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Rechtliche Betreuerin oder doch Privatsekretärin?!

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Moin zusammen, da ich stets und ständig versuche reflektiert an meine Arbeit zu gehen, aber dieser eine besondere Fall mich ...


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Alt 12.07.2022, 12:33   #1
jlc
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.11.2018
Beiträge: 13
Standard Rechtliche Betreuerin oder doch Privatsekretärin?!

Moin zusammen,

da ich stets und ständig versuche reflektiert an meine Arbeit zu gehen, aber dieser eine besondere Fall mich etwas an meiner Wahrnehmung zweifeln lässt, wollt ich einfachmal mal um Meinungen bzw. einen kleinen Austausch bitten

Der Betroffene, nenn wir ihn Herrn X, seit ca. einem Jahr von mir betreut, zuvor gab es allerdings schon 5 KollegInnen, die versuchten ihm zur Seite zu stehen.

Für Herrn X ist ein ABW eingerichtet, er hat einige sehr feste Festgelder, bezieht ALG II, besteht aber darauf berentet zu werden, einen PG möchte er nicht, warum ist unklar. Mit dem ABW besteht ein guter Austausch, den Herr X nicht möchte. Er will nicht, dass über ihn gesprochen wird. Ein gemeinsames Gespräch lehnt er aber ab. Da er derart gut in der Lage ist Forderungen von Dingen die er "jetzt" will zur formulieren (ich bin fast aus allen Wolken gefallen), und auch ansonsten alles selbst in die Hand nimmt, habe ich es gewagt die Notwendigkeit der Betreuung in Frage zu stellen - sieht das ABW übrigens ähnlich.

Beim letzten Hausbesuch, darauf besteht Herr X (welcher 40 Jahre alt ist und auch eine KFZ besitzt) wurden mir die Forderungen und Aufgabenstellungen in extrem barschem Ton an mich zu viel, und ich teilte das, in gewohnt freundlichem aber bestimmten Ton, auch so mit. Daraufhin verwies mich Herr X der Wohnung und Beschwerte sich im Nachgang beim Amtsgericht und der BB, dass ich meine Arbeit nicht machen würde. Nach zahlreichen Stellungnahmen ans AG und die BB, fordert Herr X nun einen neuen Termin - natürlich als Hausbesuch. Ich teilte mit, dass wir gerne einen Termin ausmachen können, entweder einen Telefontermin, oder einen Termin bei mir im Büro (das ABW teilte zuvor mit, dass sie Herrn X gerne begleiten und auch hinfahren würden). Nun brodelt es so richtig! Er besteht auf den Hausbesuch - und zwar ohne ABW (wegen einer bestehenden Schweigepflicht und Datenschutz). Emails an mich werden nur noch mit der BB in CC gesendet, und die Arbeitsaufträge werden mehr und mehr. Ach ja, das ABW ist zum Spazieren gehen und für die Fahrt zur Tafel da, laut Herrn X.

Ich gebe mir wirklich viel Mühe stets empathisch aber auf Distanz meinen Klienten Hilfestellungen zu geben, wobei da, wo möglich, natürlich die Hilfe zur Selbsthilfe Vorrang hat. Aber in diesem Fall geht meine Empathie gerade völlig flöten

Ich weigere mich die Arbeitsaufträge, welche wirklich selbst übernommen werden können, zu erfüllen. Geschweige denn, einen Hausbesuch zu machen. Und ich ärgere mich zutiefst!!!

Einen Betreuerwechsel bzw. gar die Überprüfung der Notwendigkeit der Betreuung habe ich bereits im Januar beantragt.

Wie würdet ihr vorgehen?
jlc ist offline  
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Alt 12.07.2022, 12:44   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Aufgrund welcher Diagnosen wurde die Betreuung eingerichtet?
Was sagen Gericht und Betreuungsbehörde dazu?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.07.2022, 14:13   #3
jlc
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.11.2018
Beiträge: 13
Standard

Als Diagnose liegt eine Störung aus dem schizophrenen Formenkreis und eine Hypochondrie vor. Das AG hat jetzt erst mal ein neues Gutachten angefordert. Die BB sagt nicht viel dazu, da ich ja bereits Betreuerin Nr. 6 bin...und die anderen aus ebendiesen Gründen die Betreuung abgegeben hatten.
jlc ist offline  
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Alt 12.07.2022, 14:20   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Ich stelle mir hier die Frage, ob überhaupt ein Betreuungsbedürfnis vorliegt. Allein eine Diagnose reicht doch nicht, es muss doch auch das Erfordernis gesetzlicher Vertretung bestehen (§ 1896 Abs. 2 BGB). Hier wäre wohl ein Aufhebungsantrag sinnvoller als ein neuer Betreuerwechsel.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 12.07.2022, 14:25   #5
jlc
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.11.2018
Beiträge: 13
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ich stelle mir hier die Frage, ob überhaupt ein Betreuungsbedürfnis vorliegt. Allein eine Diagnose reicht doch nicht, es muss doch auch das Erfordernis gesetzlicher Vertretung bestehen (§ 1896 Abs. 2 BGB). Hier wäre wohl ein Aufhebungsantrag sinnvoller als ein neuer Betreuerwechsel.
Genau das ist auch meine Ansicht. Da ich mich allerdings nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wollte, habe ich quasi beides beantragt, und nun wird von Seiten des AG geprüft.

Für mich stellt sich nun umso mehr die Frage, wo ich meine Grenze ziehen "darf". Ich habe über 50 andere Klienten, die teilweise sehr hilfsbedürftig sind. MUSS ich also zwingend zu besagtem Betroffenen zum Hausbesuch erscheinen weil er darauf besteht? Und sollte ich, weil von ihm gewünscht, den Austausch mit dem ABW unterlassen?
jlc ist offline  
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Alt 12.07.2022, 15:11   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
Standard

Hausbesuche sind nicht notwendig, wenn der Betreute ins Büro kommen kann.

Da gibt es meiner Kenntnis nach keine Verpflichtung dazu.

Den Austausch mit dem ABW würde ich vorerst sein lassen bzw. auf das Notwendigste beschränken, wenn er das nicht möchte.

Ansonsten: nein, wir sind nicht die Privatsekretärinnen, sondern sollen rechtliche Unterstützung geben. Dein Betreuter scheint aber in der Lage zu sein, im Bedarfsfall eine Vollmacht erteilen zu können. Dann braucht er keine Betreuung.

Das Problem ist tatsächlich, dass ohne Gutachten keine Aufhebung erfolgen wird.
Silke77 ist offline  
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Alt 12.07.2022, 21:01   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin


Ist da nicht auch eine gute Portion Borderline mit drin?


Ansonsten würde ich auf Treffen nur noch und grundsätzlich mit dem ABW bestehen, zumal der Betreute seine Korrespondenz mit Dir gleichzeitig mit der BB teilt. Das würde ich mal eine 'angepaßte Vertrauenssituation' nennen. Er traut Dir nicht, warum solltest Du ihm trauen? Das würde ich allerdings dem Betreuten auch ganz klar so mitteilen.



Ebenso würde ich mich auch weiterhin mit dem ABW über seine Situation unterhalten. Ob es ihm paßt oder nicht, ist mir egal. Die Aufgabe der BetreuerInnen ist es entsprechend der gegebenen Aufgabenkreise ihre Arbeit zu erledigen. Und dazu gehört es auch die Bedarfe der Betreuten zu eruieren und die existenziellen Dinge sicherzustellen. Wenn ein Betreuter da nicht mitmacht oder nicht mitmachen will, muss man die Sachen anderweitig herausfinden.

Wenn es ihm nicht paßt:

Genau diese Pflichten und ihre Handhabe knochentrocken mitteilen. Ebenso wie den Antrag auf Aufhebung/Betreuerwechsel. Wenn der Betreute genug Grips in der Birne hat mit Dir sein Schindluder zu betreiben, dann muss er es auch aushalten ernst genommen zu werden.



Manchmal hilft es richtig gut, den Betreuten knallhart zu verklickern, wie die Betreuung abläuft und wie nicht. Z.B. hat es bei einem ehemaligen Betreuten, der von seinen Verwandten als Kreuzung zwischen Ekel Alfred und Adof Hitler bezeichnet wurde und der VorbetreuerInnen verschlissen hat prima geklappt. Die knallharte Ansage hat er gut verknusen können, den Befehlston hat er umgehend gestoppt und zufrieden mit der Betreuung war er nach kurzer Zeit auch, weil er gemerkt hat, dass ich ihm die für ihn wirklich wichtigen Dinge in seinem Sinne erledigt habe.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.07.2022, 13:43   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
Standard

liegt denn der ak gesindheitsfürsorge vor? wenn nein, ist es sein gutes recht sich den (regelmäßigen) austausch zu verbitten. ansonsten würde ich an deiner stelle weiter wie gehabt verfahren und ihn im freundlich-sachlichen ton auf die möglichkeit der streichung von aufgabenkreisen bzw. aufhebung der betreuung (geht mit seiner zustimmung sehr viel leichter) hinweisen und ggf. bei den erforderlichen schritten dazu unterstützen.
Skyler_Hope ist offline  
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