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Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin Zitat: Zitat von HorstD Sollte derzeit die Betreuervergütung an den Arbeitgeber abgetreten sein, dürfte das ab 1.1.23 nicht ...


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Alt 01.12.2021, 21:54   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin
Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Sollte derzeit die Betreuervergütung an den Arbeitgeber abgetreten sein, dürfte das ab 1.1.23 nicht mehr zulässig sein.
Soweit habe ich mich als selbständiger Berufsbetreuer noch gar nicht damit befaßt...
Wie sieht es denn dann mit den Betreuungsvereinen aus? Die haben doch bisher die Vergütungen bekommen und die Löhne an die angestellten BetreuerInnen ausgezahlt. Ein Teil der Vergütungen wurde aber sicherlich für die Overheadkosten verwendet und wahrscheinlich auch noch für die Querschnittsaufgaben, sofern diese nicht über die Kommunen refinanziert wurde/wird.
Werden diese Teile des Vereins-Aufwandes dann den Angestellten in Rechnung gestellt? Oder gibt es da eine andere Lösung.
Es wäre ja wirklich ein Klops, wenn die BetreuerInnen auch noch ihre Arbeitgeber bezahlen müßten.

Im Prinzip tun sie das ja auch jetzt schon, wenn sie weniger als die Vergütungen erhalten. Wenn den BetreuerInnen dann aber auch noch Rechnungen vom Arbeitgeber gestellt werden, ist doch das ganze Prinzip Betreuungsverein und Anstellungsverhältnis völlig aus den Angeln gehoben. Oder?


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.12.2021, 10:55   #12
Moderator
 
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Hallo, für Vereinsbetreuer gabs ja schon immer Sonderregelungen, die geringfügig modifiziert fortgesetzt werden. Die neue Grundvorschrift, § 19 Abs 2 BtOG schreibt die beiden Betreuertypen ausdrücklich fest. Beim Vereinsbetreuer wird übrigens nix abgetreten, da hat von vorne herein der Verein den Vergütungsanspruch und der Mitarbeiter ausdrücklich nicht. Im Übrigen bekommen Vb zT auch mehr Gehalt, als an Vergütung reinkommt, zB in der Anfangsphase.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 02.12.2021, 19:03   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin


und vielen Dank für die Info. Man lernt ja nie aus.


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.12.2021, 23:10   #14
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 9
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@HorstD: Die Betreuervergütung rechnet mein Chef ab und ich bekomme ein Gehalt!



Danke für die ausführliche Antwort! Das heißt ja im Endeffekt, wenn in meinem Arbeitsvertrag nichts anderes vermerkt ist, kann ich, wenn ich dort aufhören würde zu arbeiten, um mich selbständig zu machen, meine Betreuungen ohne Probleme mitnehmen!
Cordelia ist offline  
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Alt 03.12.2021, 07:34   #15
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
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Das ist richtig. Die Betreuungen sind ja bereits bei dir und wohl auch mit der Bezeichnung „beruflich“. Es müsste also nur der Arbeitsvertrag gekündigt und die Vergütungsabtretung widerrufen werden.

Allerdings stehen dann alle Dinge an, die man als selbstständiger Betreuer zu machen hat:

- Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt
- Mitteilung an Finanzamt über Beginn Selbstständigkeit
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Abschluss einer eigenen Berufs- sowie Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Entscheidung über die Krankenversicherung: freiwillig weiter in der GKV oder PKV.
- ggf Beauftragung eines Steuerberaters.
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Horst Deinert

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Geändert von HorstD (03.12.2021 um 08:30 Uhr)
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Alt 03.12.2021, 08:15   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
kann ich, wenn ich dort aufhören würde zu arbeiten, um mich selbständig zu machen, meine Betreuungen ohne Probleme mitnehmen!
Ich will jetzt bestimmt nicht unken oder schlechte Stimmung verbreiten aber frage mich ernsthaft ob ein solches "einfaches" Vorgehen im Bezug auf Betreuungen wirklich möglich ist oder ob es da nicht doch noch eine Hinkefuss im Vertrag gibt?

Ich frage mich auch wie viele solcher Kontrukte in der Relation zu "echten" BB`s existieren? Gibts dazu Erfassungen? Dabei gehts mir ähnlich wie Imre in der Fragestellung.

Klar ist das Kapitalismis, der eine produziert den Mehrwert der den anderen am Leben erhält. Gerichte machen da wirklich mit? Eigentlich erstaunlich, dass nicht auch ganz andere schon zu Hauf auf solche Ideen gekommen sind.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 03.12.2021, 08:28   #17
Moderator
 
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Hallo Michaela, in dem Ausgangsfall ist die Anfragerin doch bereits als Berufsbetreuerin bestellt. Nur dass sie sich beruflich nicht selbstständig gemacht hat, sondern „zusätzlich“ einen Arbeitsvetrag hat. Wenn der endet, ändert das an der betreuungsrechtlichen Lage nichts.

Bei Vereins- (und Behördenbetreuern) ist das anders. Da steht der Arbeitgeber direkt im Bestellungsbeschluss (§ 286 Abs. 1 Nr 2 und 3 FamFG). Wenn man dort aufhört, muss man für jede Betreuung einen Statuswechsel-Antrag stellen (§ 1908b Abs. 4 BGB). Und dabei ist es nicht sicher, ob man „seine“ Fälle tatsächlich mitnehmen kann.
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Alt 03.12.2021, 08:43   #18
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Hallo Horst,
Danke für die Antwort.
Mein Staunen bleibt weiter erhalten. Das wäre ja eine Möglichkeit regelrechte "Betreuerfabriken" zu eröffnen. (Nicht, dass ich das in Erwägung ziehen wollte)
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Alt 03.12.2021, 09:18   #19
Moderator
 
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Naja, das es das nicht großflächig gibt, hat ja den Grund, dass man als Arbeitgeber nicht wirklich profitieren kann, es sei denn, das Gehalt wäre unverschämt niedrig.
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Horst Deinert

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Alt 03.12.2021, 09:39   #20
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Entschuldigung wenn ich noch an dem Modell weiterdenke. Die Gewinnmarge hinge meiner Meinung eher von der jeweilgen Fallanzahl ab. Das "Gehalt" müsste also u.U. gar nicht so niedrig ausfallen.

Da bin ich froh über die Refom den du sagtest ja bereits, dass ab 2023 Schluss mit solchen Konstrukten wäre.
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