Dies ist ein Beitrag zum Thema Selbstverwaltung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bei der Rechnungslegung habe ich eine Selbstverwaltungserklärung meines Betreuten vorgelegt.
Nun werde ich gebeten, nachträglich bei 3 Überweisungen zu "belegen", ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 165
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Bei der Rechnungslegung habe ich eine Selbstverwaltungserklärung meines Betreuten vorgelegt.
Nun werde ich gebeten, nachträglich bei 3 Überweisungen zu "belegen", die der Betreute selbst vorgenommen hat. Der Betreute wird die Rechnungen nicht mehr auffinden. Bei einer Überweisung ist im Kontoauszug die Kartennummer angegeben, die der Betreute eingesetzt hat; ich selbst habe zu diesem Bankkonto keine Karte. Was empfehlt Ihr mir? |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin moin
Setz doch ein Schriftstück auf, in dem der Betreute bestätigt diese Zahlungen slber vorgenommen zu haben und ggf. auch wofür. Die RechtspflegerInnen können die Betreuten auch zu den Ausgaben anhören. Dazu habe ich die RechtspflegerInnen auch aus Gründen der Eigenabsicherung schon mehrfach aufgefordert, wenn Betreute eine Selbstverwaltungserklärung abgegeben haben, aber weder lesen noch schreiben können. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.08.2018
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 61
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Moin Mimmi,
hast Du in Deiner Selbstverwaltungserklärung auch Übwerweisungen drin? Das würde Dir zumindest in Zukunft so eine "Extrarunde" ersparen. Ich schreibe ausdrücklich rein, was der Betreute gemacht hat: in Deinem Fall z.B. alle Barabhebungen, Kartenzahlungen, Überweisungen, Daueraufträge / Lastschriftmandate (ergo alle Kontobewegungen) VG, Agnes
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Ehe man den Kopf schüttelt, vergewissere man sich, ob man einen hat (Capote) |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 165
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Hallo,
habe alles mit aufgenommen ..." Lastschriften, Daueraufträge und Überweisungen wurden von mir vor der Einrichtung der gesetzlichen Betreuung veranlasst und bleiben unverändert bzw. wurden angepasst. Sämtliche Auszahlungen habe ich selbst vorgenommen. Meine gesetzliche Betreuerin hat in meinem Auftrag einige Überweisungen vorgenommen." Und der Betreute hat es unterschrieben. Mehr kann man doch nicht machen, oder? |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,722
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Sofern der Betreute nicht lesen und schreiben kann, ist das ne schlechte Idee, ansonsten sollte das die meisten Rechtspfleger zufrieden stellen.
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#6 | |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 494
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Zitat:
Will er/sie denn DEINE Überweisungen belegt haben oder die vom Betreuten? Die Überweisungen vom Betreuten gehen das Gericht nichts an. Wenn DU überwiesen hast sehr wohl. Für den Moment würde ich die fraglichen Überweisungen auflisten, den Kontoauszug beipacken und den Betreuten explizit dafür unterschreiben lassen. Da kann eigentlich keiner mehr meckern. Für die Zukunft würde ich Überweisungen für den Betreuten nur gegen Vorlage eines Belegs durchführen und diese nach obigen Muster als erweiterte Selbstverfügung (alles alleine gemacht außer: ) mit dem Bericht einreichen. Klappt bei meinem Gericht problemlos. Tatsächlich gab und gibt es im Rechtspflegerforum lange Diskussionen, welche Form der Selbstverfügung anzuerkennen ist. Grundvoraussetzung ist, dass eindeutig benannt sein muss, wofür da eine Freischein ausgestellt wird. Allgemeine Formulierung wie "einige Überweisungen" sind da nicht ausreichen.
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.10.2024
Beiträge: 5
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Hallo, also das die Selbstverwaltungserklärung beim Jahresbericht dazu gehört, ist soweit verstanden worden.
Muss diese Erklärung vom Betreuungsgericht , also vor dem Einsatz am Jahresende, genehmigt werden. |
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#8 |
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Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 336
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Mir fehlt hier der Satz, dass das Ganze an Eides statt versichert wird. Ja, ich weiß, damit sollte man vorsichtig sein. Aber in den Fällen habe ich das schon zig mal gemacht, denn bei dem Thema wer was überwiesen hat, kann ich mir sicher sein, was ich verfügt habe.
Ist ja auch so vorgesehen für den Fall dass der Betreute verstorben ist, bevor die Selbstverwaltung abgegriffen wurde. Bzw. wäre das auch mein Mittel, wenn derjenige sich weigert das zu unterschreiben. Frei nach einem Ausbilder für Rechtspfleger und Bezirksrevisor bei einer schönen Fortbildung: dann muss der Rechtspfleger eben mal an die frische Luft, wenn es nicht geglaubt wird
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#9 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
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Hallo,
ich bin sehr empfindlich bei dem Thema "Beleg fehlt", zumindest bei Beträgen im niedrigen einstelligen Bereich und wenn es sich um eine Überweisung handelt. Auch bei der besten Ordnung kann mal ein Beleg verloren gehen. Wenn eine Rechtspflegerin das beanstandet fühlt sich das für mich so an, als ob mir Betrug unterstellt wird. Auf den Kontoauszügen ist doch eindeutig der Empfänger zu sehen mit Bankverbindung. Damit ist klar, dass nichts auf mein Konto "umgeleitet" wurde. Vielleicht sehe ich das zu eng, aber mich nervt das. Viele Grüße Andreas |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 68
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Die Frage ist aber, ob die Rechnung, zu der die Überweisung gehört, auch eine Rechnung ist, die den Betroffenen betrifft. Und das kann man eben nur prüfen, wenn die Rechnung vorliegt. Fehlüberweisungen können passieren und auch aus diesem Grund ist eine Rechnungslegung durch das Gericht MIT BELEGEN zu prüfen.
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