Dies ist ein Beitrag zum Thema Haushaltauflösung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Will kurz zusammenfassen:
Hatte im März eine Haushaltsauflösung wegen Umzug ins Pflegeheim. Klient kann sich krankheitsbedingt gar nicht mehr mitteilen. ...
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10.05.2022, 14:33 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 80
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Haushaltauflösung
Will kurz zusammenfassen:
Hatte im März eine Haushaltsauflösung wegen Umzug ins Pflegeheim. Klient kann sich krankheitsbedingt gar nicht mehr mitteilen. Im Keller waren 4 Fahrräder. Besitzer nicht ermittelbar, daher habe ich mich an die Polizei gewandt. Ein Fahrrad war als gestohlen gemeldet, bei den anderen 3 war der Status unklar. Die Polizei hat alle 4 "beschlagnahmt", Staatsanwaltschaft hat ermittelt und ich bekam vor 1 Woche Bescheid von der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Nun ruft mich das Polizeirevier an, ich solle die Fahrräder holen! Bin ich ein Unternehmer mit Lagerraum? Bin ich ein Kurier für solche herrenlose Fahrräder? Das Polizierevier sagt, sie dürfen die weder behalten noch an eine Organisation verschenken. Mein Klient lebt im Heim (PG5), er kann also auch nichts mit 3 Fahrrädern anfangen. Ich habe am Telefon abgelehnt, die Fahrräder anzunehmen. Wie sieht es mit der Verhältnismäßigkeit aus? Hatte jemand diese Situation auch schon einmal? Bin eigentlich noch sprachlos, was alles von mir als gesetzliche Betreuung erwartet wird. Man wird nun auf dem Polizeirevier die Sachlage besprechen und mich wieder informieren! Mimmi
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
10.05.2022, 15:33 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Angenommen, der Betreute ist Eigentümer, dann dürften Sie die (AK Vermögenssorge vorausgesetzt), verkaufen oder verschenken, wenn man letzteres als Sittlichkeitsschenkung ansehen kann, zB an einen örtlichen Wohlfahrtsverband, der zB eine Fahrradwerkstatt betreibt. Die würden das sicher auch abholen. Gibts denn keine Verwandten, die Interesse daran hätten?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
10.05.2022, 15:56 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Mich hat heute eine Klinik am Bodensee (700 km Entfernung von hier) angerufen, ich möchte 2 Plastiktüten mit der Kleidung meines abgehauenen Klienten abholen Mit solchen -letztlich hilflosen- Verschiebebahnhofsachen werden wir dauernd konfrontiert. Da hilft nur Kreativität. Der Vorschlag von Horst z.B. ist doch super. Du sagst der Polizei, dass du die Abholung erst organisieren musst und machst dich dann auf die Suche nach einem Verschenk-Portal im I Net oder einer Obda, einer Caritas Fahrradwerkstatt usw. usw. Vielleicht würde sich evtl. ein anderer deiner Kunden sogar über ein geschenktes Fahrrad freuen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.05.2022, 12:41 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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Jedenfalls hat die Polizei grundsätzlich Recht, selbst wenn gestohlenes keinem rechtmäßigen Eigentümer zugeordnet werden kann, bekommt es, besonders bei Dingen ohne besonderem Wert in der Regel der Täter wieder.
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22.06.2022, 04:45 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.09.2021
Ort: Bayern
Beiträge: 10
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Hallo zusammen
leider habe ich kein Button, um ein neues Beitragsfenster zu erstellen, drum schreibe ich mein Anliegen hier mit rein. Thema : Haushaltsauflösung - meine erste Ich habe ebenso eine Betreute die den Weg vom Krankenhaus in eine Pflegeheim geht und leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihre Wohnung zurück kann. Wohnung habe ich fristgemäss gekündigt. Die Vermieter sind sehr nett. Anfragen zu Kostenvoranschlägen bei Entrümplungsfirmen habe ich ebenso gestellt und warte da noch auf die Antworten. Nun zum eigentlichen. Ich habe evtl eine Nachmieterin für die Wohnung ( Eigentümer sind dankbar, bei der Unterstützung). Muss ich mich diesbezüglich erst an das Amtsgericht wenden oder kann ich dies auch ohne Genehmigung mit den Eigentümern der Wohnung regeln. Desweiteren hat meine Betreute in den fast zwei Jahren sich einige neue Möbel gekauft und wären für den Sperrmüll echt zu schade. Kann ich diese im Namen der Betreuten veräussern , Einnahmen auf ihr Konto mit Beleg einzahlen oder Bedarf es da auch die Genehmigung? Ich sage schon mal vielen lieben Dank für Eure Antworten.
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Herzliche Grüße Doro 🙃 PS : Gemeinsam geht mehr |
22.06.2022, 09:17 | #6 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das Gericht hat damit gar nichts zu tun. Du könntest es im Jahresbericht kurz erwähnen aber das wäre es dann. Zitat:
Evtl. könntest du mit den Entrümplern handeln, sie dürfen die brauchbaren Dinge gegen Aufrechnung verwerten. Manchmal klappt das. Zitat:
PS: Zitat:
Oben stehen zunächst die Unterforen und darunter kommen dann alle Themen hier. Den Button "neues Thema" findest du da ebenfalls, oben links.
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22.06.2022, 18:30 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.09.2021
Ort: Bayern
Beiträge: 10
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Hallo Michaela
Vielen Dank für dein Schreiben. An das Gericht habe ich auch geschrieben 😊 Bei mir ist leider kein Button bezüglich neues Thema. Warum weiß ich nicht Liebe Grüße Doro
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Herzliche Grüße Doro 🙃 PS : Gemeinsam geht mehr |
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