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Abrechnung

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Zitat: Zitat von Stracciatellamaus DAS IST BETRUG!!!!!! Schon erstaunlich welche Tipps hier Herr Lübeck gibt. *kopfschüttel* Nö, das ist kein ...


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Alt 21.01.2009, 18:45   #11
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
DAS IST BETRUG!!!!!!

Schon erstaunlich welche Tipps hier Herr Lübeck gibt. *kopfschüttel*
Nö, das ist kein Betrug. Kaffe trinken gehen kostet Geld. Betreuter lädt ein, Betreuer holt dafür Geld vom Konto des Betreuten, so weit legal.

Ist natürlich Pech, wenn dann vergessen wird, eine Quittung unterschreiben zu lassen. DAS sieht dann vor Gericht blöd aus.

Aber mir wird hier insgesamt zu viel spekuliert. Und sich aufgeregt. Kann man mal erfahren, um welche Beträge es sich handelt ? Wegen 10 oder 20 Euro bringt die ganze Aufregung nichts.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.01.2009, 19:27   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von kohlenklau Beitrag anzeigen
Hallo carlos,

ist heute bei Euch Feiertag, oder warum so euphemistisch.
Hallo lieber Kohlenklau,

so ein Forum kann auch bilden; zumindest sah ich mich aufgrund Deines Beitrags veranlasst mal zu recherchieren, was das Wort euphe....dingsda überhaupt bedeutet. Für alle, die noch keine Zeit hierfür hatten:
Synonyme und andere Thesaurus-Treffer für 'euphemistisch'

Feiertag ist bei uns in Baden-Württemberg heute nicht, es sei denn einige Zeitgenossen feiern immer noch die gestrige Amtseinführung des amerikanischen Heilsbringers.

Zum Fall:

Was Schenkungen anbelangt, so kann ein geschäftsfähiger Betreuter nach seinem Gutdünken Geschenke machen, auch an den Betreuer (zumindest steht dies so in der mir vorliegenden Fachliteratur).

Sofern diese Geschenke allerdings allzu großzügig wären, wäre ich als Betreuer hier äußerst vorsichtig.

Daher sollte man in dem betr. Fall auch wirklich mal die Zahlen und Umstände kennen.

Aber um allen Mißverständnissen vorzubeugen: Geld vom Betreutenkonto für eigene Zwecke einfach abheben - das geht natürlich nicht!!!

Allerdings wollte ich auch nicht wissen, was - gerade bei ehrenamtlichen Betreungen durch Verwandte - gelegentlich in eigene Taschen fließt...

Vielleicht herscht hier doch oftmals auch Unwissenheit - die natürlich nicht vor Strafe schützen soll.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 21.01.2009, 19:29   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo,
Das sind ja schöne Aussichten,
ich wollte eigentlich nur Ratschläge hören, und keine "Verurteilung"....trotzdem Danke für eure Beiträge
Maus08 ist offline  
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Alt 21.01.2009, 19:41   #14
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Verurteilen sollen andere. Ich finde es nur dreist, aus dem Einkommen oder Vermögen eines anvertrauten Menschen Geld für eigene Zwecke zu verwenden. Ist in meinen Augen auch unerheblich, ob es 10 Cent oder 100T Euro sind. Entweder ich mache solch eine Aufgabe vernünftig oder gar nicht.
Wenn dann noch die Frage kommt, ob man Ihnen daraus einen Strick drehen kann, dann ist das Wort 'naiv' für Sie noch untertrieben.

Ich wäre doch mal interessiert, wie das Gericht in diesem Fall vorgeht. Auf die Antwort können wir aber wohl mal wieder lange warten.


@carlos: Wußte ich es doch. Ihr könnt alles, außer hochdeutsch
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 21.01.2009, 22:55   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo Kohlenklau,
danke das Sie mich naiv nennen. Auf meine weiteren
Amtworten kann man hier mit Sicherheit lange warten........
Maus08 ist offline  
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Alt 21.01.2009, 23:15   #16
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Ich bin Ehrenamtlich als Betreuerin für meine Großmutter tätig. Unter anderen Bereichen habe ich auch die Vermögenssorge.

Meine Mutter hat seit Jahren eine Bankvollmacht (bereits vor der Betreuung). Seit Beginn der Bankvollmacht macht meine Mutter eine einfache handschriftliche Buchführung und sammelt die Belege. Wir müssen nicht auf den Cent genau abrechnen und manche Creme oder Naschzeug kaufen wir vom unserem Geld.

Bei mir kam letztes Jahr auch die Anfrage wer Geld abhebt und was alles gekauft wurde. Ich habe von der Buchführung eine Kopie gemacht und ans VMG geschickt. Damit waren die zufrieden.

Wir machen auch deshalb die Buchführung, weil wir selbst wissen wollen wo das Geld hinkommt.

Liebe Grüße

Draconis
Draconis ist offline  
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Alt 22.01.2009, 08:48   #17
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von kohlenklau Beitrag anzeigen
Verurteilen sollen andere. Ich finde es nur dreist, aus dem Einkommen oder Vermögen eines anvertrauten Menschen Geld für eigene Zwecke zu verwenden. Ist in meinen Augen auch unerheblich, ob es 10 Cent oder 100T Euro sind. Entweder ich mache solch eine Aufgabe vernünftig oder gar nicht.
Wenn dann noch die Frage kommt, ob man Ihnen daraus einen Strick drehen kann, dann ist das Wort 'naiv' für Sie noch untertrieben.

Ich wäre doch mal interessiert, wie das Gericht in diesem Fall vorgeht. Auf die Antwort können wir aber wohl mal wieder lange warten.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

@Herr Lübeck
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Sie schreiben:

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck
Einige Ausgaben können mitunter nicht belegt werden, z. B. wenn man die Quittung verbummelt hat oder nicht daran gedacht. Dann schreibt man: Kaffeetrinken mit Tante Irmchen am ..., 10 Euro, Beleg fehlt.
Wenn man tatsächlich Kaffeetrinken war, wäre das möglicherweise so in Ordnung, wenn man allerdings nicht Kaffeetrinken war, sondern das Geld für sich verwendet hat (dann hat man ja auch keine Quittung) dann ist diese Aussage Betrug!!!!!

Zum Fall:
Hinsichtlich der Vermögenssorge und auch zur Rechnungslegung wird jeder ehrenamtlicher Betreuer beim Verpflichtungsgespräch aufgeklärt. Ich weise alle Betreuer explizit auf das Schenkungsverbot hin, welches sich im Übrigen aus §§1908i, 1804 BGB ergibt, und lasse mir das unterschreiben.
Entweder das entwendete Geld wird ruckizucki zurückgezahlt oder die Akte geht direkt zur Staatsanwaltschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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angehörige, betrug, jahresbericht, rechnungslegung

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