Dies ist ein Beitrag zum Thema Pause während Krankheit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich hoffe ich schreibe im richtigen Thread, ansonsten bitte weiterleiten. Danke.
Ich bin gerade krankheitsbedingt nicht in der Lage ...
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19.04.2022, 12:20 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.01.2017
Ort: Reinfeld
Beiträge: 41
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Pause während Krankheit
Hallo,
Ich hoffe ich schreibe im richtigen Thread, ansonsten bitte weiterleiten. Danke. Ich bin gerade krankheitsbedingt nicht in der Lage meinen Betreuten gerecht zu werden. Die wird auch noch einige Zeit anhalten. ( mindestens ein halbes Jahr) Daher wäre lediglich eine Vertretung keine Option, ich müsste die Betreuungen komplett abgeben. Ich möchte jedoch nach der Genesung wieder als Betreuerin arbeiten. Hat jemand schon so was gemacht? Über Rückmeldungen werde ich mich freuen. Grüsse aus dem hohen Norden Sabine |
19.04.2022, 13:31 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ohje Sabine, das tut mir als Erstes schon mal sehr leid für dichAuf jeden Fall gute Besserung
In einer solchen Situation war ich noch nicht aber ginge es vielleicht deine Betreuten "aufzuteilen" zwischen mehreren Kollegen? Wie viele Betreute hast du denn? Angenommen du hättest so um die 35, wenn jeder dann evtl. 3 bis 4 Betreute auf Zeit übernehmen könnte? Leider keine Ahnung wie du vernetzt bist aber hast du dein Problem mal mit der zuständigen Betreuungsbehörde (und letztlich auch dem Gericht)besprochen? Egal welche Lösungen uns hier einfallen würden, entscheidend dazu sind die gerichtlichen Vorstellungen und Möglichkeiten.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
19.04.2022, 20:31 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Hallo, eigentlich ist das aber doch genau die Situation für Verhinderungsbetreuungen wegen tatsächlicher Verhinderung (§ 1899 Abs. 4 BGB). Also längerer Ausfall beim plan der späteren Rückkehr. Und wahrscheinlich auch aus der Sicht einiger Betreuter zu bevorzugen. vBetreuerwechsel ist so was endgültiges.
Vergütungsmäßig ist das eh das Gleiche (§ 6 Sstz 2 VbVG). Du müsstest nur eine zusätzliche Bestätigung über deine Verhinderung beifügen, die die Kollegen zum Betreuerausweis nehmen müssten. Und natürlich auch von mir gute Besserung.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.04.2022, 18:41 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Das sehe ich auch so, wie meine VorschreiberIn. In meinem Revier waren über Verhinderungsbetreuungen Krankheitsausfälle und Wiedereinstiege nach mehr als einem halben Jahr kein Problem. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
27.04.2022, 21:32 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
ich hatte ziemlich zu Anfang meiner Tätigkeit eine längere Krankheitsphase. Damals hatte ich aber erst so ca. 15 Fälle. In rascher Absprache mit den Gerichten übergab ich diese allesamt einem neuen Kollegen (Berufsanfänger), dem ich vertraute und der dies auch gut bewältigte. So konnte ich mich auf meine Genesung konzentrieren und der Kollege hatte den Fuß in der Tür; war also ne Win-Win-Situation. Der Kollege hat dann in dem betr. Zeitraum ganz normal für sich abgerechnet und ist bei den betr. Fällen noch heute als Verhinderungsbetreuer vorgemerkt. Die Abrechnungen verliefen unproblematisch. Nach meiner Genesung habe ich die Fälle wieder genommen und nach Mitteilung an das Gericht wieder selbst abgerechnet. Als zusätzliches "Dankeschön" überließ ich dem Kollegen zwei Fälle. Damals war mir wichtig, dass dies alles rasch über die Bühne ging und ich nur einen Ansprechpartner bzw. Verhinderungsbetreuer hatte. Wenn ich da erst gewartet hätte bis die Gerichte da einzeln - womöglich noch unter Hinzuziehung der Betreuungsbehörde - eine Verhinderungsvertretung gesucht hätten, wäre ich vermutlich eher wieder gesundet. Bei sehr vielen Betreuungen - womöglich noch mit Neufällen - stelle ich mir das Prozedere allerdings schwieriger vor. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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28.04.2022, 10:56 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,228
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Naja, manche Gerichte bestellen mit dem Berufsbetreuer gleichzeitig einen weiteren Berufsbetreuer als Verhinderungsbetreuer auf Gegenseitigkeit...
Wenn dann einer länger oder dauerhaft ausfällt, hat der andere den Supergau mit doppelt so vielen Fällen... |
28.04.2022, 12:25 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Das soll ab 1.1.23 der Normalfall sein (§ 1817 Abs. 4 BGB 2023). Aber das muss ja nicht für alle Fälle der gleiche andere Betreuer sein. Außerdem tritt die Verhinderungssituation ja (im Normalfall) nicht automatisch ein, sondern in Absprache der beiden Betreuer. Ausnahme wäre eine plötzliche schwere Erkrankung, wo alle überhaupt erst mal herausfinden müssem, in welchem krhs der Betreuer liegt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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