Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenshaftpflichversicherung für Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Im übrigen gilt für die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers doch auch das neue Recht....
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08.01.2024, 11:45 | #21 |
Moderator
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Im übrigen gilt für die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers doch auch das neue Recht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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