Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten einer Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
auf dieser Seite möchte ich auch gerne mal eine Frage stellen. Ich habe gehört, ein Betreuer muß selbst bezahlt ...
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17.01.2009, 13:13 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
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Kosten einer Betreuung
Hallo,
auf dieser Seite möchte ich auch gerne mal eine Frage stellen. Ich habe gehört, ein Betreuer muß selbst bezahlt werden, bei ca. 2.600 Euro Nettoeinkommen. Mein Mann hatte für mich letztes Jahr ne Betreuung beantragt und der Betreuer rechnet seit dem mit dem Staat ab, obwohl mein Mann 2.900 Euro Nettoeinkommen hatte, wovon er mir allerdings auch Unterhalt zahlen muß. Ist das so korrekt. ? Wüsste nicht, das mein Mann auch nur in geringster Weise von dem Amtsgericht wegen Betreuungskosten angeschrieben worden wäre. Danke im voraus Daggi |
19.01.2009, 14:43 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo pearly,
Du mußt für die Betreuungskosten aufkommen. Zahlen mußt Du, wenn Dein Einkommen oder Vermögen die Freigrenzen überschreitet. Dein geschiedener Mann muß nur seiner Unterhaltspflicht nachkommen. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
19.01.2009, 16:07 | #3 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
hier wird offensichtlich einiges durcheinander gebracht. Bei den 2.600,- Euro handelt es sich um einen sozialhilferechtlichen Vermögens-Schonbetrag; siehe hierzu: Schonvermögen ? Wikipedia Liegt ein Betreuter darüber, gilt er grundsätzlich nicht mehr als mittellos und hat die Betreuungskosten aus seinem Vermögen zu begleichen. Siehe hierzu auch: Die Kosten der Betreuung (AGSV NRW) "Entknotet" man die o.g. Bestimmungen hinsichtlich des Einkommenseinsatzes, so kommt es darauf an, was einem Betreuten (ledig) monatlich - nach Abzug der angemessenen Wohnungskosten - noch an Einkommen verbleibt; alles was dann noch über ca. 700,- Euro liegt, wird dann wohl für die Betreuungskosten in Anspruch genommen. mfg carlos |
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Stichworte |
betreuungskosten, kosten, kosten der betreuung, schonvermögen, unterhalt, unterhaltspflicht |
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