Dies ist ein Beitrag zum Thema EüR im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich möchte meine Steuer selbst erledigen. Bei der Erstellung der EüR nutzt ihr welche Software?...
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23.11.2022, 21:07 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.11.2021
Beiträge: 3
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EüR
Ich möchte meine Steuer selbst erledigen. Bei der Erstellung der EüR nutzt ihr welche Software?
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24.11.2022, 00:59 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Die des Steuerberaters.
Kann nur empfehlen, dass über den StB zu machen. Nimm lieber ein paar Fälle mehr an und lass das machen. Spart Zeit und Nerven. |
28.11.2022, 14:01 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 209
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Ich nutze dafür Excel und trage es dann bei Elster ein.
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28.11.2022, 15:07 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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28.11.2022, 16:18 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Die hier? https://www.pierretunger.com/cms/eue...mer-kostenlos/
Ob sie für Betreuer brauchbar ist, vermag ich nicht zu beurteilen. MWst ist jedenfalls nicht nötig.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
02.12.2022, 18:32 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
die von klicktipps machen für mich auch einen guten Eindruck. |
06.12.2022, 16:20 | #7 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
ich mache meine Gewinnerfassung und Gewinnermittlung damit und bin damit voll zufrieden: https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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05.03.2023, 16:34 | #8 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.03.2020
Beiträge: 4
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Ich hänge meine Frage mal an dieses Thema an: Gibt es im Hinblick auf unsere Vergütung eine Ausnahme beim steuerlichen Zu- und Abflussprinzip?
Wir haben ja durchaus Einfluss darauf, dass eine Vergütung erst nach dem 10.01. fließt, obwohl der Vergütungszeitraum im Vorjahr liegt. |
05.03.2023, 16:44 | #9 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Zitat:
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05.03.2023, 19:55 | #10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Man KANN als sonst. Selbstständiger natürlich auch bilanzieren (mit GUV). Dann ist es eine Soll- und keine Istversteuerung. Ich wüsste aber nicht, was das für Betreuer für einen Vorteil haben sollte (außer höhere Steuerberatungskosten),
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