Dies ist ein Beitrag zum Thema Arztbesuch Aufgabe des Pflegedienstes ... ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie seht ihr das ?
Wenn ein B zuhause lebt, über Zahnweh klagt und zum Arzt muss... wer macht den ...
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22.11.2021, 10:18 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Arztbesuch Aufgabe des Pflegedienstes ... ?
Wie seht ihr das ?
Wenn ein B zuhause lebt, über Zahnweh klagt und zum Arzt muss... wer macht den Termin und kümmert sich um den Arztbesuch ( Begleitung Transport vor ort warten etc.. ) ? Meiner Auffassung nach ist das eine eindeutige Leistung des Pflegedienstes, der weigert sich allerdings mit dem Hinweis ( Zeitproblem... Sie sind doch der Betreuer ) |
22.11.2021, 10:59 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wie sieht der Vertrag mit dem Pflegedienst aus Eine eindeutige Leistung der Pflege ist das meiner Ansicht nach (noch) nicht. (s.o.)
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22.11.2021, 11:19 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Es liegt der Pflegegrad 3 vor.
Vereinbart ist an sich ert einmal nichts ausser der Reihe. Bislang haben das immer die Angehörigen gemacht, die stehen aber nicht mehr zur Verfügung. |
22.11.2021, 17:55 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ruf den Pflegedienst an und frage nach dem Einsatz dafür über den Zusatzbetrag.
Wenn solche Dinge bisher nicht genutzt werden mussten ist eine "stille" Ausweitung des originären Jobs ohne Bezahlung erst mal verständlich oder? Bei der 3 bleibt ja nicht besonders viel an Leistung kleben. Info: der nicht verbuchte Entlastungsbetrag summiert sich immer für das ganze Jahr bis er verfallen ist, da könnte noch einiges drin sein Man muss allerdings darüber reden.
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22.11.2021, 19:08 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Natürlich kann man versuchen, das über den Entlastungsbetrag zu finanzieren.
Aber grundsätzlich empfiehlt es sich, auch bei Pflegebedürftigten Eingliederungshilfe in Form von ABW zu beantragen. Dann stellen sich solche Fragestellungen nicht mehr. |
22.11.2021, 19:37 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Der Fall gibt den Tatbestand,eher der Notwedigkeit mit dem ABW inhaltlich nicht zwingend her. Ich bin auch immer froh es mit drinne zu haben aber es ist ja deswegen nicht gesagt, das es immer nötig ist oder gar passt.
Ausserdem stelle ich erst mal dahin ob das BeWo wirklich in akuten Notfällen wie etwa akute Zahnweh auf Zuruf etwas übernimmt. Ausserdem warum soll das Zusatzgeld denn verfallen? Da kann man doch wirklich was sinnvolles mit anfangen (lassen).
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22.11.2021, 20:48 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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In der Regel wird der Entlastungsbetrag für das Holen der Medikamente oder die Haushalltsführung verwendet.
Bei mir habe ich es mittlerweile in jedem Fall drin und ich sehe einen großen Nutzen bei den Klienten. Hat man nur den Pflegedienst drin, reicht der Entlastungsbetrag maximal für zwei Arzttermine im Monat. Müssen die Leute dann auch noch zu mehreren Fachärzten, wird es schnell eng. Zudem hat das ABW oft noch Ideen, wie man die Lebenssituation noch verbessern kann, die der Pflegedienst nicht hat,. |
22.11.2021, 22:36 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
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23.11.2021, 09:46 | #9 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Die Dame hat einen PG 3 und es wird komplett mit dem Pflegedienst abgerechnet ( Sachkeistung ) , sowohl die Pflegeleistungen, als auch die Entlastungsleistung, bzlg Haushaltshilfe.
Die Leistungen die oberhalb der PG 3 liegen, zahlt die Damen noch privat und auch die Leistungen der Haushaltshilfe oberhalb der Entlastung zahlt die Dame auch zusätzlich. Sie bekommt jeden Monat noch eine Zusatzrechnung, demnach verfällt da kein Cent oder bleibt ungenutzt. Es geht hier auch nicht um Geld, das ist vorhanden und es gibt sicherlich auch andere Möglichkeiten die Dame irgenwie zum Arzt zu bekommen. Für mich stellte sich einfach nur die Sachfrage: "Ist der Pflegedienst für die Arztbegleitung zuständig" ? |
23.11.2021, 09:48 | #10 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Das zu organisieren ist ggfls. Aufgabe des Betreuers wenn der Aufgabenkreis Gesundheitssorge umfasst ist.
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