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BG und Corona

Dies ist ein Beitrag zum Thema BG und Corona im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe ich es richtig verstanden, dass bei Berufsbetreuern eine Anerkennung von Corona als Berufskrankheit in Betracht kommt? Und bei ehrenamtlichen ...


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Alt 18.02.2022, 22:33   #1
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard BG und Corona

Habe ich es richtig verstanden, dass bei Berufsbetreuern eine Anerkennung von Corona als Berufskrankheit in Betracht kommt?

Und bei ehrenamtlichen Betreuern zumindest theoretisch als "Arbeits-" bzw. Wegeunfall?
Mächschen ist offline  
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Alt 19.02.2022, 09:12   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Habe ich es richtig verstanden, dass bei Berufsbetreuern eine Anerkennung von Corona als Berufskrankheit in Betracht kommt?
Wo hast du das her?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.02.2022, 10:23   #3
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Mit viel Vorstellungskraft kann man das zumindest in diese Aussage der Berufsgenossenschaften hineininterpretieren: https://www.dguv.de/de/mediencenter/...fall/index.jsp


Bei der weit gefassten Definition von "Wohlfahrtspflege" könnte man auch den rechtlichen Betreuer darunter stehen. Ob das schon jemand versucht hat - keine Ahnung.
Pichilemu ist offline  
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Alt 19.02.2022, 17:36   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Tatsächlich leiten die Gerichte die Versicherungspflicht für Berufsbetreuer (nicht nur bei Betreuungsvereinen, sondern insgesamt), aus der Tätigkeit in der Wohlfahrtspflege ab (§ 2 Abs. 1 Nr 9 SGB VII): https://www.lexikon-betreuungsrecht....llversicherung

Was im übrigen auch stimmt, da Wohlfahrtspflege jede Tätigkeit für Schutzbedürftige ist.

Wenn das auf der Seite der Versicherungspflicht so ist, muss es auf der Seite der Leistungsansprüche auch so sein. Das eigentliche Problem wird der Nachweis sein, dass man sich durch die Betreuertätigkeit angesteckt hat.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.02.2022, 00:35   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Wenn das auf der Seite der Versicherungspflicht so ist, muss es auf der Seite der Leistungsansprüche auch so sein. Das eigentliche Problem wird der Nachweis sein, dass man sich durch die Betreuertätigkeit angesteckt hat.
Bei einer Berufskrankheit (beim hauptbreuflichen Betreuer) dürfte hier Beweislastumkehr gelten, also die BG müsste nachweisen, dass man sich nicht als Betreuer angesteckt hat.

Beim nebenberuflichen Berufsbetreuer oder Ehrenamtler gibt es eine solche Beweislastumkehr nicht.
Mächschen ist offline  
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Alt 21.02.2022, 18:54   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
Standard

Interessant.

Bei einem supermilden Verlauf als x-fach Geimpfte eher nicht, bei LongCovid wird's relevanter.

Also - im Hinblick auf Spätfolgen - besser jetzt schon gut dokumentieren, wo man mit (bekannt) Infizierten in Kontakt getreten ist.

Gute Doku ist eh so wichtig, nicht alles speichert das Hirn wie gewünscht.
bisanne ist offline  
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Alt 24.02.2022, 15:36   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
Standard

In der aktuellen Zeitschrift der BGW ist dazu ein längerer Artikel.
Darin steht u.a. "Versicherte der BGW, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit SARS-CoV-2 infizieren und an Covid-19 erkranken, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für mögliche Langzeitfolgen und auch, wenn Symptome erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten."

Hier mehr dazu:
https://www.bgw-online.de/post-covid
sally_1009 ist offline  
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Alt 26.02.2022, 13:02   #8
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Danke für die Info
Mächschen ist offline  
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