Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufstiegsförderung N-Bank im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Warum hab ich denn schon mehrmals auf die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung hingewiesen? Dafür muss man natürlich glaubhaft machen, dass ...
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23.05.2022, 13:10 | #21 |
Moderator
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Warum hab ich denn schon mehrmals auf die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung hingewiesen? Dafür muss man natürlich glaubhaft machen, dass die Ablehnung zu einem unzumutbaren Zustand führt.
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08.06.2022, 12:36 | #22 |
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So, jetzt wird es wiedermal Interessant:
Der Anwalt sagt, wenn es keine Prüfungsordnung gibt, ist es nur ein Zertifikat. Dann ist es eine Auszeichnung die ganz toll ist, aber unwichtig, es ist ebend kein Beruf. Und somit auch nicht Förderfähig. Ich warte jetzt auf die Antwort der Beckakademie. Aber das wird wahrscheinlich nichts werden. Und somit wieder viel Geld zum Fenster rausgeschmissen.
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08.06.2022, 13:11 | #23 |
Moderator
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Hast du dem Anwalt die ganzen Urteile, auf die jetzt schon mehrfach hingewiesen habe, ausgedruckt und gegeben? Aus dem hohlen Bauch macht das doch keinen Sinn. Der muss anhand der Rspr argumentierem, nicht vom reinen Gesetzestext her, es geht ja gerade um dessen Auslegung. Der CdJ ist genauso ein Zertifikat wie die Becksache. Warum schreibe ich hier eigentlich?
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08.06.2022, 19:08 | #24 |
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Weil Du nett bist.....
Ich habe die Urteile weitergegeben, und der Anwalt sagte mir das es wohl hauptsächlich um die Staatliche anerkennung geht, und da ist der wichtige Aspekt die Prüfungsordnung. Ich gebe die Informationen nur weiter, ich weiß nur das Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind. In allen Urteilen geht es z.B. um die Deggendorf Schule und nicht um die Beck Akademie. Ich weiß das die beiden ziemlich gleich sind, aber vergleichbar sind die damit noch lange nicht, vielleicht genauso nutzlos wie meine Ausbildung.... Abwarten.....
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08.06.2022, 20:14 | #25 |
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Gut, gleichgestellt hat der BGH die in seinen Beschlüssen zur Betreuervergütung. Dabei erwähnt er auch in beiden Fällen, dass es keine echten Hochschulabschlüsse sind. Das muss natürlich von einem
verwaltungsgericht nicht zwingend auch so gesehen werden, aber ist zumindest recht wahrscheinlich. Daher nachstehend auch die beiden BGH-Beschlüsse: CdJ: https://openjur.de/u/2117486.html Beck: https://openjur.de/u/2388910.html
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09.06.2022, 09:15 | #26 |
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Danke für Deine Mühen,
ich habe den Link von Dir an die Anwältin weitergegeben, Sie reicht jetzt Klage ein. In 4 bis 6 Jahren wissen wir mehr....... Gruß Mirko
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19.08.2022, 17:22 | #27 |
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Wurde denn eigentlich kein Antrag auf einstweilige Anordnung wegen existenzieller Gefährdung gestellt?
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22.08.2022, 18:25 | #28 |
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Nein, das hab ich nicht.
Unwissenheit meinerseits und es stimmt ja nicht... Danke für den Hinweis Gruß Mirko
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23.08.2022, 08:53 | #29 |
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Die diversen Verwaltungsgerichtsentscheidungen, die wir hier erwähnt hatten, sind sicher alle aufgrund von Eilanträgen ergangen. Und es reicht doch, wenn man glaubhaft macht, dass Nachteile drohen, die ein Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren als unzumutbar erscheinen lassen.
Deshalb kann ich mir gar nicht vorstellen, dass ein halbwegs kundiger Anwalt das nicht immer gleich beantragt. Hier Infos: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_B...nung/index.php
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27.11.2022, 10:42 | #30 |
Moderator
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Und wieder eine:
OVG Bremen, Beschluss vom 03.11.2022, 2 LA 52/22 Die von der Technischen Hochschule Deggendorf angebotene Fortbildungsmaßnahme mit dem Abschluss als Zertifizierter Berufsbetreuer / Curator de jure ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFBG förderfähig.
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