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Selbstverwaltung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Selbstverwaltung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bei der Rechnungslegung habe ich eine Selbstverwaltungserklärung meines Betreuten vorgelegt. Nun werde ich gebeten, nachträglich bei 3 Überweisungen zu "belegen", ...


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Alt 20.02.2022, 11:12   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 165
Standard Selbstverwaltung

Bei der Rechnungslegung habe ich eine Selbstverwaltungserklärung meines Betreuten vorgelegt.
Nun werde ich gebeten, nachträglich bei 3 Überweisungen zu "belegen", die der Betreute selbst vorgenommen hat. Der Betreute wird die Rechnungen nicht mehr auffinden. Bei einer Überweisung ist im Kontoauszug die Kartennummer angegeben, die der Betreute eingesetzt hat; ich selbst habe zu diesem Bankkonto keine Karte.
Was empfehlt Ihr mir?
Mimmi ist offline  
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Alt 20.02.2022, 11:19   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin moin


Setz doch ein Schriftstück auf, in dem der Betreute bestätigt diese Zahlungen slber vorgenommen zu haben und ggf. auch wofür.
Die RechtspflegerInnen können die Betreuten auch zu den Ausgaben anhören.
Dazu habe ich die RechtspflegerInnen auch aus Gründen der Eigenabsicherung schon mehrfach aufgefordert, wenn Betreute eine Selbstverwaltungserklärung abgegeben haben, aber weder lesen noch schreiben können.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.02.2022, 22:14   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.08.2018
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 61
Standard

Moin Mimmi,


hast Du in Deiner Selbstverwaltungserklärung auch Übwerweisungen drin?
Das würde Dir zumindest in Zukunft so eine "Extrarunde" ersparen.


Ich schreibe ausdrücklich rein, was der Betreute gemacht hat: in Deinem Fall z.B. alle Barabhebungen, Kartenzahlungen, Überweisungen, Daueraufträge / Lastschriftmandate (ergo alle Kontobewegungen)



VG,
Agnes
__________________
Ehe man den Kopf schüttelt, vergewissere man sich, ob man einen hat
(Capote)
dieARS ist offline  
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Alt 21.02.2022, 12:11   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 165
Standard

Hallo,
habe alles mit aufgenommen ..."
Lastschriften, Daueraufträge und Überweisungen wurden von mir vor der Einrichtung der gesetzlichen Betreuung veranlasst und bleiben unverändert bzw. wurden angepasst. Sämtliche Auszahlungen habe ich selbst vorgenommen.
Meine gesetzliche Betreuerin hat in meinem Auftrag einige Überweisungen vorgenommen."
Und der Betreute hat es unterschrieben.
Mehr kann man doch nicht machen, oder?


Mimmi ist offline  
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Alt 21.02.2022, 12:17   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,722
Standard

Sofern der Betreute nicht lesen und schreiben kann, ist das ne schlechte Idee, ansonsten sollte das die meisten Rechtspfleger zufrieden stellen.
Mächschen ist offline  
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Alt 21.02.2022, 12:51   #6
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 494
Standard

Zitat:
Zitat von Mimmi Beitrag anzeigen
Meine gesetzliche Betreuerin hat in meinem Auftrag einige Überweisungen vorgenommen.
.. die Du hoffentlich belegt hast, ansonsten ist die reflexhafte Frage vom Rechtspfleger "welche denn?" durchaus berechtigt.

Will er/sie denn DEINE Überweisungen belegt haben oder die vom Betreuten?
Die Überweisungen vom Betreuten gehen das Gericht nichts an.
Wenn DU überwiesen hast sehr wohl.

Für den Moment würde ich die fraglichen Überweisungen auflisten, den Kontoauszug beipacken und den Betreuten explizit dafür unterschreiben lassen. Da kann eigentlich keiner mehr meckern.

Für die Zukunft würde ich Überweisungen für den Betreuten nur gegen Vorlage eines Belegs durchführen und diese nach obigen Muster als erweiterte Selbstverfügung (alles alleine gemacht außer: ) mit dem Bericht einreichen. Klappt bei meinem Gericht problemlos.

Tatsächlich gab und gibt es im Rechtspflegerforum lange Diskussionen, welche Form der Selbstverfügung anzuerkennen ist. Grundvoraussetzung ist, dass eindeutig benannt sein muss, wofür da eine Freischein ausgestellt wird. Allgemeine Formulierung wie "einige Überweisungen" sind da nicht ausreichen.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 28.03.2025, 11:25   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.10.2024
Beiträge: 5
Standard Selbstverwaltungserklärung

Hallo, also das die Selbstverwaltungserklärung beim Jahresbericht dazu gehört, ist soweit verstanden worden.
Muss diese Erklärung vom Betreuungsgericht , also vor dem Einsatz am
Jahresende, genehmigt werden.
mamodent ist offline  
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Alt 28.03.2025, 11:50   #8
Club 300
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 336
Standard

Mir fehlt hier der Satz, dass das Ganze an Eides statt versichert wird. Ja, ich weiß, damit sollte man vorsichtig sein. Aber in den Fällen habe ich das schon zig mal gemacht, denn bei dem Thema wer was überwiesen hat, kann ich mir sicher sein, was ich verfügt habe.

Ist ja auch so vorgesehen für den Fall dass der Betreute verstorben ist, bevor die Selbstverwaltung abgegriffen wurde. Bzw. wäre das auch mein Mittel, wenn derjenige sich weigert das zu unterschreiben.

Frei nach einem Ausbilder für Rechtspfleger und Bezirksrevisor bei einer schönen Fortbildung: dann muss der Rechtspfleger eben mal an die frische Luft, wenn es nicht geglaubt wird
Tschak ist offline  
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Alt 28.03.2025, 20:39   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
Standard

Hallo,

ich bin sehr empfindlich bei dem Thema "Beleg fehlt", zumindest bei Beträgen im niedrigen einstelligen Bereich und wenn es sich um eine Überweisung handelt.

Auch bei der besten Ordnung kann mal ein Beleg verloren gehen.

Wenn eine Rechtspflegerin das beanstandet fühlt sich das für mich so an, als ob mir Betrug unterstellt wird.

Auf den Kontoauszügen ist doch eindeutig der Empfänger zu sehen mit Bankverbindung. Damit ist klar, dass nichts auf mein Konto "umgeleitet" wurde.

Vielleicht sehe ich das zu eng, aber mich nervt das.

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 31.03.2025, 09:09   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 68
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,



Auf den Kontoauszügen ist doch eindeutig der Empfänger zu sehen mit Bankverbindung. Damit ist klar, dass nichts auf mein Konto "umgeleitet" wurde.

Vielleicht sehe ich das zu eng, aber mich nervt das.

Viele Grüße

Andreas
Die Frage ist aber, ob die Rechnung, zu der die Überweisung gehört, auch eine Rechnung ist, die den Betroffenen betrifft. Und das kann man eben nur prüfen, wenn die Rechnung vorliegt. Fehlüberweisungen können passieren und auch aus diesem Grund ist eine Rechnungslegung durch das Gericht MIT BELEGEN zu prüfen.
Rpfline ist offline  
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