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Brauche ich Genehmigung vom Gericht für ein Nebenjob?

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Hallo zusammen. Ich plane ein Beratungsunternehmen zu gründen. Überwiegend für Menschen mit Migrationshintergrund. Aktuell bin hauptberuflich Berufsbetreuerin. Muss ich mir ...


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Alt 17.06.2022, 19:34   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
Standard Brauche ich Genehmigung vom Gericht für ein Nebenjob?

Hallo zusammen.
Ich plane ein Beratungsunternehmen zu gründen. Überwiegend für Menschen mit Migrationshintergrund.
Aktuell bin hauptberuflich Berufsbetreuerin.
Muss ich mir vorher die Genehmigung beim Gericht holen ? Ich habe vor, erstmal beides parallel laufen zu lassen.
Kann das Gericht etwas dagegen haben?
Nesli__han ist offline  
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Alt 17.06.2022, 20:31   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Was du neben deinem Job als BB machst ist dem Gericht egal...... ausser es gäbe Verquickungen mit dem Zweitjob was hier evtl. im Raum stehen könnte.


Irgendwer müsste deine Beratungstätigkeit ja zahlen und wenn dir dann Klienten zugeteilt würden für die Beratung, denkst du, du könntest diese dann ablehnen?


Klarheit bei der Frage bekommst du nur wenn du das mit den zuständigen Richtern besprichst. An einem Gericht kann es auch dazu höchst unterschiedliche Auffassungen geben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.06.2022, 20:33   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Natürlich nicht, es darf aber nicht dazu führen, dass man mit Hilfe der Firma (als gewerbetreibender) verbotene Insichgeschäfte mit Betreuten betreibt.

Und eine Folge kann sein, dass man (Gericht und Behörde) davon ausgeht, dass man durch den anderen Job ausgelastet ist und man keine Kapazitäten hat, weitere Betreuungen zu übernehmen.

Ab 1.1.23 muss man den Nebenjob der Stammbehörde offiziell bei der Registrierung angeben, mit ungefährem Zeitaufwand. Eine Genehmigung braucht man aber auch künftig nicht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 17.06.2022, 20:37   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 27.01.2019
Beiträge: 25
Standard

Danke für eure Antworten. Ich möchte die Betreuungen komplett von der neuen Firma raushalten. Neue Betreuungen nehme ich schon lange nicht mehr an.
Dann steht meinem Plan ja nichts im Wege
Nesli__han ist offline  
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