wird. Dafür müssen Betreuer Verständnis haben und versuchen in aller Höflichkeit die Ängste auszuräumen. Vor allem sollten wir uns auch bei den Medien bedanken für das Bild des Betreuers, das vermittelt wird:motz:.


Briefe an Betreute, dass man um telefonische Kontaktaufnahme bis zum ...bittet, sonst kommt man persönlich vorbei, waren bei mir schon mehrfach zielführen.


Viel Erfolg, nicht aufgeben.

HorstD 21.11.2021 09:59

Die Frage, ob die Betreuungsvoraussetzungen weiter vorliegen (hier also, ob ein Verlängerungsbeschluss erfolgt (§ 295 FamFG), ist doch nicht Sache des Betreuers. Der kann dazu allenfalls eine Meinungsäußerung abgeben, das weitere muss aber das Gericht selbst ermitteln und dazu die Hilfe der Betreuungsbehörde in Anspruch nehmen. Und dann auch selbst ein SV-Gutachten anordnen. Der Betreute oder sein Betreuer können zwar ein Arztattest vorlegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Details: https://www.reguvis.de/betreuung/wik..._der_Betreuung

Domenica 23.11.2021 20:08

Da ja ein Betreuer schon drin war und es sich hier nur um einen Wechsel handelt, erwarte ich auch, dass der Betreute sich halbwegs mit seinen eigenen Pflichten auskennt. Was sagt denn der alte Betreuer zu diesem Verhalten? Ist das total ungewöhnlich und muss man sich Sorgen machen? Da würde ich also zeitnah (!) abklären.


Wenn jemand partout keinen Kontakt will, obwohl ihn/sie davon nichts abhält (also Krankheit etc.), dann lasse ich die Betreuung aufheben.

michaela mohr 23.11.2021 21:20

Was sind denn bitte die "Pflichten " des Betreuten? Ich kenne nach gut 20 Jahren immer noch keine.!
Nicht du lässt die Betreuung aufheben sondern das Gericht. Soviel Macht hat zum Glück kein Betreuer.

Zitat:

obwohl ihn/sie davon nichts abhält (also Krankheit etc.),
Ohne Krankheit gäbe es keine Betreung.

Domenica 24.11.2021 11:03

Genau, ich stelle einen Antrag auf Aufhebung/Wechsel der Betreuung, da eine Zusammenarbeit nicht möglich ist. Wenn jemand nie mit mir spricht und ich diese Person nicht mal kennen lernen kann, dann sehe ich mich nicht in der Lage, die Betreuung zu führen.

michaela mohr 24.11.2021 12:04

Du hattest von den vorgeblichen Pflichten des Betreuten geschrieben. Ich hatte gefragt welche das sein sollen und letztlich wo besonders das Wort "Pflicht" gesetzlich zu finden sein soll?

Dazu:
Zitat:

Wenn jemand nie mit mir spricht und ich diese Person nicht mal kennen lernen kann, dann sehe ich mich nicht in der Lage, die Betreuung zu führen.
Solche Menschen sollen dann ohne Hilfe und Unterstützung gelassen werden?(Die sie meiner Einschätzung nach gerade besonders nötig haben)

Wenn ein Betreuer bestellt wird wurde zuvor ein Hilfebedarf geprüft und mit der Betreuerbestellung anerkannt.

Man kann auch Betreuungen führen ohne Kontakt zu haben, ohne zu sprechen, sogar ohne jemanden besonders gut zu kennen. Das ist weniger schön, weniger befriedigend, manchmal auch sehr anstrengend aber es geht.
Ich führe z.B. seit einigen Jahren 2 solche Betreuungen. Damit sichere ich mindestens die rudimentare Wohnsituation und die soziale Sicherung z.B. den Erhalt der Wohnung, des Lebensunterhalts und besonders der KV ab.
In meinen Augen sind das Grundbedürfnisse die jedem zustehen und die es zu verteidigen gilt.

Anhänger der Theorie, dass man erst im vollkommenen Abseits und Dreck landen muss um zu erkennen dass das Annehmen von Hilfen angesagt wäre bin ich sowieso nicht.

Das Gericht ist über die "Führung" der Betreuung informiert und findet an meiner o.g. Argumentation nichts auszusetzen.

Domenica 24.11.2021 20:14

Michaela, ich spreche hier nicht von rechtlichen Pflichten. Tatsächlich gibt es im menschlichen Miteinander auch Normen, die man in keinem Gesetzestext nachlesen kann. Sowas wie Begrüßung, um mal ein triviales Beispiel zu nennen.



Ich persönlich kann keine Betreuung führen, ohne meinen Betreuten persönlich kennen zu lernen. Ich habe allerdings das Gefühl, dass wir beide an ganz unterschiedliche Voraussetzungen oder Fallbeispiele denken. Hier handelt es sich ja nicht um eine Neubetreuung. Also gehe ich davon aus, dass derjenige bereits Erfahrung mit Betreuern hat. Wenn sechs Ordner vorhanden sind, dann hat der vorherige Betreuer ja auch jede Menge geregelt. Also, wo Reglungsbedarf ist, da setzte ich persönlich ein Mindestmaß an Mitwirkung voraus. Und dazu gehört für mich, dass man auf Kontaktversuche reagiert.



Willst du mir sagen, dass du diese zwei Betreuungen führst ohne denjenigen überhaupt kennen gelernt zu haben? Im Beispiel von Alexa geht es ja um den ersten eigentlichen Kontakt. Der hat doch bei deinen Betreuungen sicher stattgefunden bzw hast du die Möglichkeit deine Betreuten auf eine andere Weise zu kontaktieren als persönlich an der Haustür aufzutauchen?


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