Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenshaftpflichversicherung für Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
§ 10 BtRegV Berufshaftpflichtversicherung Betreuerregistrierungsverordnung
https://www.buzer.de/23_BtOG.htm
Wer ist denn derzeit ein günstiger Anbieter?...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 297
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§ 10 BtRegV Berufshaftpflichtversicherung Betreuerregistrierungsverordnung
https://www.buzer.de/23_BtOG.htm Wer ist denn derzeit ein günstiger Anbieter? Geändert von Beschützer (21.11.2022 um 09:18 Uhr) |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,488
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Den größten Überblick dürften darauf spezialisierte Versicherungsmakler haben, zB GL, Hamburg: https://gl-versicherungsmakler.de/
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 297
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Dankeschön!
Mir liegt jetzt ein Angebot für 249€ im Jahr vor. 300 000€ pro Fall, gesamt 1,2 Mil. €. Hat jemand ein besseres Angebot gefunden? |
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#4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,909
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Um genau zu wissen ob ein Angebot besser oder schlechter ist müsste man alle Versicherungsleistungen und Ausschlüsse prüfen. Die von dir genannten Eckdaten sind für sich gesehen nicht aussagekräftig.
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#5 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,488
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 297
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Dank für die Hinweise.
Kein Selbstbehalt. Das andere muss ich nachlesen. |
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#7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 113
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Moin :-). Meine Versicherung hat mir ein Umstellungsangebot für meine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung geschickt. Darin wären öffentlich-rechtliche Schadenersatzforderungen von Behörden mitversichert: "(Es) ... bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf öffentlich-rechtliche
Ansprüche nach §§ 103/104 SGB XII und § 118 Abs. 4 SGB VI. Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Vermögensschäden EUR 25.000 je Schadenfall und maximal für alle Verstöße eines Versicherungsjahres". Das erscheint mir recht wenig, oder? Viele Grüße! |
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#8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,488
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Fehlt im letzten Satz evtl die Million für alle Schäden eines Jahres? Das wäre die gesetzliche Mindestsicherung nach § 10 BtRegV.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 113
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Hallo Herr Deinert, bei den "normalen" Vermögensschäden sind 250.000€ bis zu 4xjährlich aufgeführt, also die "normale" Mindestsumme nach der neuen Rechtslage. Die 25.000 € stehen in den besonderen Bedingungen:
"Besondere Bedingungen 1. Ergänzend zu Ziffer 6 AVB sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Haftpflichtansprüche wegen 1.1. Schäden aus einer kaufmännischen Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit; 1.2 Schäden, die dadurch entstanden sind, dass Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden. Soweit sich die vorgenannten Tätigkeiten (Ziffer 1.2) auf gesetzliche Sozialversicherungsverhältnisse beziehen, besteht Versicherungsschutz. Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Vermögensschäden EUR 25.000 je Schadenfall und maximal für alle Verstöße eines Versicherungsjahres. 2. Abweichend von Ziffer 1.1 (1) AVB bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf öffentlich-rechtliche Ansprüche nach §§ 103/104 SGB XII und § 118 Abs. 4 SGB VI. Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Vermögensschäden EUR 25.000 je Schadenfall und maximal für alle Verstöße eines Versicherungsjahres." Vielleicht verstehe ich da auch irgendetwas falsch, ich warte noch auf Antwort der Versicherung. Aber gerade diese Schäden, die entstehen können, wenn man einen wichtigen Antrag auf irgendwelche Leistungen zu spät oder sogar gar nicht stellt, können ja 25.000 Euro durchaus überschreiten, und genau die will man ja abgesichert haben, richtig? Vielen Dank und viele Grüße! |
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#10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,488
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Die Summen dürften (von Gesetzes wegen) ausreichen. Bei den 250.000 geht es um die Haftung ggü dem Betreuten (§ 1826 BGB 2023), die anderen Tatbestände sind „nice to have“. Inhaltlich macht eine Höherversicherung da sicher Sinn, aber man muss es auch bezahlen können.
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