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Grenzen des "notwendigen" Wissens als BB?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grenzen des "notwendigen" Wissens als BB? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Forenfuchs Was soll daran überfordern sein, das jetzt systematisch am Anfang zu lernen? Hallo Forenfuchs, ja, grundsätzlich ...


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Alt 09.12.2021, 18:40   #21
Stammgast
 
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Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Was soll daran überfordern sein, das jetzt systematisch am Anfang zu lernen?
Hallo Forenfuchs,

ja, grundsätzlich schon. Gute Sache, längst überfällig. Denke ich auch. Nein, dachte ich auch! Wenn ich jetzt das inhaltliche Gesetzgebungsverfahren dahinter überdenke, also die Infos von HorstD dazu betrachte, und die Überlegungungen von Michaela
Zitat:
Mit einem gesteigerten Haftungsrisiko dadurch.
lese...Nachtigall, ick hör dir... Das ist, wie immer, die (andere) Realität dahinter (die auf den zweiten Blick, die "echte").


Woher sollte auch ein ernstliches (politisches) Bestreben kommen, das Berufsbetreuertum inhaltlich effektiv zu reformieren? Zum Wohl der Betreuten? Wohl nicht, Weiteres schrieb ja HorstD dazu w.o.
Zitat:
Vertretern der Landesjustiz, die tatsächlich eine „Überakademisierung“ beklagten. Die wollen also dumme Berufsbetreuer (am besten in Tabelle A), die den Sozialbehörden und anderen öffentlichen Stellen keinen Stress bereiten, keine Rechtsmittel einlegen (können), die Justiz möglichst nicht belästigen. Das war so durchsichtig wie noch was.
Herrlich, für wie blöd man die gemeinen BürgerInnen hält und noch herrlicher, wie nahezu perfekt man im Stande ist, das alles unter dem Deckmantel des "Wohlwollens" zu verpacken...Des Pudels Kern zeigt sich nur so ganz allmählich...

Aber grundsätzlich bin ich da bei Dir, Forenfuchs. Ich halte das Ganze im Grundgedanken auch für gut. Und für lange überfällig.



Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 09.12.2021, 18:55   #22
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
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Beiträge: 688
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich habe ich das Eine und Andere dabei sogar noch vergessen

Moin,

auf dem Lande natürlich umfangreiche Kenntnisse im Landwirtschaftsrecht. Diesbezüglich auch praktische Fähigkeiten bei der Beurteilung der Ernte.

Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 09.12.2021, 20:57   #23
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
Beim einen ist es das Geld, beim nächsten die Zeit, bei anderen das (hoffentlich) wissenschaftliche(re) Niveau solcher Fortbildungen usw. usf. Da werden so einige (in der Praxis durchaus fähige) KollegInnen die Segel streichen, befürchte ich.
Erst mal ein grosses Danke an dich @Florian, ich hatte ja schon befürchtet komplett durch den Wind zu sein.
Diese, die von dir genannten Befürchtungen, hatte ich bisher noch nie. Ich bin, wie gesagt bisher mit meiner persönlichen Arbeitsleistung einigermassen zufrieden gewesen.
An der Stelle, mich weiteren Anforderungen gegenüberzusehen im Hinblick auf die Qualität meiner Arbeit, kam ich dann aber ins Grübeln. Die Ich-Form habe ich lediglich verwendet da ich an der Stelle nicht für andere sprechen kann. 2 komplette Studiengänge und passende habe ich hinter mir. Im Alltag stelle ich dennoch immer wieder fest, dass Gesetzesänderungen viel Zeit fressen in den jeweiligen Arbeitsfeldern an Weiterbildung. Deswegen hatte ich die Unterschiede zwischen der Anforderung und Überforderung gemacht. Das du Lesen kannst ist mir bekannt.
Ich bedanke mich auch ganz ausdrücklich bei Horst der (einem weiteren bisher nur bösartig vermuteten) Aspekt bei der hochgelobten Reform klar benannt hat. Hut ab vor soviel Courage und Offenheit.

Ich bin dennoch weit davon entfernt die Reform per se zu nur zu verteufeln. Sie ist und war nötig!
Genauso nötig wie auch die verschiedenen Intentionen dazu näher zu beleuchten
Zitat:
@Michaela, das war (zumindest in Teilen) ironisch, oder?
Nö, überhaupt nicht- das ist alleine meinem Wunsch geschuldet endlich mal an was Gutes glauben zu wollen anstatt mich dem üblich gesteigerten Missstrauen dem sog. System gegenüber hinzugeben. Dumm gelaufen halt. Teilweise.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 09.12.2021, 22:09   #24
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 659
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

auf dem Lande natürlich umfangreiche Kenntnisse im Landwirtschaftsrecht. [...]
Grüße
Der Leuchtturm
Gar nicht sooo abwegig Höfeordnung usw. - "brauchte" ich schonmal...

Ich denke aber, es macht schon Sinn. Es geht ja um ein Portfolio grundlegender Kenntnisse, die jede/r BerufsbteruerIn gehört haben sollte. So funktioniert es doch auch in vielen Berufsausbildungen und auch Studiengängen...eigentlich völlig üblich. Daher sehe ich Michaelas Bedenken was
Zitat:
überbordende Anforderungen aus mindestens 5 eigenständigen Berufsfeldern
angeht nicht ganz so. Die Palette ist ja völlig normal und dürfte insofern nicht grundsätzlich eine Überforderung bedingen. Die fachliche Breite ist ganz normal und wird die jeweiligen Bereiche ja ohnehin nur ankratzen - HorstD schrieb ja schon w.o.:
Zitat:
Es geht bei Letzteren um so Grundlegendes, wie Rechtssubjekt, Geschäftsfähigkeit, Fristen, Willenserklärung, Vetrag (bei letztem glauben immer ganz viele, wenns nix schriftliches gibt, läge auch kein Vertrag vor.).
Und im Weiteren Medizin/Psychiatrie, Kommunikationspsychologie, Mediation usw. Ein grundständiges Wissensfundament also.

Und für Absolventen einschlägiger Studiengänge soll ja, wenn ich alles richtig weiß, nur der vakante Teilbereich sich angeeignet werden müssen (Bsp. Jurist bildet sich im Bereich Medizin und Kommunikation fort, PsychologIn im rechtlichen Bereich, Soz.Arb. vermutl. auch [teilw.] im rechtl. Bereich usw.). Von daher viell. doch alles ganz gut machbar und nicht sooo dramatsisch was die von Michaela zur Diskussion gestellte "Überforderung" angeht. Es kommt halt auch auf die Flexibilität künftiger FoBi-Anbieter an...wäre ich betroffen, würde ich nun auch erst einmal zuwarten, was da so kommt! Nicht voreilig "Halbgares" belegen!

Irgendwie ist die Reform ja auch gewissermaßen eine Anerkennung bereits tätiger BeteruerInnen, eine Aufwertung des Berufsbetreuertums. Zukünftig soll nun eben nicht mehr jedeR ohne Nachweis der (grundsätzlichen, mehr nicht - das ist klar) spezifischen fachlichen Geeignetheit registriert werden...Die Grundqualifikation Gesetzlicher BetreuerInnen wird klarer, transparenter. Vielleicht relativiert das wiederum etwaige Überfordefrungen Einzelner. Wären da nur nicht die latenten Beweggründe des Gesetzgebers , siehe oben. Aber jetzt bin ich glaub' ich wieder von der "Überforderungsdiskussion" abgewichen, sorry...


Das Thema "versteckt-intendierte Aufgabenverlagerung/ -erweiterung durch die Konkretisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundqualifikation" (siehe oben, von Michaela angesprochen)
Zitat:
überbordende Anforderungen aus mindestens 5 eigenständigen Berufsfeldern die jetzt in einem Tätigkeitsrahmen erfüllt werden sollen. Mit einem gesteigerten Haftungsrisiko dadurch.]
ist spannend und sollte im Blick bleiben..!

@HorstD: Gab es da eigentlich Bedenken (etwa seitens der Berufsverbände), die BetreuerInnen insofern zukünftig zu überfordern, auch was die potenzielle (implizierte) Haftungserweiterung im Einzelfall angeht..? War das mal Thema und wurde problematisiert? Oder bezügl. Konkretisierung der zukünftigen Aufgabenzuweisung (bedingt durch die Novellierung) alles nur, wie bekannt, in Richtung unterstützte Entscheidungsfindung..? Ich fand da den Gedanken von Michaela interessant.

Ich weiß, wieder verknotet ausgedrückt vermutlich. Also nochmal komprimiert: Wurde eine mit der Novellierung latent-implizit einhergehende Aufgabenerweiterung (eben durch die neuen fachlichen Zugangsvoraussetzungen/Sachkunde) diskutiert? Werde mich doch allmählich mal weiter einarbeiten...


MfG

Geändert von Florian (09.12.2021 um 22:22 Uhr)
Florian ist offline  
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Alt 09.12.2021, 23:49   #25
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man darf auch nicht vergessen dass durch eine qualifizierungsbedingte erhöhung der vergütung die arbeitslast für das gleiche einkommen später geringer werden wird.
Skyler_Hope ist offline  
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Alt 10.12.2021, 07:06   #26
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Zitat:
Die Palette ist ja völlig normal und dürfte insofern nicht grundsätzlich eine Überforderung bedingen. Die fachliche Breite ist ganz normal und wird die jeweiligen Bereiche ja ohnehin nur ankratzen - HorstD schrieb ja schon w.o.: Zitat:
Es geht bei Letzteren um so Grundlegendes, wie Rechtssubjekt, Geschäftsfähigkeit, Fristen, Willenserklärung, Vetrag (bei letztem glauben immer ganz viele, wenns nix schriftliches gibt, läge auch kein Vertrag vor.).
Und im Weiteren Medizin/Psychiatrie, Kommunikationspsychologie, Mediation usw. Ein grundständiges Wissensfundament also.
Diese Aufzählung ist lange nicht vollständig, bzw. da fehlen eine grosse Anzahl weiterer Berufsfelder. (Bereits aufgezählt am Anfang) In aller Offenheit- für "normal" halte ich das nicht mehr.


Bisher hat man sich erweitertes Wissen nach einer Fall- Bedingtheit angeeignet. Wer durch seinen Kundenkreis bedingte SGB?? nahezu aus der Wissensbank ausschliessen konnte hat sich wohl nicht weiter damit beschäftigt- bis der erste Kunde damit daher kam.

Es gibt Kollegen die, wieder bedingt durch die Kunden, seit Jahren keine Unterbringungen durchführen müssen und dann wieder solche die in der Psychiatrie glatt ein eigenes Büro einrichten könnten. Das sind in der Relation der Überforderung nur kleine Beispiele.
Zitat:
Oder bezügl. Konkretisierung der zukünftigen Aufgabenzuweisung (bedingt durch die Novellierung) alles nur, wie bekannt, in Richtung unterstützte Entscheidungsfindung..?
Bei der kürzlich besuchten Fortbildung zu genau diesem Thema (an der auch Horst teilgenommen hatte) ging es relativ heiss her und überwiegend bestand an dieser Stelle Einigkeit darüber das als Zumutung und letztlich nicht durchführbar zu sehen.
Haftung bzw. Haftungserleichterungen wie z.B. bei Angehörigen war kein Thema. Dazu habe ich bisher noch an keiner Stelle explizit etwas gefunden, die wird auf die dazukommenden Bereiche scheinbar für BB`s stillschweigend ausgedehnt. (Womit ich auch wieder mitten in der Gesamtreformddikussion gelandet bin)
Neben dem abprüfbaren Fachwissen sind das ebenfalls Erweiterungen in der Tätigkeit.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 10.12.2021, 07:38   #27
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Hallo, die Diskussion zerfasert jetzt etwa. Ich will zuerst mal richtigstellen, dass niemand in der AG dumme Betreuer gefordert, das war eine vielleicht etwas bösartige Unterstellung meinerseits. Es ging eher in die Richtung: wozu Spezialkenntnisse; wer sein eigenes Leben meistert, müsste das auch für andere können und es gibt ja viele Möglichkeiten, professionelle Beratung und Hilfe zu bekommen. Und durch die Spezialisierung könnten Ehrenamtler eine solche Ehrfurcht vom hohen Amt bekommen, dass sie sich den Job gar nicht mehr vorstellen können. Dass die Hintergedanken dabei sein könnten, war meine Schlussfolgerung.

Tatsächlich gings um zig Fragen, die Berufszulassung ist nur eine davon. Dass die Ländervertreter insgesamt Interesse an niedrigen Fallzahlen und entsprechenden Kosten haben, wurde aber nie verschwiegen. Deshalb auch das Notvertretungsrecht für Ehegatten.

Zur Haftung: wer bisher schon Entscheidungen begründet hat, seine Unterlagen zusammen hält, Personendaten von dritten Beteiligten (Ärzte, Pflegeverantwortliche, Banker usw) notiert, hat nichts zu befürchten. Die Akte des Betreuers ist im alten wie neuen Recht das wichtigste Beweismittel im Prozess. Außerdem haben doch wohl alle eine Haftpflichtversicherung? Genau dafür ist die ja da. Für Ehrenamtler sollte es tatsächlich eine Haftungserleichterung geben, die ist aber wieder fallen gelassen worden.

Was die Aufgabenkreisabgrenzung betrifft, bleibt es - außer bei der Aufenthaltsbestimmung - weiter unklar. Einen Vorschlag von mir, Aufgabenbereiche zu standardisieren und in einer Verordnung näher zu regeln (natürlich mit Öffnungsklausel für Ausnahmefälle), fand man zu bürokratisch.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 10.12.2021, 08:05   #28
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Guten Morgen,
Zitat:
die Diskussion zerfasert jetzt etwa.
Genau das finde ich nicht. Für mich zeigt diese Diskussion die Zerrissenheit der ganzen Sache und bildet die inhaltliche Wiedersprüche darin ab.
Wir sind auch dafür ein Diskussionsforum.


Zitat:
wozu Spezialkenntnisse; wer sein eigenes Leben meistert, müsste das auch für andere können und es gibt ja viele Möglichkeiten, professionelle Beratung und Hilfe zu bekommen.
Im eigenen Leben geschehen Fehler, der Verglich hinkte insofern als dass dieselben Fehler im Leben anderer mit Sanktionen behaftet sind.

Bei der Reform geht`s meiner Ansicht nach nicht um allgemeine Lebensweisheiten sondern um eine Anerkennung eines/als Berufs.


Zitat:
Und durch die Spezialisierung könnten Ehrenamtler eine solche Ehrfurcht vom hohen Amt bekommen, dass sie sich den Job gar nicht mehr vorstellen können.
Dass die Ländervertreter insgesamt Interesse an niedrigen Fallzahlen und entsprechenden Kosten haben, wurde aber nie verschwiegen.
Unter dieser Prämisse schiesst man sich selbst ins Knie wenn man gleichzeitig die Anforderungen an ein Berufsbild vereinheitlichen will und (Vorsicht Übertreibung) in die Höhe treibt.
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Alt 10.12.2021, 08:27   #29
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Hallo Michaela, was ich geschildert hatte, waren die Positionen der Länder (wo es durchaus auch noch Nuancen gab). Das BMJ, die Experten, die Betroffenrn- und Berufsverbände waren die, die auf höhere Qualität gedrängt haben.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 10.12.2021, 18:17   #30
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo Michaela, was ich geschildert hatte, waren die Positionen der Länder (wo es durchaus auch noch Nuancen gab). Das BMJ, die Experten, die Betroffenen- und Berufsverbände waren die, die auf höhere Qualität gedrängt haben.

Daran kann man shon die jeweiligen Positionen bzw. Interessen erkennen:
Die Länder (insbesondere die Justizkassen der Länder) haben das Interesse so wenig wie möglich zahlen und arbeiten zu müssen. Die Arbeitsmenge der Gericht und die Kosten für die Betreuung sind in den ersten Jahren des Betreuungsrechtes ja auch reichlich gestiegen. (Inzwischen müßten sie einigermaßen stabil mit leichter Tendenz nach oben sein)


Das BMJ: will natürlich hohe Qualität sehen und steht unter dem Druck der UNBRK. Der eigene Kostendruck ist da nicht so hoch...


Die Betroffenen: haben allen Grund eine bessere Betreuungsqualität zu wünschen (egal, was das auch immer sein mag)


Die Verbände und damit auch die BetreuerInnen: Interessiert eine Absicherung des Berufsstandes und ein Einkommen, mit dem auch ein gutes Auskommen möglich ist und das der zu tragenden Verantwortung gerecht wird. Das läßt sich nicht mit Low-Quality begründen.





Eben noch mein Denken zu den Anforderungen an BBs:
Laut Vergütungstabelle reicht ein abgeschlossenes Studium in einem passendem Bereich, um in die Vergütungsstufe C zu kommen.

Es wird nicht verlangt werden, dass man in Medizin, Psychologie, Pädagogik, Wirtschaft und Jura jeweils einen Abschluss hat. Und das wurde auch nie verlangt.
Eine breiter gefächerte Ausbildung bzw. breit gefächerte praktische Erfahrung ist (nicht nur) im Betreuungswesen natürlich immer gut.

Je eingleisiger die vorherige Ausbildung war (und ist), desto mehr Bereitschaft war und wird notwendig sein, sich in andere Bereiche reinzuarbeiten. Sonst war und wird man nix in diesem Job.


Wenn eine Betreuungsstelle gut gearbeitet hat, dann wurde dort schon immer darauf geachtet, dass man nicht nur in seinem Studiengebiet Erfahrungen gesammelt hat, sondern auch in anderen Bereichen, die im Betreuerleben notwendig sind.

Dies auch weiterhin so zu handhaben wird auch in Zukunft gute Betreuungsstellen-arbeit auszeichnen. Ob das zu schaffen ist, steht aufgrund des Bedarfes und des Angebotes an BBs auf einem anderen Blatt.


Wie weit sich die Steigerung der Anforderungen auch als Steigerung der Haftung auswirkt, wird sich wohl erst in der Praxis herausstellen.


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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