Dies ist ein Beitrag zum Thema Neue BtPrax, zukünftige Berichtspflicht im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wo kommt denn jetzt eigentlich diese Diskussion her? Marsupilami beklagt, den Sozialbericht nicht zu bekommen. Dazu sage ich mal: ein ...
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01.05.2022, 10:34 | #21 |
Moderator
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Beiträge: 5,807
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Wo kommt denn jetzt eigentlich diese Diskussion her? Marsupilami beklagt, den Sozialbericht nicht zu bekommen. Dazu sage ich mal: ein Blick ins Gesetz. § 13 Abs. 1 FamFG. Der Betreuer ist Verfahrensbeteiligter. Ihm ist Einblick in die gesamte Gerichtsakte zu gewähren, dazu gehören auch Gutachten und Sozialberichte. Man hat auch das Recht, vor Ort Kopien zu machen. ZB mit der Handykamera. Nur direkt von der Behörde bekommt man ihn nicht, das ist im Gesetz nicht vorgesehen. Deshalb muss eigentlich einer der ersten Wege immer die Gerichtsgeschäftsstelle sein.
Dann hat man (mit Gutachten und Sozialbericht) auch schon mal viele Fremdwörter, die man nur noch verstehen muss (Wikipedia hilft). Wenn man das dann allerdings schon nicht versteht, fehlt wirklich alles für eine erfolgreiche Betreuertätigkeit. Was das mit den letzten Einwürfen gemeint?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
01.05.2022, 12:07 | #22 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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01.05.2022, 13:19 | #23 |
Moderator
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Ich meinte nicht den Ursprung, sondern die Diskussion über fehlende Lese- und Schreibkompetenz.
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