Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändungs- und Überweisungsbeschluß im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Ich habe im März eine Betreuung einer vermögenden Betreuten abgegeben. Die Vergütungsbeschlüsse über 771€ und 161€ hat sie leider ...
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11.08.2022, 16:41 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.04.2020
Ort: Lübeck
Beiträge: 20
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Pfändungs- und Überweisungsbeschluß
Hilfe!
Ich habe im März eine Betreuung einer vermögenden Betreuten abgegeben. Die Vergütungsbeschlüsse über 771€ und 161€ hat sie leider nicht gezahlt. Also habe ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beantragt. Soweit so gut. Sie hat ein Konto bei der Deutschen Bank Konstanz und heute erhalte ich einen Brief der Postbank (haben leider fusioniert), dass die gepfändeten ANsprüche nicht bestehen und die Pfändung ins Leere geht. Wie kann das sein? ich habe doch den Vergütungsbeschluß und sie hat über 200000€ auf dem Konto. Was mache ich denn jetzt? |
11.08.2022, 17:00 | #2 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Das würde ich mit einem kundigen Anwalt besprechen. Falscher Bankenname, falscher Name des Kontoinhabers? Keine Ahnung, aber irgendwas ist falsch - oder die von der Bank sind zu blöd.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
11.08.2022, 17:08 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Da kann was nicht stimmen, wo auch immer.
Die Deutsche Bank in Konstanz gibt es in der Bahnhofstrasse, die Fusion ist fast schon uralt. Info von der Postbank dazu: Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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11.08.2022, 21:14 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,275
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Aber es ist ein Unternehmen und ein Pfüb richtet sich gegen die juristische (oder natürliche) Person und nicht gegen eine Marke jener.
Ich würde der Deutschen Bank schreiben, dass sie gerichtlich in Anspuch genommen werden, wenn sie das gepändete nicht auskehren wollen. |
12.08.2022, 07:43 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Ohne jetzt tatsächlich genau den aktuellen Unternehmensstand zu kennen: die Deutsche Bank AG hat vor Jahren die Deutsche Postbank AG gekauft. Das heißt, die Aktien der einen Bank haben eimen anderen Besitzer. Aber die beiden Banken sind nicht zu einer AG fusioniert (auch wenn das wahrscheinlich für die Zukunft beabsichtigt ist). Es sind weiterhin 2 getrennte juristische Personen. Deshalb gilt: hat der Kunde bei der einen Bank sein Konto, muss genau diese Bank als Drittschuldner in den PfÜB, und nicht die andere.
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12.08.2022, 10:21 | #6 |
Routinier
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Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,275
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Nein, Postbank und Deutsche Bank sind beides die Deutsche Bank AG.
https://www.northdata.de/?id=4759855463 https://www.deutsche-bank.de/pk/lp/r...ntry_811071315 https://www.postbank.de/unternehmen/...impressum.html Daher muss ein Pfüb gegen die Deutsche Bank AG gerichtet werden und wirkt sowohl gegen Deutsche Bank, als auch gegen Postbank. |
12.08.2022, 13:22 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,782
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Interessante Info. Wer stand denn nun genau als Drittschuldner im PfüB?
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12.08.2022, 16:20 | #8 |
Routinier
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Beiträge: 1,275
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Ergänzende Frage
Wurde die IBAN des ehemaligen Betreuten im Pfüb mit angegeben? |
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