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richtige Berufsbezeichnung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema richtige Berufsbezeichnung? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Kollegen und Kolleginnen, bisher habe ich immer von rechtlicher Betreuung und damit vom Beruf des rechtlichen Betreuers gesprochen, wie ...


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Alt 06.01.2023, 14:43   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.11.2013
Beiträge: 38
Standard richtige Berufsbezeichnung?

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

bisher habe ich immer von rechtlicher Betreuung und damit vom Beruf des rechtlichen Betreuers gesprochen, wie im BGB.

Nun steht in der neuen Gesetzgebung Beruflicher
Betreuer. S. Anlage.

Hmm, was sagt Ihr dazu?

Gruesse Tom
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tom b. ist offline  
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Alt 06.01.2023, 16:19   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Moin, das sehe ich so. Es gibt Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer. Beide sind rechtliche Betreuer.
MfG
Susi K ist offline  
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Alt 06.01.2023, 16:21   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
Standard

Ich bezeichne mich als gesetzlicher Betreuer.

Somit könnte es auch gesetzlicher beruflicher Betreuer oder entsprechend gesetzlicher ehrenamtlicher Betreuer heißen.
Fazit: es sind mehrere Bezeichnungen möglich und auch richtig.
lupuss ist offline  
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Alt 06.01.2023, 19:10   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 211
Standard

Zitat:
Zitat von lupuss Beitrag anzeigen
Ich bezeichne mich als gesetzlicher Betreuer.
Darauf antworte ich meistens etwas flapsig mit: "Ungesetzliche Betreuer gibt´s ja auch nicht..."

Ganz konkret wäre wohl: "Berufsmäßiger rechtlicher Betreuer"
Forenfuchs ist offline  
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Alt 06.01.2023, 20:58   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Hier gibts etwas Rechtsprechung dazu: https://www.beck-fernkurse.de/so-wer...reuer-richtig/
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 07.01.2023, 01:01   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Zitat:
Zitat von lupuss Beitrag anzeigen
Ich bezeichne mich als gesetzlicher Betreuer.

Somit könnte es auch gesetzlicher beruflicher Betreuer oder entsprechend gesetzlicher ehrenamtlicher Betreuer heißen.
Fazit: es sind mehrere Bezeichnungen möglich und auch richtig.

Ich finde den Ausdruck gesetzlicher Betreuer total unpassend. So steht es weder im Gesetz, noch drückt es den Umfang unserer Tätigkeit aus. Wir betreiben Rechtsfürsorge und der Ausdruck "Rechtlicher Betreuer" oder "Rechtliche Betreuungen" trifft es am besten.
Michael77 ist offline  
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Alt 07.01.2023, 10:51   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Darauf antworte ich meistens etwas flapsig mit: "Ungesetzliche Betreuer gibt´s ja auch nicht..."
Das nenne ich schlagfertig, ist aber bei näherer Betrachtung ohne Substanz.
"Ungesetzliche Betreuer" sind umgangssprachlich nicht üblich, tatsächlich gibt es sie in großer Anzahl: Jugendbetreuer, Betreuer von Studienanfängern, im betreuten Wohnen gibt es sogar ungesetzliche berufliche Betreuer usw.
Der Begriff "gesetzlicher Betreuer" ist in der Tat etwas sperrig, beschreibt aber konkret, dass die Tätigkeit als Betreuer durch ein Gesetz geregelt ist. Alternativ bietet sich auch "rechtlicher Betreuer" an, beide Begriffe werden synonym verwendet.
Eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung (wie z.B. Arzt, im Gegensatz dazu ist Mediziner nicht geschützt) ist mir für die Tätigkeit als Betreuer nicht bekannt.

Geändert von lupuss (07.01.2023 um 12:16 Uhr)
lupuss ist offline  
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Alt 07.01.2023, 12:32   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Der ungesetzliche Betreuer wäre dann wohl derjenige, der eine Straftat gegen seinen Betreuten begangen hat.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 07.01.2023, 13:14   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Der ungesetzliche Betreuer wäre dann wohl derjenige, der eine Straftat gegen seinen Betreuten begangen hat.
Dem werden alle zustimmen, die glauben, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
Wer aber weiß,
dass Unvermögen nichts mit Armut direkt zu tun hat, aber eine Ursache für Armut sein kann,
dass Unkosten keineswegs umsonst und kostenfrei bedeuten,
dass ordentliche Gerichte nicht zwingend penibel aufgeräumt sein müssen,
wird seine Zustimmung wohlweislich hier verweigern.
lupuss ist offline  
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Alt 07.01.2023, 16:11   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
Standard

Zitat:
Zitat von lupuss Beitrag anzeigen
Der Begriff "gesetzlicher Betreuer" ist in der Tat etwas sperrig, beschreibt aber konkret, dass die Tätigkeit als Betreuer durch ein Gesetz geregelt ist.
Aber auch bei anderen Betreuern (ABW, Jugendhilfe..) liegt ja ein Gesetz zugrunde. Das Argument zählt daher für mich nicht
aprilapril ist offline  
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