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Zeitdiebe

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Alt 28.04.2022, 21:09   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard Zeitdiebe

Heute habe ich gegenüber einer Bankmitarbeiterin so ins Telefon gebrüllt, dass sie es wahrscheinlich noch bis eben im Ohr klingeln hört

Seit Monaten versuche ich Bankunterlagen zu bekommen, schlussendlich musste ich dahinfahren da meine zahllosen Faxe Null bewirkt hatten.
Es ist eine Bank wo man nicht direkt hinmailen oder den Zuständigen sprechen kann. Alles muss über die Filiale gehen.
Dort höre ich erstmal, das es zwar mal eine Handreichung über den Umgang mit Betreuern gegeben habe aber die vorhandene Zeit hätte zum Lesen nicht ausgereicht. O Ton: wie man mit Betreueranfragen/Anliegen umgehen soll..... Achselzucken, das wisse man nicht.
Gut soweit.

5 Tage später habe ich den Kram endlich.

Bei der Durchsicht stelle ich fest, dass keine Jahreszahlen im Auszug ausgedruckt sind. Das Ganze geht nahtlos ab 2020. Nur die Monate sind aufgeführt. Alles auf einem Blatt ohne Kennzeichen der Bank, nur im Anschreiben sieht man um welche Bank es sich handeln soll. Hätte sogar ich als absoluter Nullschnaller faken können. Unten, klein gedruckt, steht: Stand 15.9.2019.


Ich also, nicht faul, bitte um erkennbare Unterlagen der Kontenstände eines jeweiligen Jahres. Die Trine ruft heute an um mir geschlagene 5 Minuten lang zu erklären, was ich anfordern würde ergäbe sich "automatisch". Dass der Schrieb genausogut von mir hätte angefertigt hätte sein können interessiert in diesem Zusammenhang auch nicht. Nix mit Datensicherheit oder sonstigem heiligen Gedöhns


Hinterher habe ich mich mal gefragt wieviel Zeit wir eigentlich damit verbringen müssen uns Schwachsinn und anderen Unfug anzuhören bzw. Unterlagen immer wieder anzufordern?
Ich stelle in einem anderen Fall bei der KV einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung. KV will Einkommen überprüfen und den GruSi Bescheid haben, schickt einen erneuten Fragebogen zur Einkommenssituation. Nachdem wir uns deswegen zwei Mal im Kreis gedreht haben bekomme ich wenigstens einen vorläufigen GruSi Bescheid den ich der KV vorlegen kann, dann wird endlich "berechnet" wie hoch der KV Beitrag ist und dann wieder alles von vorne.


So wird mit Betreuerarbeitszeit und vor allem Papier und Porto umgegangen. Das alles ist doch das reinste Unfähigkeitstollhaus auf unserem Rücken.
Ich habe mal kurz überschlagen, ein solcher Dummfugg kostet mich inzwischen knapp ein Viertel meiner Arbeitszeit.
Wie hoch schätzt ihr den Anteil solcher Absurdistansituationen bei euch ein?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.04.2022, 08:24   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
Standard

Ich schätze diesen Anteil auch als sehr hoch ein.

Schlimm ist es bei unserem Landratsamt. Wohngeldstelle und Grundsicherung sind zwar verschiedene Abteilungen, die Sachbearbeiter haben die Büros aber nebeneinander. Beantragt man versehentlich zuerst bei der falschen Stelle, ist es nicht möglich, dass diese die Unterlagen nach nebenan weiterleitet. Datenschutz...

Das ist unglaublich...

Bank sperrt ec-Karte meiner Betreuten ohne erkennbaren Grund. 5 (!) Telefonate, bis mir jemand überhaupt sagen konnte, was da los ist. Vorstandsbeschwerde bis heute (2 Wochen danach) nicht beantwortet.

Wir werden jetzt woanders ein neues Konto eröffnen. Bräuchte es nicht, frisst Zeit, geht aber nicht anders.

Betreuter fliegt in der Probezeit aus seinem Job. Beantragt ALG I. Leider sind die Arbeitgeber mit den Arbeitsbescheinigungen nicht die schnellsten. Ich habe die Agentur mehrmals auffordern müssen, wenigstens vorläufig Leistungen zu gewähren und die Bescheinigungen selbst anzufordern. Das ist nämlich eine OWi, wenn die AG diese nicht ausstellen. Warum muss man so etwas den Sachbearbeitern sagen? Stattdessen erhält Betreuter zwei Schreiben mit Androhung von Sperrzeit, wenn er nicht mitwirkt.

Man ist einfach Mädchen für alles und muss die deutsche Bürokratie auch noch irgendwie auffangen.

Wegen der Sache mit dem Landratsamt habe ich mich bei einer Bundestagsabgeordneten hier im Wahlkreis beschwert. Keine Reaktion.
Silke77 ist offline  
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Alt 29.04.2022, 13:55   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,788
Standard

Hallo, ok, zu den Bescheinigungen des Arbeitgebers: eigentlich gehört das zur Mitwirkungspflicht des Antragstellers, § 60 SGB I. Wenn das aber wie hier nicht fluppt, muss die Behörde natürlich feststellen, auf welcher Seite das Verschulden liegt. Da gehen wohl manche schlichten Gemüter davon aus, beim Antragsteller. Weil wohl Erfahrungen verallgemeinert werden. Gut dass es Betreuer gibt, die für Ordnung sorgen. Hier gilt nämlich ein Grundsatz, den schon die alten Römer kannten: „Unmögliches kann nicht verlangt werden“.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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