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Gerichtskosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichtskosten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen... ich weiß, daß zu dem Thema schon viel geschrieben worden ist habe bei der Suche allerdings nicht erreicht ...


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Alt 09.01.2009, 16:57   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.10.2008
Beiträge: 2
Standard Gerichtskosten

Hallo zusammen...
ich weiß, daß zu dem Thema schon viel geschrieben worden ist habe bei der Suche allerdings nicht erreicht und würde euch gern fragen, was besagt der §32, 92 Abs1 KostO ?
Warum muss ich das bezahlen?
LG Katinka
katinka-morgenstern ist offline  
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Alt 10.01.2009, 16:32   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo,

schau mal hier
Gerichtskosten bei ehremamtlicher Betreuung

Ansonsten
KostO - Einzelnorm

KostO - Einzelnorm

Vielleicht kann stracciatellamaus ja noch was dazu schreiben. Ich weiss allerdings nicht, wann sie uns hier mal wieder beehrt.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 12.01.2009, 22:19   #3
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von katinka
Warum muss ich das bezahlen?
Darum! Spass beiseite...
Guten Abend!
Das Betreuungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren. Mit Anordnungsbeschluss fallen Gerichtskosten an. Ob Gerichtskosten durch das Vormundschaftsgericht erhoben werden können, richtet sich nach dem Gesamtvermögensstand des Betroffenen. Übersteigt dieser einen Betrag in Höhe von 25.000,00 Euro fallen für diesen übersteigenden Betrag Gerichtskosten an, die anhand §§ 32, 92 KostO berechnet werden!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 13.01.2009, 07:46   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
Ausrufezeichen Ja

Gebe meiner Vorrednerin vollkommen Recht.

Ab 25.000 Euro werden Kosten fällig.

Mindestgebühr liegt bei uns in Bayern bei 50,- Euro.

Pro angefangene 5000.- Euro fallen 5 Euro pro Jahr an.

Auch hier nochmal nachzulesen: KostO - Einzelnorm

Also diese Gebühr ist korrekt und muss gezahlt werden, allerdings ist der Kostenschuldner doch der Betroffene. Die Rechnung wird aus seinem Vermögen gezahlt. Die Rechnung geht nur an den Betreuer aber wir schreiben immer drauf, Kostenschuldner ist der Betroffene, dann gibts auch keine Verwechslungen.

LG
Markus
__________________
Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr.
shotokan-man ist offline  
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Alt 13.01.2009, 08:35   #5
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Oha, ein weiterer Mitarbeiter aus dem Vormundschaftsgericht!

Die Minedstgebühr beträgt nicht nur in Bayern 50 Euro sondern ist Bundeseinheitlich!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Stichworte
gerichtsgebühr, gerichtskosten


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