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gesetzliche Betreuung

 

Abrechnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe die Betreuung über meine Schwiegermutter. Ich muß jedes Jahr diese Abrechnung vom Girokonto machen. Bis jetzt war ...


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Alt 20.01.2009, 16:41   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 4
Standard Abrechnung

Hallo,
ich habe die Betreuung über meine Schwiegermutter. Ich muß
jedes Jahr diese Abrechnung vom Girokonto machen. Bis jetzt
war immer alles in Ordnung.
Nun schreibt mir das Gericht, das sie einen kurzen Bericht über
die persönlichen Verhältnisse (z.B. Gesundheitszustand) und
Mitteilung wofür die Barabhebungen verwendet werden, haben
wollen.

Meine Frage ist nun, was soll ich da schreiben??
Kann mir bitte jemand helfen?
Vielen Dank
Maus08 ist offline  
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Alt 20.01.2009, 17:37   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo (noch eine Maus im Forum....?)

schau mal hier:

Jahresbericht ? Betreuungsrecht-Lexikon

Dort kannst Du Dir auch die betr. Vordrucke ausfüllen bzw. ausdrucken - ist evt. gar nicht so viel. Dazu die Mitteilung über die Barabhebungen.

Auch speziell für die Rechnungslegung - aber die hast Du ja schon gemacht, oder? - gibt es sinnvolle Vordrucke; siehe hier:
Rechnungslegung ? Betreuungsrecht-Lexikon

mfg
carlos

Geändert von carlos (20.01.2009 um 17:45 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 21.01.2009, 09:13   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 4
Standard

HalloCarlos,
danke für Deine Antwort. Die Rechnungslegung hab ich gemacht.
Ich wollte jetzt wissen, wasich demGericht schreiben soll, für
was die Barabhebungen verwendet wurden. Also um genau zu sein, hab ich dieses Geld für mich verwendet, d.h. Rechnungen
bezahlt usw. Kann ich das schreiben, oder könntemir daraus ein Strick gedreht werden?

lg Maus08
Maus08 ist offline  
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Alt 21.01.2009, 13:03   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Guten Tag,

Sie haben eine strafbare Handlung begangen und sollten dies dem Gericht unverzüglich mitteilen. Außerdem sollten Sie Ihre Entpflichtung als gesetzliche Betreuerin anregen, da Sie offensichtlich ungeeignet sind. Über das weitere Vorgehen wird dann möglicherweise die Staatsanwaltschaft entscheiden.

Mit freundlichem Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 21.01.2009, 14:03   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Hallo carlos,

es ist wie im Geschäftsleben: hier Geld, da Quittung.

Also musst Du jetzt suchen, ob für jede Ausgabe ein Beleg vorhanden ist. Wenn ja, ist es gut. Wenn nicht, entweder besorgen oder das Geld zurückzahlen.

Bei mir sieht das in der Abrechnung so aus:

12.08.2008 50,-- Euro neuer Pullover Kontoauszug 3 Blatt 4 Beleg Nr. 4.

Einige Ausgaben können mitunter nicht belegt werden, z. B. wenn man die Quittung verbummelt hat oder nicht daran gedacht. Dann schreibt man: Kaffeetrinken mit Tante Irmchen am ..., 10 Euro, Beleg fehlt.

Das sollte natürlich nicht zu oft in einer Abrechnung auftauchen, sonst wird es unglaubwürdig.

Falls Du Dir das Geld so unter den Nagel gerissen hast, dann würde ich es schleunigst wieder einzahlen und darauf hoffen, dass es kein Strafverfahren gibt.

Falls Du nur einige Sachen nicht belegen kannst, gibt es vom Gericht einen mehr oder weniger festen Tritt in den Hintern, im schlimmsten Falle bist Du die Betreuung los, oder es wird ein Ergänzungspfleger bestellt, der in Zukunft nur für die finanziellen Dinge zuständig ist. Es bleibt nur zu hoffen, dass es nicht um größere Summen geht.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.01.2009, 15:33   #6
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von kohlenklau Beitrag anzeigen
Guten Tag,

Sie haben eine strafbare Handlung begangen und sollten dies dem Gericht unverzüglich mitteilen. Außerdem sollten Sie Ihre Entpflichtung als gesetzliche Betreuerin anregen, da Sie offensichtlich ungeeignet sind. Über das weitere Vorgehen wird dann möglicherweise die Staatsanwaltschaft entscheiden.

Mit freundlichem Gruß
Kohlenklau
Genauso ist das auch!
 
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Alt 21.01.2009, 15:43   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Hallo,

ich gestehe, ich habe einen Fehler gemacht. Ich hatte es so verstanden, dass der Betreuer Rechnungen für den Betreuten bezahlt hat und nur die Belege fehlen. Falls nicht, und das Geld unrechtmäßig ausgegeben wurde, würde ich mir einen guten Anwalt suchen.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.01.2009, 15:49   #8
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Einige Ausgaben können mitunter nicht belegt werden, z. B. wenn man die Quittung verbummelt hat oder nicht daran gedacht. Dann schreibt man: Kaffeetrinken mit Tante Irmchen am ..., 10 Euro, Beleg fehlt.
DAS IST BETRUG!!!!!!

Schon erstaunlich welche Tipps hier Herr Lübeck gibt. *kopfschüttel*
 
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Alt 21.01.2009, 16:39   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von kohlenklau Beitrag anzeigen
Guten Tag,

Sie haben eine strafbare Handlung begangen und sollten dies dem Gericht unverzüglich mitteilen. Außerdem sollten Sie Ihre Entpflichtung als gesetzliche Betreuerin anregen, da Sie offensichtlich ungeeignet sind. Über das weitere Vorgehen wird dann möglicherweise die Staatsanwaltschaft entscheiden.

Mit freundlichem Gruß
Kohlenklau
Hallo,

na ja; natürlich liegt hier - wenn die betr Gelder tatsächlich für eigene Zwecke verwendet wurden - ein absolutes Fehlverhalten (!) vor.

Dennoch sollte man den Sachverhalt - bevor man die Betreuerin vorschnell in die Wüste jagt - erst mal analysieren.

Evt. hat diese ihre Arbeit ansonsten ganz ordentlich gemacht und die Gelder - evt. geringe Beträge - mit Zustimmung bzw. dem Willen des Betreuten entnommen.

Vermutlich liegt hier auch ein Fall von fehlender Aufklärung und Information durch das Vormundschaftsgericht vor. Wurde zum Thema Vermögenssorge beim Verpflichtungsgespräch nichts gesagt?

Zumindest war der Betreuerin ihr Fehlverhalten anscheinend nicht bewusst, sonst hätte sie dies hier kaum öffentlich gemacht.

Daher mein Ratschlag: Die Sache dem Gericht wahrheitsgemäß schildern und sich entschuldigen.

Mal sehen was dann - nach genauer Prüfung des Falles - passiert.

@ Andreas Lübeck

Nur zur Info:

Die "Angeklagte" ist hier Maus08 - nicht ich.

mfg

Geändert von carlos (21.01.2009 um 16:45 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 21.01.2009, 17:18   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo carlos,

ist heute bei Euch Feiertag, oder warum so euphemistisch.

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Hallo,

na ja; natürlich liegt hier - wenn die betr Gelder tatsächlich für eigene Zwecke verwendet wurden - ein absolutes Fehlverhalten (!) vor.
"tatsächlich"? - steht das nach dem posting in Frage?

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Evt. hat diese ihre Arbeit ansonsten ganz ordentlich gemacht und die Gelder - evt. geringe Beträge - mit Zustimmung bzw. dem Willen des Betreuten entnommen.
Dann wäre es eine Schenkung. Wie war das mit Schenkungen an Betreuer?

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Vermutlich liegt hier auch ein Fall von fehlender Aufklärung und Information durch das Vormundschaftsgericht vor. Wurde zum Thema Vermögenssorge beim Verpflichtungsgespräch nichts gesagt?
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Außerdem hat mir auch noch niemand ausdrücklich gesagt, dass ich meine Arbeitskollegen nicht bestehlen darf. Trotzdem würde ich es nicht machen, da mir, wohl sozialisationsbedingt, die Aneignung fremden Eigentums als nicht gesetzeskonform bekannt ist. Lass uns dazu bitte nicht über den Nachkriegs-Kohlenklau diskutieren.

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Zumindest war der Betreuerin ihr Fehlverhalten anscheinend nicht bewusst, sonst hätte sie dies hier kaum öffentlich gemacht.
Genau. Deshalb auch die Frage, ob man daraus "einen Strick drehen kann". Deutet stark auf Bewußtseinstrübung hin. Gute Verteidigungsstrategie. Blackout. War da nicht mal was ... Ob jemand mit Bewußtseinstrübung aber als Betreuer geeignet ist ...?

Außerdem wurde doch wohl die Rechnungslegung gemacht und als Verwendungszweck ausschließlich "Barentnahme" eingetragen. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Nur ist der Rechtspfleger ein Schelm und fragt nach. Da brennt der Baum.

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Daher mein Ratschlag: Die Sache dem Gericht wahrheitsgemäß schildern und sich entschuldigen.

Mal sehen was dann - nach genauer Prüfung des Falles - passiert.
Genau. Da bin ich auch mal gespannt.

Schöne Grüße und wie heißt der Feiertag
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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