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Haushaltauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haushaltauflösung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Will kurz zusammenfassen: Hatte im März eine Haushaltsauflösung wegen Umzug ins Pflegeheim. Klient kann sich krankheitsbedingt gar nicht mehr mitteilen. ...


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Alt 10.05.2022, 14:33   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 80
Standard Haushaltauflösung

Will kurz zusammenfassen:
Hatte im März eine Haushaltsauflösung wegen Umzug ins Pflegeheim. Klient kann sich krankheitsbedingt gar nicht mehr mitteilen. Im Keller waren 4 Fahrräder. Besitzer nicht ermittelbar, daher habe ich mich an die Polizei gewandt. Ein Fahrrad war als gestohlen gemeldet, bei den anderen 3 war der Status unklar. Die Polizei hat alle 4 "beschlagnahmt", Staatsanwaltschaft hat ermittelt und ich bekam vor 1 Woche Bescheid von der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Nun ruft mich das Polizeirevier an, ich solle die Fahrräder holen! Bin ich ein Unternehmer mit Lagerraum? Bin ich ein Kurier für solche herrenlose Fahrräder? Das Polizierevier sagt, sie dürfen die weder behalten noch an eine Organisation verschenken. Mein Klient lebt im Heim (PG5), er kann also auch nichts mit 3 Fahrrädern anfangen. Ich habe am Telefon abgelehnt, die Fahrräder anzunehmen.

Wie sieht es mit der Verhältnismäßigkeit aus?

Hatte jemand diese Situation auch schon einmal?
Bin eigentlich noch sprachlos, was alles von mir als gesetzliche Betreuung erwartet wird.

Man wird nun auf dem Polizeirevier die Sachlage besprechen und mich wieder informieren!
Mimmi
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 10.05.2022, 15:33   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Angenommen, der Betreute ist Eigentümer, dann dürften Sie die (AK Vermögenssorge vorausgesetzt), verkaufen oder verschenken, wenn man letzteres als Sittlichkeitsschenkung ansehen kann, zB an einen örtlichen Wohlfahrtsverband, der zB eine Fahrradwerkstatt betreibt. Die würden das sicher auch abholen. Gibts denn keine Verwandten, die Interesse daran hätten?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 10.05.2022, 15:56   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nun ruft mich das Polizeirevier an, ich solle die Fahrräder holen!
Jetzt reg dich doch nicht so auf.
Mich hat heute eine Klinik am Bodensee (700 km Entfernung von hier) angerufen, ich möchte 2 Plastiktüten mit der Kleidung meines abgehauenen Klienten abholen


Mit solchen -letztlich hilflosen- Verschiebebahnhofsachen werden wir dauernd konfrontiert. Da hilft nur Kreativität.
Der Vorschlag von Horst z.B. ist doch super.
Du sagst der Polizei, dass du die Abholung erst organisieren musst und machst dich dann auf die Suche nach einem Verschenk-Portal im I Net oder einer Obda, einer Caritas Fahrradwerkstatt usw. usw.


Vielleicht würde sich evtl. ein anderer deiner Kunden sogar über ein geschenktes Fahrrad freuen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.05.2022, 12:41   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Jedenfalls hat die Polizei grundsätzlich Recht, selbst wenn gestohlenes keinem rechtmäßigen Eigentümer zugeordnet werden kann, bekommt es, besonders bei Dingen ohne besonderem Wert in der Regel der Täter wieder.
Mächschen ist offline  
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Alt 22.06.2022, 04:45   #5
Einsteiger
 
Benutzerbild von Doro73
 
Registriert seit: 16.09.2021
Ort: Bayern
Beiträge: 10
Standard

Hallo zusammen

leider habe ich kein Button, um ein neues Beitragsfenster zu erstellen, drum schreibe ich mein Anliegen hier mit rein.

Thema : Haushaltsauflösung - meine erste

Ich habe ebenso eine Betreute die den Weg vom Krankenhaus in eine Pflegeheim geht und leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihre Wohnung zurück kann.

Wohnung habe ich fristgemäss gekündigt. Die Vermieter sind sehr nett.

Anfragen zu Kostenvoranschlägen bei Entrümplungsfirmen habe ich ebenso gestellt und warte da noch auf die Antworten.

Nun zum eigentlichen.

Ich habe evtl eine Nachmieterin für die Wohnung ( Eigentümer sind dankbar, bei der Unterstützung). Muss ich mich diesbezüglich erst an das Amtsgericht wenden oder kann ich dies auch ohne Genehmigung mit den Eigentümern der Wohnung regeln.

Desweiteren hat meine Betreute in den fast zwei Jahren sich einige neue Möbel gekauft und wären für den Sperrmüll echt zu schade. Kann ich diese im Namen der Betreuten veräussern , Einnahmen auf ihr Konto mit Beleg einzahlen oder Bedarf es da auch die Genehmigung?

Ich sage schon mal vielen lieben Dank für Eure Antworten.
__________________
Herzliche Grüße

Doro 🙃

PS : Gemeinsam geht mehr
Doro73 ist offline  
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Alt 22.06.2022, 09:17   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe evtl eine Nachmieterin für die Wohnung ( Eigentümer sind dankbar, bei der Unterstützung). Muss ich mich diesbezüglich erst an das Amtsgericht wenden oder kann ich dies auch ohne Genehmigung mit den Eigentümern der Wohnung regeln.
Wenn du Nachmieter gefunden hast mit denen die Eigentümer einverstanden sind ist das super denn damit sparst du deinem Betreuten Geld
Das Gericht hat damit gar nichts zu tun. Du könntest es im Jahresbericht kurz erwähnen aber das wäre es dann.

Zitat:
Desweiteren hat meine Betreute in den fast zwei Jahren sich einige neue Möbel gekauft und wären für den Sperrmüll echt zu schade. Kann ich diese im Namen der Betreuten veräussern , Einnahmen auf ihr Konto mit Beleg einzahlen oder Bedarf es da auch die Genehmigung?
Nein brauchst du nicht.

Evtl. könntest du mit den Entrümplern handeln, sie dürfen die brauchbaren Dinge gegen Aufrechnung verwerten. Manchmal klappt das.

Zitat:
Wohnung habe ich fristgemäss gekündigt. Die Vermieter sind sehr nett.
Wenn nicht die Betreute selbst die Kündigung unterschrieben hat dann brauchst du allerdings für die Kündigung der Wohnung das Genehmigung vom Gericht. Daran hast du hoffentlich gedacht?


PS:
Zitat:
leider habe ich kein Button, um ein neues Beitragsfenster zu erstellen, drum schreibe ich mein Anliegen hier mit rein.
Schau dir den Aufbau mal an.

Oben stehen zunächst die Unterforen und darunter kommen dann alle Themen hier. Den Button "neues Thema" findest du da ebenfalls, oben links.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 22.06.2022, 18:30   #7
Einsteiger
 
Benutzerbild von Doro73
 
Registriert seit: 16.09.2021
Ort: Bayern
Beiträge: 10
Standard

Hallo Michaela

Vielen Dank für dein Schreiben.

An das Gericht habe ich auch geschrieben 😊

Bei mir ist leider kein Button bezüglich neues Thema. Warum weiß ich nicht

Liebe Grüße

Doro
__________________
Herzliche Grüße

Doro 🙃

PS : Gemeinsam geht mehr
Doro73 ist offline  
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