Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuung abgeben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung abgeben im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin seit einem knappen Jahr Berufsbetreuerin und habe eine Frage zu einem Fall den ich gern abgeben würde bzw. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 13.07.2022, 16:44   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.03.2020
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 11
Standard Betreuung abgeben

Ich bin seit einem knappen Jahr Berufsbetreuerin und habe eine Frage zu einem Fall den ich gern abgeben würde bzw. wie kann ich diesen Fall abgeben?

Ehepaar mit 3 Kindern (geflüchtet vor 7 Jahren und bis dato ehrenamtlich mit Vollmacht durch eine ehrenamtliche unterstützt). Ich betreue nur den Vater (spricht kein Deutsch, hat schlimme Ängste und versteckt sich hinter seiner Frau). Die ehrenamtliche spielt sich permanent auf und jeder zweite Satz ist, was sie alles in den letzten 7 Jahren zustande gebracht hat. Meine erste Aufgabe war es, das Bad möglichst umbauen zu lassen für die Familie (beide Ehepartner haben Pflegegrad 4 und erhalten das Pflegegeld – der Mann wird von Bekannten, denen er vertraut gepflegt und vom Pflegegeld bezahlt – diese Abstimmung übernimmt komplett die Ehefrau). Ich habe alles in die Wege geleitet (Anträge bei der KV gestellt, dem Vermieter Fotos gemacht etc.), dann kam vom Vermieter ein Vertrag, der besagte das ich alles in Auftrag geben darf und nach einem Auszug dann alles wieder in den Ursprungszustand bauen lassen muss. Dies habe ich dann der Familie mitgeteilt und die Antwort der ehrenamtlichen war: „…na soweit bin ich auch gekommen und das wollen Sie jetzt so stehen lassen? Da muss ein Anwalt eingeschaltet werden, da müssen Sie sich jetzt drum kümmern“ Das hat mich natürlich geärgert, das ich alles gemacht habe und es war im Vorfeld bekannt…. So passieren ständig irgendwelche Dinge, die mich „wütend“ machen. Nachdem ich der ehrenamtlichen gesagt hatte, das sie ja derzeit ohne Vollmacht handelt hat sie sich sofort wieder für die anderen Familienmitglieder Vollmachten ausstellen lassen. Ellenlange Mails mit irgendwelchen geforderten Aufklärungen sind zermürbend und der Kostenträger der Grundsicherung ist ebenfalls genervt und froh das ich dazwischen bin.
Ich hatte versucht die Betreuung aufheben zu lassen, da ich kaum für den Mann handeln muss und er im Familienverbund gut versorgt ist. Die Betreuung wurde nicht aufgehoben weil jemand im Hintergrund bleiben soll. Vielleicht hätte ich gleich die schlechte Zusammenarbeit mit der ehrenamtlichen darlegen sollen? Wollte aber nicht gleich schlechte Stimmung machen....
Jetzt will ich einfach aus diesem Fall raus. Habe schon „Magenbeschwerden“ wenn ich nur an den Fall denke ;-(

Wie kann ich diesen Fall abgeben?

Ergänzend dazu: die ehrenamtliche war eine Vertretungslehrerin von mir in der Realschule. Könnte ich vielleicht aus privaten Gründen aus dem Fall entlassen werden?

Vielen Dank für Anregungen...
Monika 27 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2022, 18:07   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich hätte dazu, sicher zu deinem Leidwesen, eine andere Idee.
Anstatt das Handtuch zu schmeissen solltest du die Vorbetreuerin besser loswerden.
"Wut" sollte man sich als Berufsbetreuerin nur selten mal leisten, die bringt einen nicht wirklich weiterSchau dich mal im Forum gemütlich um, da gibts noch andere Knaller.


Zitat:
bis dato ehrenamtlich mit Vollmacht durch eine ehrenamtliche unterstützt
Dieses Konstrukt verstehe ich nicht, du bist als Berufsbetreurin eingesetzt und gleichzeitig eine Ehrenamtliche mit Vollmacht?
Oder teilt ihr euch die Aufgaben nach unterschiedlichen AK`s?

Ich will dir keine Angst machen aber es gibt noch andere Lösungsmöglichkeiten und als sooooo unmöglich sehe ich den Fall nicht an.
Nimm es mir bitte nicht krumm aber manchmal tut man sich gerade als Anfänger für die berufliche Zukunft keinen Gefallen wenn man relativ schnell die Segel streicht.

Zitat:
die ehrenamtliche war eine Vertretungslehrerin von mir in der Realschule. Könnte ich vielleicht aus privaten Gründen aus dem Fall entlassen werden?
Das ist leider kein tauglicher Entlassunsgrund Zumindest meiner Ansicht nach.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2022, 20:08   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.03.2020
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 11
Standard

Zunächst mal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.


Ja, ist zu meinem Leidwesen Die Frau triggert etwas in mir... ich bin im Gespräch immer ganz contenance! Erst danach rege ich mich stundenlang auf.... kriege mich oft nicht wieder ein (habe ich bei keinem meiner Fälle!)


Ich betreue rechtlich den Mann und sie hat sich die Vollmacht für die Frau und zwei Kinder wieder geholt. Die älteste Tochter ist bereits 18 und wollte mal "erwachsen" werden und selbst handeln! Der Tochter erkläre ich vieles und wir kommen gut klar. Sie hat auch keine Lust mehr sich etwas überstülpen zu lassen von der ehrenamtlichen. Aber die Mutter lässt das mit sich machen... sie würde in Deutschland nicht alleine klar kommen (denke ich, sie wurde einfach nicht gut vorbereitet, damit sie mal allein in Deutschland alles regeln kann)


und, nein... nehme ich nicht krumm!
Monika 27 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2022, 07:50   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ah, jetzt habe ich das Ganze verstanden, also wer wen, auf Grund von was betreut. Frau Blitzbirne lässt grüssen

Als erstes würde ich versuchen die Tochter, mit der du dich ja gut verstehst, dazu zu bewegen die gegebene Vollmacht zurückzuziehen.
Gespräche mit der Ehrenamtlichen wegen der Mutter könntest du nur noch führen nach vorheriger Terminabsprache und mit klarer zeitlicher Einschränkung. Die setzt du fest
Das sollte den Redeschwall gut eingrenzen können.
Zitat:

Ich hatte versucht die Betreuung aufheben zu lassen, da ich kaum für den Mann handeln muss und er im Familienverbund gut versorgt ist. Die Betreuung wurde nicht aufgehoben weil jemand im Hintergrund bleiben soll.
Betreuungsaufhebung fällt also aus.

Das Gericht könntest du in Kenntns von der schlechten Zusammenarbeit setzen wobei ich ehrlich gesagt nicht wüsste, ausser das sie bei dir im Nachhinein etwas triggert, an was du das festmachen könntest. Gibt es keine fachliche Begründung?

Es kommt immer wieder vor, dass man sich mit anderen Akteuren im selben Fall nicht versteht. Da hilft nur Kontakeinschränkung, klare Regeln und sich aus dem Weg gehen soweit wie möglich.

Den Beitrag verschiebe ich jetzt mal in "Situation der Betreuer/innen" da rechtlich hier wohl wenig Spielraum besteht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2022, 09:23   #5
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Wenn ich höre pensionierte Lehrerin und Ehrenamt und alles besser wissen....da verstehe ich gut, dass du wütend wirst.


so spontan:


  • du bist nur Betreuerin des Ehemannes, nicht für die Familie oder Familienangelegenheiten, block alles ab, was nicht in dein Aufgabengebiet fällt
  • sie hat dir gar nichts zu sagen und schon gar keine Aufträge zu geben, sie ist auch nicht mehr deine Lehrerin....gibt du ihr Aufträge, schließlich hat sie ja Vollmachten
  • evtl Sachstandsmeldungen ans Gericht oder wer ist noch mit im Spiel, Jugendamt etwa? - Denn das mit den Vollmachten sehe ich kritisch. Sind die Vollmachtgeber überhaupt in der Lage, die Tragweite zu verstehen?
  • wenn sie alles besser kann, schlag ihr vor, die Betreuung des Ehemannes - ehrenamtlich - zu übernehmen
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2022, 11:38   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.03.2020
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 11
Standard

Sie hatte die Betreuung für die ganze Familie.... wollte sich aus gesundheitlichen Gründen langsam raus ziehen und hat die Betreuung für den Mann an eine berufliche Betreuerin abgeben wollen (später hatte sie mir einen Ordner gegeben damit ich schon mal Unterlagen habe und was sehe ich dort..... es wurde vor Jahren bereits eine Betreuung angeregt, aber wurde vom Betreuungsverein (!!! langjährige und erfahrene Berufsbetreuerin) abgelehnt zu übernehmen - ich hatte mich daraufhin bereits mit der Betreuungsbehörde in Verbindung gesetzt und mich beschwert einer Anfängerin so einen Fall zu übergeben. Von dort kam dann die Aussage das die Daten nach einem halben Jahr gelöscht werden aufgrund des Datenschutzgesetzes und es keiner mehr wusste.
Die Kinder gehen zur Schule und es gibt keine weiteren Institutionen.

Sachstandsmeldung kann ich an das Gericht ja machen damit es Aktenkundig wird.

Es nervt nur noch
Monika 27 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2022, 12:44   #7
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ich hatte es so gelesen, dass sie die ganze Zeit mit Vollmachten tätig war, nicht als ehrenamtliche Betreuerin. Ich bin verwirrt.
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2022, 14:31   #8
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Moin,


beantrage den AK "Widerruf von Vollmachten" und begründe mit der schwierigen Kooperation , nimm ihr Gesundheit, Vermögen und Behördenkrams ab.


Natürlich kann der Vermieter auf den Rückbau des Badezimmers bestehen, da wird imo auch kein RA helfen. Der BGH war da deutlich, sofern vertraglich keine andere Vereinbarung getroffen ist.


Geht ein Wohnungswechsel? Bei PflGr4 denke ich auch an APH...das ist ja in der Häuslichkeit kaum umsetzbar.


Lässt sich die Sprachbarriere umgehen? "Hier" gibt es im Nachbarbezirk Bestrebungen, Dolmetscher zu suchen die dann einen HB begleiten.


Beschränke Dich auf Deine Aufgaben i.R. Deiner Betreuung, versuche mit dem Mann irgendwie eine Beziehung zu schaffen. Das ist so mein Talent. Oft jedenfalls.


Rege Betreuung für die Frau an, begründe mit was Dir so an "Feinheiten" auffällt.


Kannst Du sie triggern? Beschwerde provozieren und die Angelegenheit eskalieren? Hilft, wenn Du mit Dreck zurückwerfen kannst



Abgeben kannst Du natürlich immer, aber wie Michaela schon schrieb...

Geändert von Tomas11 (14.07.2022 um 14:49 Uhr)
Tomas11 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2022, 15:10   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 181
Standard

Zitat:
Zitat von Monika 27 Beitrag anzeigen

Ergänzend dazu: die ehrenamtliche war eine Vertretungslehrerin von mir in der Realschule. Könnte ich vielleicht aus privaten Gründen aus dem Fall entlassen werden?
Moin,

in der Kommentierung zum §1897 Abs. 2 BGB heißt es: "Die Weiterführung des Amtes kann aufgrund veränderter persönlicher, familiärer, beruflicher oder sonstiger Umstände unter Abwägung der Interessen des Betreuten unzumutbar sein. In welcher Person (Betreuer, Betreuter oder Dritte) diese Umstände begründet sind oder ob sie von außen einwirken, ist ohne Belang" (Dodegge&Roth 2018).

Ich gebe Michaela wiederum Recht, dass ein solcher Antrag auf Betreuer*inwechsel keinen "guten Eindruck" macht (wenn ich den Satz richtig interpretiert habe?). Ich muss aber sagen, dass ich (als MA der Betreuungsbehörde) schon etliche Wechsel aus weniger gravierenden Gründen in die Wege leiten musste. Im Ergebnis ist die Ablehnung eines Betreuer*inwechsels doch wenig sinnvoll, da zu erwarten ist, dass die Betreuungsperson ihre Arbeit nicht mehr zuverlässig erledigt (bzw. erledigen kann).
__________________
Viele Grüße
Fridel

Geändert von FridelE (14.07.2022 um 15:29 Uhr)
FridelE ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2022, 22:09   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin


Die Idee von Tomas ist ganz gut, hat aber einen Haken:
Der Aufgabenkreis "Widerruf von Vollmachten" wird in Deinem Fall nicht klappen, weil Du als Betreuer des Ehemannes keine Vollmachten widerrufen kannst, die die Ehefrau oder wer anders als Dein Betreuter erteilt hat. du könntest nur Vollmachten widerrufen, die Dein Betreuter erteilt hat.


Mögliche Lösung:
Rege eine Betreuung für die Mutter an, weil die ihre Sachen nicht selber regeln kann und teile mit, dass der Aufgabenkreis "Widerruf von Vollmachten" erteilt werden soll. Dann bekommt die Mutter (wenn sie das versteht und auch gerne so haben möchte) auch eine Betreuung und die störende Bevollmächtigte kann aus dem Weg gekegelt werden.



Weitere gute Tipps, wie Du in der Betreuung selber vorgehen kannst, haben andere schon gegeben.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39