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Kosten einer Betreuung

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Hallo, auf dieser Seite möchte ich auch gerne mal eine Frage stellen. Ich habe gehört, ein Betreuer muß selbst bezahlt ...


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Alt 17.01.2009, 14:13   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
Standard Kosten einer Betreuung

Hallo,
auf dieser Seite möchte ich auch gerne mal eine Frage stellen. Ich habe gehört, ein Betreuer muß selbst bezahlt werden, bei ca. 2.600 Euro Nettoeinkommen. Mein Mann hatte für mich letztes Jahr ne Betreuung beantragt und der Betreuer rechnet seit dem mit dem Staat ab, obwohl mein Mann 2.900 Euro Nettoeinkommen hatte, wovon er mir allerdings auch Unterhalt zahlen muß. Ist das so korrekt. ? Wüsste nicht, das mein Mann auch nur in geringster Weise von dem Amtsgericht wegen Betreuungskosten angeschrieben worden wäre.
Danke im voraus
Daggi
pearly ist offline  
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Alt 19.01.2009, 15:43   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo pearly,

Du mußt für die Betreuungskosten aufkommen. Zahlen mußt Du, wenn Dein Einkommen oder Vermögen die Freigrenzen überschreitet. Dein geschiedener Mann muß nur seiner Unterhaltspflicht nachkommen.

Gruß
Kohlenklau
__________________
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und mittwochs

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Alt 19.01.2009, 17:07   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von pearly Beitrag anzeigen
Hallo,
auf dieser Seite möchte ich auch gerne mal eine Frage stellen. Ich habe gehört, ein Betreuer muß selbst bezahlt werden, bei ca. 2.600 Euro Nettoeinkommen. Mein Mann hatte für mich letztes Jahr ne Betreuung beantragt und der Betreuer rechnet seit dem mit dem Staat ab, obwohl mein Mann 2.900 Euro Nettoeinkommen hatte, wovon er mir allerdings auch Unterhalt zahlen muß. Ist das so korrekt. ? Wüsste nicht, das mein Mann auch nur in geringster Weise von dem Amtsgericht wegen Betreuungskosten angeschrieben worden wäre.
Danke im voraus
Daggi
Hallo,

hier wird offensichtlich einiges durcheinander gebracht. Bei den 2.600,- Euro handelt es sich um einen sozialhilferechtlichen Vermögens-Schonbetrag; siehe hierzu:
Schonvermögen ? Wikipedia

Liegt ein Betreuter darüber, gilt er grundsätzlich nicht mehr als mittellos und hat die Betreuungskosten aus seinem Vermögen zu begleichen.

Siehe hierzu auch:
Die Kosten der Betreuung (AGSV NRW)

"Entknotet" man die o.g. Bestimmungen hinsichtlich des Einkommenseinsatzes, so kommt es darauf an, was einem Betreuten (ledig) monatlich - nach Abzug der angemessenen Wohnungskosten - noch an Einkommen verbleibt; alles was dann noch über ca. 700,- Euro liegt, wird dann wohl für die Betreuungskosten in Anspruch genommen.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Stichworte
betreuungskosten, kosten, kosten der betreuung, schonvermögen, unterhalt, unterhaltspflicht

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