Dies ist ein Beitrag zum Thema BG und Corona im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe ich es richtig verstanden, dass bei Berufsbetreuern eine Anerkennung von Corona als Berufskrankheit in Betracht kommt?
Und bei ehrenamtlichen ...
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18.02.2022, 22:33 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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BG und Corona
Habe ich es richtig verstanden, dass bei Berufsbetreuern eine Anerkennung von Corona als Berufskrankheit in Betracht kommt?
Und bei ehrenamtlichen Betreuern zumindest theoretisch als "Arbeits-" bzw. Wegeunfall? |
19.02.2022, 09:12 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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19.02.2022, 10:23 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Mit viel Vorstellungskraft kann man das zumindest in diese Aussage der Berufsgenossenschaften hineininterpretieren: https://www.dguv.de/de/mediencenter/...fall/index.jsp
Bei der weit gefassten Definition von "Wohlfahrtspflege" könnte man auch den rechtlichen Betreuer darunter stehen. Ob das schon jemand versucht hat - keine Ahnung. |
19.02.2022, 17:36 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Tatsächlich leiten die Gerichte die Versicherungspflicht für Berufsbetreuer (nicht nur bei Betreuungsvereinen, sondern insgesamt), aus der Tätigkeit in der Wohlfahrtspflege ab (§ 2 Abs. 1 Nr 9 SGB VII): https://www.lexikon-betreuungsrecht....llversicherung
Was im übrigen auch stimmt, da Wohlfahrtspflege jede Tätigkeit für Schutzbedürftige ist. Wenn das auf der Seite der Versicherungspflicht so ist, muss es auf der Seite der Leistungsansprüche auch so sein. Das eigentliche Problem wird der Nachweis sein, dass man sich durch die Betreuertätigkeit angesteckt hat.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.02.2022, 00:35 | #5 | |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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Zitat:
Beim nebenberuflichen Berufsbetreuer oder Ehrenamtler gibt es eine solche Beweislastumkehr nicht. |
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21.02.2022, 18:54 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
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Interessant.
Bei einem supermilden Verlauf als x-fach Geimpfte eher nicht, bei LongCovid wird's relevanter. Also - im Hinblick auf Spätfolgen - besser jetzt schon gut dokumentieren, wo man mit (bekannt) Infizierten in Kontakt getreten ist. Gute Doku ist eh so wichtig, nicht alles speichert das Hirn wie gewünscht. |
24.02.2022, 15:36 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
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In der aktuellen Zeitschrift der BGW ist dazu ein längerer Artikel.
Darin steht u.a. "Versicherte der BGW, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit SARS-CoV-2 infizieren und an Covid-19 erkranken, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für mögliche Langzeitfolgen und auch, wenn Symptome erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten." Hier mehr dazu: https://www.bgw-online.de/post-covid |
26.02.2022, 13:02 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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Danke für die Info
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