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Grenzen des "notwendigen" Wissens als BB?

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Ich habe mir erlaubt eine Anmerkung von Horst (zur Reform) mal einzustellen weil ich genau die dort genannte Forderung zur ...


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Alt 09.12.2021, 07:46   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Standard Grenzen des "notwendigen" Wissens als BB?

Ich habe mir erlaubt eine Anmerkung von Horst (zur Reform) mal einzustellen weil ich genau die dort genannte Forderung zur Diskussion stellen möchte.
Zitat:
Es hat daher auch einen Grund, dass ab 2023 alle Berufsbetreuer (neue und unter 3jährige Bestandsbetreuer) eine Qualifikation nachweisen müssen, die explizit Kenntnisse des Schuldrechtes, vor allem des Kauf- und Mietvertragsrechtes beinhaltet.
Die Aufzählung ist/war insofern wohl willkürlich und dem Thema des anderen Thread geschuldet.

Ich gehe, unabhängig von der Reform und den Quali-Nachweisen, davon aus, dass diese "Forderung" sich auch auf weitere angrenzende Rechtsgebiete erstrecken wird analog zu den üblichen AK`s.

Mal ganz im Ernst gefragt: ist das für eine Einzelperson überhaupt leistbar vor allem anderen überhaupt realistisch?
Das würde im Klartext bedeuten explizite Kenntnisse im:
-Schuldrecht
-Miet- und Eigentumsrecht
-Finanzverwaltung, Fonds, Anlagevermögen
-Gerontologisch
-Versicherungsrechte aller Art
-Psychiatrische Erkrankungen, deren Formen u. Behandlungsmöglichkeiten
-Sozialrecht I bis XII
-Verwaltungsrecht
- Rechtsformen- und Normen an sich, im Besonderen wie im Allgemeinen.

Wahrscheinlich habe ich das Eine und Andere dabei sogar noch vergessen
In meinen Augen ist das eine völlig absurde Vorstellung davon, was allgemein als leistbar gelten sollte oder könnte (jetzt nicht auf Horst`s Anmerkung in einem ganz anderen Kontext bezogen)

Stellt das wirklich die Realität und vor allem Machbarkeit des zukünftigen BB`s dar? Na dann gute Nacht
Bei jedem einzeln aufgezählten Gebiet handelt es sich in der Realität um einen gesamten Studiengang von drei bis 4 Jahren!

Mit Sicherheit wird jetzt von der "Gegenseite" das Argument kommen, wenns zu schwierig wird dann geh` zum RA.
Leichter gesagt als wirklich getan da die RA`s geradezu darauf lauern, dass jemand mit popeligen Beratungsscheinen die Kanzlei stürmt. Gerade Sozialrecht z.B. ist ja sooooo beliebt, das ist der beliebteste Markt überhaupt.

Mir ist wirklich nicht klar ob irgendeiner aus der reformbildenden Gruppe sich die Qualifikationsvorstellungen nicht nur als "inner-group" sondern auch "von aussen", im Gesamtzusammenhang, betrachtet hat.

Wenn ich in einem Thema hänge wo es um inhaltliche Verbesserungen geht und diese Forderungen aber scheinbar nur isoliert betrachte wird das Ergebnis immer exzellent sein- inhaltlich.
Das geht aber nur bis zu dem Punkt bis die Realität (grausam)zuschlägt.
Da sehe ichso langsam ganz dunkelschwarz für die Zukunft unserer erhabenen Gilde.

PS: ich würde mich freuen wenn jetzt dazu nicht wieder das "übliche" ... Bezahlung müsste angemessen sein, Fortbildung ist unerlässlich usw. käme.
Für mich kontriert sich die Fragestellung alleine darauf ob all das Geforderte wirklich noch leistbar ist oder sein könnte.
Wir sind nämlich alleine diejenigen die das alles zusammen erbringen sollen/müssen.
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Alt 09.12.2021, 08:43   #2
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Hallo, du triffst es schon ganz gut, bist aber bei einigen Sachen zu ungenau, wie bei Versicherungen und Sozialleistungen. Da wird es deutlich eingegrenzter. Und die Rechtsnormen insgesamt kann keiner beherrschen, ich auch nicht. Es geht bei Letzteren um so Grundlegendes, wie Rechtssubjekt, Geschäftsfähigkeit, Fristen, Willenserklärung, Vetrag (bei letztem glauben immer ganz viele, wenns nix schriftliches gibt, läge auch kein Vertrag vor.).

Das Ganze (insgesamt ca 2/3 Recht, der Rest medizinisches, pschychologisches, insbes. Methodisches) wird jetzt schon angeboten, zB beim Curator de jure, der als die Optimallösung betrachtet wird. Das wichtigste findet sich „eingedampft“ im Sachkundelehrgang mit 360 Unterrichtsstunden. Da ist vieles natürlich nur Grundwissen, bezogen suf die immer wieder vorkommenden Situationen.

Es war eigentlich viel mehr umstritten, ob man den über 3jährigen Berufsbetreuern den Nachweis „schenken“ kann, was jetzt aus Kapazitätsgründen geschieht. Leider gibts so viele völlig Ahnungslose (wie ich ja sagte, Schafe in einem Wald voll Wölfen).

Die Verordnung mit den genauen Inhalten ist übrigens direkt vor der Zielgerade. Wird in ein paar Wochen wohl von der Bundesregierung beschlossen.

Übrigens wird es für die unter 3jährigen eine großzügige Übergangsregelung geben: alle bisherigen Aus- und Fortbildungen (die man belegen kann) zählen mit. Sie müssen nur irgendwo in dem neuen Curriculum einsortiert werden können (was aber auf die bekannten Themen der „üblichen Verdächtigen“, wie IPB, Weinsberger Forum usw wohl überall zutrifft. Man muss schauen, seine Belege zu sammeln, notfalls Ersatzbescheinigungen (auf denen Themenstichworte und Zeitumfang stehen müssen). Bei den Fortbildungen ab Anfang nächsten Jahres werden die Fortbildungsinstitute selbst reinschreiben, zu welchem Punkt im Curriculum das passt.

So dass man beim Antrag am 1.1.23 wohl oft ein Sammelsurium an verschiedenen Nachweisen haben wird. Soweit man selbst nicht erkennen kann, was fehlt, gibt die Betreuungsbehörde darüber eine verbindliche Auskunft. Und dann hat man 2 1/2 weitere Jahre (bis 30.6.25) Zeit, die fehlenden Nachweise nachzuliefern. Das müsste eigentlich immer machbar sein.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Geändert von HorstD (09.12.2021 um 09:25 Uhr)
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Alt 09.12.2021, 09:20   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Danke für die Antwort Horst ich vestehe aber nicht was du meinst wenn du äusserst:
Zitat:
wie bei Versicherungen und Sozialleistungen.Da wird es deutlich eingegrenzter.
Das ist doch ein kolossal wichtiger Punkt unserer Arbeit. Wer da nicht wenigstens das kleine Einmaleins im Schlaf runterbeten kann, ist doch hoffnungslos verloren?

Mir ging es bei der Aufzählung der einzelnen Sachgebiete nicht um Vollständigkeit dazu sondern insgesamt um eine inhaltliche Überfrachtung und damit automatische Überforderung im Ganzen.
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Alt 09.12.2021, 09:24   #4
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Es wird nur das Sozialverwaltungsverfahren geben, also die für Antragsteller wichtigen Teile von SGB I und X, außerdem Grundlagen im SGB II (ALg 2), SGB XII (Sozialhilfe), SGB IX (Eingliederungshilfe), SGB V (Krankenversicherung) und SGB XI (Pflegeversicherung). Für mehr reicht die Zeit nicht. Ich habe übrigens oben noch was zur Übergangsregel ergänzt.
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Horst Deinert

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Alt 09.12.2021, 10:04   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Mir geht es hier nicht um konkrete Inhalte sondern um die Anforderungen in der Gesamtheit.
Erst damit wird das Bild rund und stimmig.

Einzelne Teilbereiche sind immer zu schaffen, um die geht es deshalb auch nicht.
Wir stehen vor dem Problem einer grundsätzlichen Überforderung wenn man die Einzelteile zusammenfügt.

Ich denke persönlich bin ich ganz gut bis mindestens passabel im Job trotze einiger Aussetzer ab und an. Zur Zeit denke ich darüber nach, was mir noch von dieser Selbsteinschätzung übrig bleiben könnte wenn ich jetzt angesichts der massigen Überforderung- so empfinde ich es in der Gesamtheit- neu einsteigen müsste?
Persönlich hatte Lernen dürfen/können für mich immer etwas mit Freiheit zu tun. Wenn ich könnte würde ich heute noch an der Uni rumhängen und von einer Vorlesung in die nächste eilen.
Vielleicht stellt es auch eine Form von "Wissen" dar zu sehen oder zu erkennen, dass etwas einfach nicht machbar, weil zu viel, ist.
Nein, ich verfalle deswegen nicht in Depressionen und werde auch nicht zu totalen Schwarzseher.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 09.12.2021, 12:59   #6
Einsteiger
 
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Hallo!

Ich habe mich damit eindeutig zu wenig befasst bisher( Ich falle mit meinen 12 Jahren als Betreuerin auch nicht in die Regelung, hoffentlich?), aber nicht mal die bisher unstrittigen Studiengänge bilden diese Bandbreite t ab... gehen dann nur noch die o.g. Studiengänge?

ich habe ein Diplom Soziale Arbeit, den Schwerpunkt Sozialrecht habe ich mir gesetzt (als so ziemlich einzige), meine Kommilitonen haben sich das komplett gespart... was man in der Realität deutlich bei jedem sozialen Träger beäugen kann.

Die Juristen in meinem Umfeld haben auch eher zufällig mal
eine Spezialisierung davon.

Bisher war der Tenor ja eher, Betreuung kann jeder, was ja auch das Argument für die Vergütung ist (die unter der eines Handwerkers ist - ich weiß, dass Fass sollte zu bleiben...), jetzt hätte der Gesetzgeber also gern die eierlegende Wollmilchsau...

Mal sehen, vielleicht brechen ja für uns (etwas) jüngere Betreuer wahrlich goldene Zeiten an, wenn man händeringend nen Betreuer suchen muss.
Wobei wir schon seit Längerem fast nur Betreuungen auf persönliche Empfehlung nehmen, was der Zusammenarbeit mit den Klienten sehr gut tut.

Morgen gibts den Berliner Fachtag dazu. Ich bin gespannt, wie´s laufen wird...

Viele Grüße

steffi-jan
steffi-jan ist offline  
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Alt 09.12.2021, 13:08   #7
Forums-Geselle
 
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Ich denke jeder von uns hat Themen, in denen wir extrem sattelfest sind, und andere, wo wir nachschlagen und nachfragen und trotzdem noch kleinere Fragezeichen um den Kopf schwirren. So wird es auch bleiben.

Die meisten hier haben ein Studium absolviert. Bereits gegen Ende spezialisiert man sich zunehmend - wie firn sind wir bei den Dingen, die uns das letzte Mal im Grundstudium/Bachelor begegnet sind? Trotzdem soll ein Anwalt alle Rechtsgebiete beackern können, ein Arzt alle Krankheitsbilder kennen usw.
In der Praxis ist es aber nie so.

Alle kochen nur mit Wasser.

Zu wissen, dass man etwas nicht weiss ist auch etwas wert. Am gefährlichsten ist sicher die Überschätzung der eigenen Kenntnisse. Dann wird drauflos gehandelt anstatt sich professionelle Unterstützung zu suchen oder nachzulesen.

Grundsätzlich also: Den Sachkundenachweis halte ich für eine gute neue Entwicklung, die Erwartungen an die daraus resulierende Kompetenz sollten aber realistisch bleiben.
bisanne ist offline  
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Alt 09.12.2021, 13:22   #8
Stammgast
 
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Hallo in die Runde!

Ich steige hier mal gerade nicht tiefer in die Diskussion ein, wollte aber trotzdem einen Punkt von Michaela herausgreifen und unterstreichen!:

Zitat:
Mir geht es hier [...] um die Anforderungen in der Gesamtheit.
Erst damit wird das Bild rund und stimmig. Einzelne Teilbereiche sind immer zu schaffen, um die geht es deshalb auch nicht.
Wir stehen vor dem Problem einer grundsätzlichen Überforderung
Ja, so ist es. Nur: So ist es eben auch gewollt. Nicht die von Dir beschriebene Überforderung naklar. Wohl aber die dieser Überforderung oftmals zugrundeliegenden Ursachen, (mit HorstD) "Leider gibts so viele völlig Ahnungslose".

Unter anderem Letzteres soll sich ja nun ändern. Wenn auch nicht bei den "Ahnungslosen" unter den bereits langjährig tätigen KollegInnen, dann doch unter den zukünftigen und bei den zum 1. Januar 2023 erst seit weniger als drei Jahren tätigen. Ob man den Bestandsschutz nicht auf alle zum Stichtag bereits aktiven BerufsbetreuerInnen hätte ausdehnen sollen, mag man diskutieren können. Die Begündung, man habe schließlich bei einem Einstieg seit 2020 mit Änderungen rechnen müssen, halte ich auch für recht dürftig. Schließlich werden viele von den betroffenen KollegInnen nunmehr ihren Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit bestreiten. In Anbetracht der mangels NachwuchsbetreuerInnen oftmals freizügigen Anwerbungspraxis der BtB und eines zu unterstellenden Vertrauensschutzes für hochrangige tangierte Grundrechte (Beruf, in der Fernwirkung Lebensunterhalt pp.) müsste man hier gesetzgeberisch flexibler agieren. M.E. sollte hier bspw. ein inhaltlich dokumentiertes "Bestandsgespräch" mit der BtB (meine Bedenken dazu s.u.) ausreichen. Vielleicht bringt zukünftige Rechtsprechung Klarheit, nachdem die ersten KollegInnen mangels Sachkundenachweis nicht registriert werden...Andererseits besteht naklar eine lange Übergangsfrist, wie HorstD schrieb. Diese relativiert meine vorgenannten Bedenken und Einwände natürlich.

Ansonsten bin ich ja immer für eine spezifische Akademisierung unseres Standes gewesen, von daher berüße ich es grundsätzlich, dass nun auch fachliche Zugangsvoraussetzungen konkretisiert werden.

Ob sich allerdings zukünftig noch viele JuristInnen, Soz.-Arb.Innen usw. finden werden, die bereit sind, für (jetzt greife ich es doch kurz auf, sorry Michaela) unsere herausragende Vergütung zuvor obligatorisch fachliche Fortbildungen zu absolvieren, lasse ich mal dahingestellt. Wir werden sehen...


Kurzum:

1. Die Regelungen für zukünftige KollegInnen begrüße ich dem Grunde nach, um weiter in Richtung eines einheitlichen Berufsbildes und einheitlicher Grundqualifikationen voranzuschreiten.

2. Den Bestandsschutz (für < 3 Jahre) hätte ich gerne niedrigschwelliger gesehen, aus den o.g. Gründen.

3. Und beim Bestandsschutz (> 3 Jahre) bin ich zwar bei Dir, HorstD, wenn Du von auch vielen "Ahnungslosen" in diesem Feld schreibst. Allerdings haben diese sich ja in der Praxis bewährt. Mir ist völlig klar, dass Letzteres die Wahrheit nicht vollständig abbildet, keine Frage; formal allerdings mangels Entlassung aus den Betreuungsverhältnissen wohl. So ist es dann halt, mit diesen KollegInnen müssen wir für eine (lange) Übergangszeit leben.



Im Ergebnis stimme ich Dir, Michaela, zu. Es wird u.a. zu Problemen der "Überforderung" kommen, wenn die Anforderungen im Rahmen des Bestandsschutzes (< 3 Jahre) wie vorgesehen umgesetzt werden. Wie gesagt, ich hätte da gerne ein "Qualifikationsgespräch" bei der BtB o.ä. gesehen. Andererseits hätte ich da auch so meine Zweifel an der Objektivität einer solchen Überprüfung nach Gutdünken der BtB...es bleibt schwierig und diffizil


Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 09.12.2021, 13:40   #9
Stammgast
 
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Zitat:
Zitat von bisanne Beitrag anzeigen
Grundsätzlich also: Den Sachkundenachweis halte ich für eine gute neue Entwicklung, die Erwartungen an die daraus resulierende Kompetenz sollten aber realistisch bleiben.
Stimme Dir zu! Ich ergänze mal noch, dass aus den von Dir genannten Gründen auch die praktische Umsetzung niedrigschwelliger, jedenfalls für sämtlichen Bestandsschutz (auch < 3 Jahre Tätigkeit), hätte ausfallen müssen. Für Neubewerber nach dem 31.12.2022 sieht es anders aus, das ist sauber begründbar.


MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 09.12.2021, 13:44   #10
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Zitat:
Zitat von steffi-jan Beitrag anzeigen
Hallo!
Ich habe mich damit eindeutig zu wenig befasst bisher( Ich falle mit meinen 12 Jahren als Betreuerin auch nicht in die Regelung, hoffentlich?),
Hallo Steffi-Jan!

Ich bin zwar auch noch nicht völlig "drin" im Thema, aber: Nein, fällst Du nicht

Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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