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EüR

Dies ist ein Beitrag zum Thema EüR im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich möchte meine Steuer selbst erledigen. Bei der Erstellung der EüR nutzt ihr welche Software?...


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Alt 23.11.2022, 21:07   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.11.2021
Beiträge: 3
Standard EüR

Ich möchte meine Steuer selbst erledigen. Bei der Erstellung der EüR nutzt ihr welche Software?
Betreuungsbüro Hilfreich ist offline  
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Alt 24.11.2022, 00:59   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Die des Steuerberaters.


Kann nur empfehlen, dass über den StB zu machen. Nimm lieber ein paar Fälle mehr an und lass das machen.


Spart Zeit und Nerven.
Michael77 ist offline  
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Alt 28.11.2022, 14:01   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 209
Standard

Ich nutze dafür Excel und trage es dann bei Elster ein.
DieNeue ist offline  
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Alt 28.11.2022, 15:07   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
Ich nutze dafür Excel...
Moin, hast Du dafür eine Vorlage? Kann man sicherlich anhängen.
MfG
Susi K ist offline  
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Alt 28.11.2022, 16:18   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Die hier? https://www.pierretunger.com/cms/eue...mer-kostenlos/

Ob sie für Betreuer brauchbar ist, vermag ich nicht zu beurteilen. MWst ist jedenfalls nicht nötig.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 02.12.2022, 18:32   #6
Mayla
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi,

die von klicktipps machen für mich auch einen guten Eindruck.
 
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Alt 06.12.2022, 16:20   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

ich mache meine Gewinnerfassung und Gewinnermittlung damit und bin damit voll zufrieden:

https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 05.03.2023, 16:34   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.03.2020
Beiträge: 4
Standard

Ich hänge meine Frage mal an dieses Thema an: Gibt es im Hinblick auf unsere Vergütung eine Ausnahme beim steuerlichen Zu- und Abflussprinzip?


Wir haben ja durchaus Einfluss darauf, dass eine Vergütung erst nach dem 10.01. fließt, obwohl der Vergütungszeitraum im Vorjahr liegt.
hubert99 ist offline  
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Alt 05.03.2023, 16:44   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Zitat:
Zitat von hubert99 Beitrag anzeigen
Ich hänge meine Frage mal an dieses Thema an: Gibt es im Hinblick auf unsere Vergütung eine Ausnahme beim steuerlichen Zu- und Abflussprinzip?


Wir haben ja durchaus Einfluss darauf, dass eine Vergütung erst nach dem 10.01. fließt, obwohl der Vergütungszeitraum im Vorjahr liegt.
Nein gibt es nicht, wir können unsere Steuerbelastung dadurch gut steuern.
Michael77 ist offline  
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Alt 05.03.2023, 19:55   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Man KANN als sonst. Selbstständiger natürlich auch bilanzieren (mit GUV). Dann ist es eine Soll- und keine Istversteuerung. Ich wüsste aber nicht, was das für Betreuer für einen Vorteil haben sollte (außer höhere Steuerberatungskosten),
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

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