Aufstiegsförderung N-Bank
Hallo zusammen,
Es geht um Berufsbetreuer mit Hochschulzertifikat oder Curateur de Jure, ich habe grade mit der N-Bank gesprochen, alle die eine Förderung beantragt haben werden abgelehnt. Es gibt nur noch die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das gilt allerdings nur für Leute aus Niedersachsen. In den anderen Ländern wird gefördert. Gruß Mirko |
Was ist bitte die N-Bank?
Und der genannte Lehrgang ist zu fördern, das ist schon von mehreren Verwaltungsgerichten festgestellt worden: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Ausbildung (Siehe hier unter „Rechtsprechung“. U.a. die VGs Bremen, Düsseldorf und Hamburg haben das bewilligt. Das ist Bundesrecht. Wenn schon so viele Gerichte das entschieden haben, sollte ein Betroffener unverzüglich einen Eilantrag stellen und darauf verweisen. Es ist höchst ungewöhnlich. Ist denen denn überhaupt schon mitgeteilt worden, dass mehrere Gerichte bereits entschieden haben? |
Hallo,
ja, ich habe telefoniert und es wurde mir so bestätigt das die wissen das es andere Länder gibt die es fördern, aber das ist Niedersachsen egal. Ich werde an das Verwaltungsgericht gehen. Auf der N-Bank seite steht jetzt auch explizit das keine Hochschulzertifikate gefördert werden. https://www.nbank.de/ Gruß Mirko |
Kennt der Mensch da denn auch das Urteil des OVG Hamburg: https://openjur.de/u/2364394.html
Ich würde das ausdrücklich schicken (nicht telefonieren!) Das zu ignorieren, ist schon ziemlich rechtsmissbräuchlich. Neben einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim dortigen Verwaltungsgericht würde ich auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bankenvorstand dieser offenbar im Landeseigentum befindlichen Bank einlegen. Es geht nämlich nicht, dass eine staatliche Stelle andere Ressourcen (die des Gerichtes) verschwendet, obwohl die Sachlage genügend ausgeurteilt ist. |
So, ich habe nun den Widerspruchsbescheid bekommen.
Es wird widerholt erwähnt das ein Hochschulzertifikat nicht gefördert wird da ein Akademischer Grad erlangt wird. Das Schriftstück ist 9 Seiten lang. Gruß Mirko |
Das wird das übliche Blabla sein. Haben die sich denn mit den Urteilen der Verwaltungsgerichte, insbes dem OVG Hamburg auseinander gesetzt? Wenn nein, haben die doch schon verloren. Denn das ist dann völlig schlampige Verwaltungstätigkeit.
Und noch mal: neben der Klage - unbedingt verbinden mit Antrag auf einstweilige Verfügung - die 4 Urteile darin mit nennen. Auf keinen Fall ohne Anwalt - das muss richtig teuer für die werden. Des weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bankenvorstand. Es kann nicht sein, dass man genötigt wird, einen ausgeurteilten Sachverhalt in jedem einzelnen Bundesland neu einklagen zu müssen. |
Hier mal die Antwort der N-Bank
https://magentacloud.de/s/MLcgbdQ8LQsrXcg Die Fehler kommen von der Umwandlung PDF zu durchsuchbarer PDF. Gruß Mirko |
Hallo Mirko, ich muss den Text nicht lesen, um zu wissen, dass er falsch ist. Denn wie bereits mehrfach gesagt, haben 3 Verwaltungsgerichte und ein OVG es anders entschieden. Das reicht üblicherweise aus.
Und nach der Lektüre: die erwähnen nur mit einem Satz das VG Bremen und tun das ab, als hätten die Bremer Null Ahnung. Keine Erwähnung von VG Düsseldorf, Hamburg und OVG Hamburg. Also es bleibt bei meinen Empfehlungen. |
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