Dies ist ein Beitrag zum Thema Neue BtPrax, zukünftige Berichtspflicht im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habt ihr das schon gelesen?
Abgesehen von den "üblichen" Ausnahmen für evtl. Rechtspflegergespräche und Ehrenamtler ist das meiner Ansicht nach ...
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20.04.2022, 14:29 | #1 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Neue BtPrax, zukünftige Berichtspflicht
Habt ihr das schon gelesen?
Abgesehen von den "üblichen" Ausnahmen für evtl. Rechtspflegergespräche und Ehrenamtler ist das meiner Ansicht nach viel Lärm um Nichts. Soweit ich das verstanden habe bleibt die Formfreiheit bestehen, allerdings wird wohl gleichzeitig an einem neuen Musterformular gearbeitet.
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20.04.2022, 17:52 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Ja, es wird an einem Musterbericht gearbeitet, siehe hier: https://www.hamburg.de/contentblob/5...terbericht.pdf Vom Prinzip her vielleicht auch ganz gut, zumindest als Anregung, zu welchen Themen es was zu berichten gibt und dem jeweiligen Bericht eine Struktur zu geben. Ansonsten bin ich kein Freund von Formularen, da das Leben von Menschen (und Betreute sind Menschen) nicht in ein Formular zu pressen ist. Streng nach Formular X würde ich keinen Bericht abgeben. Auch wenn ich das vom Gericht vorgeschlagene Formular nach eigener Überarbeitung nach wie vor nutze. Aber mit viel Platz für freien Text. MfG Imre P.S.: Echt süß: Im o.g. Formular wird doch tatsächlich unter Punkt 5 nach dem Wohl der Betreuten gefragt... Was antworten wird denn da wohl?
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.04.2022, 20:53 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 211
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Hallo Imre,
die Empfehlung ist von 2008, aktualisiert am 29.02.12 - da hat das mit dem Wohl auch noch gestimmt. Ist doch auch sonst eine ganz brauchbare Vorlage, besser als Muster zum Ankreuzen oder mit genau 1 Zeile Platz. Gruß vom Fuchs |
21.04.2022, 08:55 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich hatte mich halt nur gewundert, dass dazu in der BtPrax ein derartiger Aufriss (meinem Eindruck nach) gemacht wird. Wie gesagt, neuer Wein in alten Schläuchen. (Für BB`s)
Ich musste nur an der Stelle lachen, dass Ehrenamtler und Angehörige evtl. mit diesen Berichten überfordert sein könnten.Wenn sowas bereits eine Überforderung darstellen könnte, dann frage ich mich ernsthaft wie gleichzeitig dann eine rechtliche Betreuung inhaltlich zu schaffen sein soll? Hofffentlich wirken solche "Fragebögen" dann nicht noch zusätzlich abschreckend für diese Gruppen. Ich habe übrigens mal dezent nachgefragt nach der Aufstockung der Rechtspflegerstellen die ja jetzt schon in die Knie gehen. Weit und breit nix von zu sehen. Das wird dann also was werden.....Rührt sich in dieser Hinsicht bei euch etwas?
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21.04.2022, 09:28 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Naja, neu sind ja Anfsngs- und Schlussbericht. Und der Jahresbericht soll einheitlich strukturiert werden (wie ja parallel auch das SV-Gutachten). Das finde ich nicht so übel. Derzeit ist bei den Gerichten ja alles zu finden. Und für die Softwareanbieter macht eine einheitliche Berichtsstruktur es auch einfacher für Textvorlagen - und letztlich auch für Betreuer.
Hier findet sich übrigens die Hamburger Empfehlung (wird wohl demnächst noch aktualisiert): https://www.hamburg.de/contentblob/5...terbericht.pdf Und hier die Worddatei: https://www.hamburg.de/contentblob/5...terbericht.doc
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
21.04.2022, 09:56 | #6 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Bei uns in Hessen ist man damit seit mindestens `20 stiller Vorreiter (bei dem Schreckgespenst `23) da ich das von Anfang an hier so "gelernt" hatte. Höflicher auf jeden Fall auch, denn ein sog. Anfangsbericht sowie auch der Schlussbericht wurden nicht gefordert, sondern es wird hier darum gebeten. Zitat:
Insgesamt dazu kann ich letztlich inhaltlich und persönlich sagen, dass der Reflexionsgedanke dabei über die jeweilige Betreuung greift und guttut.
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21.04.2022, 11:23 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Hallo Michaela, den Anfangsbericht gibts eigentlich - für Berufsbetreuer - seit 2005 unter dem Namen „Betreuungsplan“, § 1901 Abs. 4 BGB. Da der aber ein Fremdkörper im Berichtssystem der Gerichte war - und zudem von einer Einzelanordnung abhängig war, hat die Justiz so gut wie nie Gebrauch davon gemacht. Vielleicht war das ja bei Euch vor Ort anders.
Ab 1.1.23 ist der verpflichtend 3 Monate nach Betreuungsbeginn fällig - bei AB Vermögenssorge gemeinsam mit dem Vermögensverzeichnis (dafür hat man dann auch endlich eine vernünftige Frist) - und in den folgenden Jahresberichten soll jeweils darauf Bezug genommen werden (§ 1865 BGB 2023); was von dem, was man vorhatte, hat geklappt und was davon - warum -nicht. Das nenne ich mal vernünftig.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
21.04.2022, 15:11 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Horst, ob jetzt "verpflichtend" oder nicht, für mich ist das seit Beginn vernünftig und Alltag.
Jetzt ist immerhin auch deutlich warum es allgemein heisst: Hessen vor
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21.04.2022, 16:01 | #9 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Michaela,
nicht vergessen: Darmstadt ist nicht gesamt Hessen. An anderen Gerichten in Hessen gibt es dies bislang nicht.
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21.04.2022, 17:42 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
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