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Betreuerwechsel mal anders?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel mal anders? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen, mir ist etwas Kurioses widerfahren. Nach Betreuervorstellung bei Betreuerwechsel, rief mich die zuständige Richterin Freitag Nachmittag an, ob ...


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Alt 19.06.2022, 14:08   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 22
Standard Betreuerwechsel mal anders?

Liebe Kollegen, mir ist etwas Kurioses widerfahren. Nach Betreuervorstellung bei Betreuerwechsel, rief mich die zuständige Richterin Freitag Nachmittag an, ob ich zu dem neuen Betreuten fahren und von Ihm ein Schriftstück unterzeichnen lassen könnte, was ich selber verfassen söllte, auf welchem er dem Betreuerwechsel zustimmt. Das ist mir bis heute noch nicht vorgekommen. Ich war etwas überrumpelt damit, weil ich gerade im Auto unterwegs war und habe dem zugestimmt.

Meine Frage nun, ist euch sotwas auch widerfahren?


Ich wünsche allen einen schönen Sonntag!
Mitscher ist offline  
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Alt 19.06.2022, 19:39   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Das kenne ich so nicht. Klingt danach, als gebe es Probleme damit, den Betreuten konkret anzuhören. Vielleicht aufseiten des Betreuten, vielleicht aber auch gerichtlicherseits.
Obgleich das eigentlich Sache des Gerichts ist, kann man im Einzelfall hier sicherlich zu einer pragmatischen Problemlösung beitragen.
Flafluff ist offline  
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Alt 20.06.2022, 08:13   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 242
Standard

Hatte ich bisher bei fast allen Betreuerwechseln. Bei unserem Amtsgericht läuft das wohl seit Corona so.
aprilapril ist offline  
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Alt 21.06.2022, 18:20   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin


Das sehe ich so, wie Flafluff es geschrieben hat.

Allerdings sollte der Betreuerwechsel noch nicht beschlossen sein. Dann hätte das Gericht allerdings auch wirklich einen gravierenden Fehler gemacht.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.06.2022, 18:15   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 168
Standard

War denn die Betreuungsbehörde nicht involviert? Hier wird die Zustimmung der zu betreuenden Person durch die dortogen Mitarbeiter*innen eingeholt. Auf die Anhörung wird dann regelhaft verzichtet mit dem entsprechenden Hinweis im Beschluss, dass die zu betreuende Person gegenüber der Betreuungsbehörde dem Wechsel zugestimmt hat.
__________________
Viele Grüße
Fridel
FridelE ist offline  
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Alt 28.06.2022, 10:21   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von FridelE Beitrag anzeigen
War denn die Betreuungsbehörde nicht involviert? Hier wird die Zustimmung der zu betreuenden Person durch die dortogen Mitarbeiter*innen eingeholt. Auf die Anhörung wird dann regelhaft verzichtet mit dem entsprechenden Hinweis im Beschluss, dass die zu betreuende Person gegenüber der Betreuungsbehörde dem Wechsel zugestimmt hat.

Die Betreuungsbehörde war involviert. Den von denen erhält man ja den Vorschlag. Ob ein persönlicher Kontakt bestand, weiß ich nicht.

Ich hatte soeben mit der selben Richterin ein Telefonat, wo es ebenfalls um einen Beteuerwechsel ging. Sie bat wieder um das gleiche Prozedere. Ich teilte Ihr mit, das mir dieses Vorgehen so bekannt ist und fragte warum Sie diese Bitte an mich heranträgt.


Sie begründete es mit §296 FamFg und es sei so mit der Betreuungsbehörde abgesprochen, dass die schriftliche Zustimmung gleich bei Betreuervorstellung, durch den bald neuen Betreuer eingeholt werden soll. Aber dies sei wohl noch nicht zu allen MA der Behörde vorgedrungen.
Mitscher ist offline  
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Alt 28.06.2022, 10:27   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Offenbar liest die Richterin den § 296 Abs. 2 FamFG falsch. VOR der Bestellung des Nachfolgebetreuers ist der Betreute anzuhören. Außer er hat sein Einverständnis erklärt. Daraus kann man doch schließen, dass das Einverständnis vorliegen muss, BEVOR die Richterin auf die Anhörung verzichtet.

Also kann der (noch nicht bestellte) Nachfolgebetreuer das ja gar nicht mehr einholen. Nur der frühere Betreuer, die Betreuungsbehörde oder das Gericht selbst könnten die Einwilligung beschaffen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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