Dies ist ein Beitrag zum Thema Strom und gas ablesen durch Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
Zitat:
Zitat von K.Wagner
Ich fahre nicht explizit los, um den Zähler abzulesen
Ich fahre wohl auch nicht ...
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16.12.2022, 13:26 | #11 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Ich fahre wohl auch nicht extra los, aber wenn ich sowieso mal bei den Betreuten bin, ist es ein Aufwasch. Zitat:
MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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16.12.2022, 14:01 | #12 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Zitat:
Habe gearde alle Betreffenden Betreuten aufgesucht. Leider kurz vor der Anfrage des Energieversorgers. |
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16.12.2022, 23:11 | #13 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Zitat:
Davon abgesehen lassen die meisten Betreuer die Klienten zu einem ins Büro kommen. Wenn man dann doch „Mädchen für alles“ spielt, dann werden wir dieses Image niemals los. |
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17.12.2022, 00:27 | #14 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Zitat:
Ich sehe das zwar grundsätzlich wie zwerg, kann aber nur empfehlen, keine anlasslosen Hausbesuche zu machen. Sonst geht es einem so, man war ohne Anlass da und hat spätestens nach einer Woche wirklich einen Anlass um wieder dort vorstellig zu werden. |
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26.12.2022, 12:55 | #15 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
Das Ganze kann man ja mit seinem Routine-Hausbesuch verbinden (im günstigsten Fall erfolgt dann der nächste Hausbesuch bei der nächsten Ablesung.....). Vermutlich immer noch zeitsparender, als sich mit den evt. Folgen wegen Nicht- oder Falschablesung zu befassen. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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26.12.2022, 15:19 | #16 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,796
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Carlos bringt das auf den Punkt. Den Zähler ablesen und den Stand übermitteln ist das Erfüllen einer Nebenpflicht aus dem Liefervertrag mit dem Energieversorger. Wenn der Betreute das selbst hinkriegt (oder wenigstens das Ablesen selbst) ist das selbstverständlich vorrangig. Ich würde auch den Ablesevorgang an Hilfskräfte wie das ABW delegieren (im Rahmen kollegialer Zusammenarbeit) oder an Verwandte, wenn solche den Betreuten regelmäßig besuchen. Aber wenns das alles nicht gibt, dann ist genau dafür der Betreuer da. Und normalerweise sind die Zähler gut zugänglich. Und welche Zählernummer das ist, sollte man in den Stammdaten des Betreuten notiert haben.
Und zu Leuchtturm: wie wärs mit dem Notieren von Wiedervorlagen? Aber im Ernst: normalerweise kann man zu jedem Zeltpunkt Zählerstände durchgeben; die werden dann für Schätzungen zu Endterminen als Hilfskriterium genommen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
27.12.2022, 13:50 | #17 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Zitat:
Wenn es nur das Ablsen wäre. Hier wurden die Zähler hin zu digitalen Zählern ausgetauscht und das Gas umgestellt, sprich, die Thermen auf Umrüstung kontrolliert. Also doch eine Menge Fahrerei. |
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27.12.2022, 15:12 | #18 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Moin, meines Wissens werden die Zähler durch den Netzbetreiber ausgetauscht. Dabei werden die Zählerstände abgelesen und dem Versorger mitgeteilt. Oder habe ich da etwas mißverstanden?
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27.12.2022, 19:17 | #19 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Zitat:
Im Besonderen ist es etwas anderes: Viele Versorger tauschen gerade auch die Zähler aus, die zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Von "altbacken" über halbwegs modern (kein Drehrädchen mehr) bis hin zu "intelligent". Letzteres kosten natürlich die meiste Grundgebühr - man soll aber dafür auch wo anders mehr sparen können. Das "woanders " bezieht sich auf das "smart home" in dem der nerdige Energieverbraucher ständig auf sein Smartfone schaut, und steúert, wo denn jetzt vielleicht was abgestellt werden könnte. Damit kann man tatsächlich den Energieverbrauch senken aber ob das ausreicht, um die höhere Grundgebühr wieder reinzuholen steht in den Sternen - oder von der exorbitanten Höhe der Euro pro kw/h ab. MfG Imre
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29.12.2022, 20:55 | #20 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,281
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Der Messstellenbetreiber kümmert sich um Tausch und Ablesung des Zählers, ggf. als Kundenselbstablesung.
Sofern man den Messstellenbetreiber nicht aktiv wechselt, ist der Netzbetreiber als grundständiger Messstellenbetreiber zuständig. Netzbetreiber ist auch der, der den Strom ggf. abstellt. Versorger ist der, der den Strom verkauft, der liest weder Zähler ab, noch baut sie ein oder aus. |
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