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Aufstiegsförderung N-Bank

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Hallo zusammen, Es geht um Berufsbetreuer mit Hochschulzertifikat oder Curateur de Jure, ich habe grade mit der N-Bank gesprochen, alle ...


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Alt 09.05.2022, 13:38   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.01.2021
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Standard Aufstiegsförderung N-Bank

Hallo zusammen,
Es geht um Berufsbetreuer mit Hochschulzertifikat oder Curateur de Jure,

ich habe grade mit der N-Bank gesprochen, alle die eine Förderung beantragt haben werden abgelehnt. Es gibt nur noch die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.


Das gilt allerdings nur für Leute aus Niedersachsen. In den anderen Ländern wird gefördert.



Gruß
Mirko
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Alt 09.05.2022, 14:36   #2
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Standard

Was ist bitte die N-Bank?

Und der genannte Lehrgang ist zu fördern, das ist schon von mehreren Verwaltungsgerichten festgestellt worden:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Ausbildung (Siehe hier unter „Rechtsprechung“.

U.a. die VGs Bremen, Düsseldorf und Hamburg haben das bewilligt. Das ist Bundesrecht. Wenn schon so viele Gerichte das entschieden haben, sollte ein Betroffener unverzüglich einen Eilantrag stellen und darauf verweisen.

Es ist höchst ungewöhnlich. Ist denen denn überhaupt schon mitgeteilt worden, dass mehrere Gerichte bereits entschieden haben?
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Horst Deinert

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Alt 09.05.2022, 14:57   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.01.2021
Ort: Friesland
Beiträge: 144
Standard

Hallo,
ja, ich habe telefoniert und es wurde mir so bestätigt das die wissen das es andere Länder gibt die es fördern, aber das ist Niedersachsen egal.
Ich werde an das Verwaltungsgericht gehen.
Auf der N-Bank seite steht jetzt auch explizit das keine Hochschulzertifikate gefördert werden.


https://www.nbank.de/


Gruß
Mirko
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Alt 09.05.2022, 15:07   #4
Moderator
 
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Standard

Kennt der Mensch da denn auch das Urteil des OVG Hamburg: https://openjur.de/u/2364394.html

Ich würde das ausdrücklich schicken (nicht telefonieren!)

Das zu ignorieren, ist schon ziemlich rechtsmissbräuchlich. Neben einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim dortigen Verwaltungsgericht würde ich auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bankenvorstand dieser offenbar im Landeseigentum befindlichen Bank einlegen. Es geht nämlich nicht, dass eine staatliche Stelle andere Ressourcen (die des Gerichtes) verschwendet, obwohl die Sachlage genügend ausgeurteilt ist.
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Horst Deinert

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Alt 12.05.2022, 14:02   #5
Forums-Geselle
 
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So, ich habe nun den Widerspruchsbescheid bekommen.
Es wird widerholt erwähnt das ein Hochschulzertifikat nicht gefördert wird da ein Akademischer Grad erlangt wird. Das Schriftstück ist 9 Seiten lang.



Gruß
Mirko
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Alt 12.05.2022, 14:13   #6
Moderator
 
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Das wird das übliche Blabla sein. Haben die sich denn mit den Urteilen der Verwaltungsgerichte, insbes dem OVG Hamburg auseinander gesetzt? Wenn nein, haben die doch schon verloren. Denn das ist dann völlig schlampige Verwaltungstätigkeit.

Und noch mal: neben der Klage - unbedingt verbinden mit Antrag auf einstweilige Verfügung - die 4 Urteile darin mit nennen. Auf keinen Fall ohne Anwalt - das muss richtig teuer für die werden.

Des weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bankenvorstand. Es kann nicht sein, dass man genötigt wird, einen ausgeurteilten Sachverhalt in jedem einzelnen Bundesland neu einklagen zu müssen.
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Alt 13.05.2022, 12:40   #7
Forums-Geselle
 
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Ort: Friesland
Beiträge: 144
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Hier mal die Antwort der N-Bank


https://magentacloud.de/s/MLcgbdQ8LQsrXcg


Die Fehler kommen von der Umwandlung PDF zu durchsuchbarer PDF.


Gruß
Mirko
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Alt 13.05.2022, 15:00   #8
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Hallo Mirko, ich muss den Text nicht lesen, um zu wissen, dass er falsch ist. Denn wie bereits mehrfach gesagt, haben 3 Verwaltungsgerichte und ein OVG es anders entschieden. Das reicht üblicherweise aus.


Und nach der Lektüre: die erwähnen nur mit einem Satz das VG Bremen und tun das ab, als hätten die Bremer Null Ahnung. Keine Erwähnung von VG Düsseldorf, Hamburg und OVG Hamburg. Also es bleibt bei meinen Empfehlungen.
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Alt 13.05.2022, 15:34   #9
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo Mirko, ich muss den Text nicht lesen, um zu wissen, dass er falsch ist. Denn wie bereits mehrfach gesagt, haben 3 Verwaltungsgerichte und ein OVG es anders entschieden. Das reicht üblicherweise aus.


Und nach der Lektüre: die erwähnen nur mit einem Satz das VG Bremen und tun das ab, als hätten die Bremer Null Ahnung. Keine Erwähnung von VG Düsseldorf, Hamburg und OVG Hamburg. Also es bleibt bei meinen Empfehlungen.
OVG Hamburg ist anderer Gerichtsbezirk als hier einschlägig, aber ich würde es genau wie Horst auf jeden Fall versuchen und mir dazu einen Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verwaltungsrecht suchen und innerhalb der Klagefrist reagieren.
Faunhart ist offline  
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Alt 13.05.2022, 16:32   #10
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Zitat:
Zitat von Faunhart Beitrag anzeigen
OVG Hamburg ist anderer Gerichtsbezirk als hier einschlägig, aber ich würde es genau wie Horst auf jeden Fall versuchen und mir dazu einen Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verwaltungsrecht suchen und innerhalb der Klagefrist reagieren.
Wenn es das örtlich zuständige VG wäre, gäbe es den Ärger ja gar nicht. Aber es ist eben nicht üblich, dass eine Frage zwingend von jedem einzelnen (Verwaltungs-)gericht entschieden wird. Insbesondere, wenn es nach den ersten Verfahren schon eine einhellige Meinung - wie hier - gibt. Natürlich ist jede Gerichtsentscheidung - egal ob vom örtlich zuständigen oder einem anderen Gericht - streng genommen eine Einzelfallentscheidung (im angelsächsischen Recht ist das anders). Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass sich eine staatliche Behörde an die Gerichtsmeinung hält. Das wird aus dem Rechtsstaatsgrundsatz abgeleitet, wonach ein Richter bei gesetzlichen Unklarheiten entscheidet. Und dass sowas nicht 20 oder 50mal an jedem Ort neu ausprobiert werden müss. Das ist nämlich ein Verstoß gegen die Prozessökonomie und kann den Willkürvorwurf rechtfertigen.
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Horst Deinert

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