Dies ist ein Beitrag zum Thema richtige Berufsbezeichnung? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
bisher habe ich immer von rechtlicher Betreuung und damit vom Beruf des rechtlichen Betreuers gesprochen, wie ...
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06.01.2023, 14:43 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.11.2013
Beiträge: 38
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richtige Berufsbezeichnung?
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
bisher habe ich immer von rechtlicher Betreuung und damit vom Beruf des rechtlichen Betreuers gesprochen, wie im BGB. Nun steht in der neuen Gesetzgebung Beruflicher Betreuer. S. Anlage. Hmm, was sagt Ihr dazu? Gruesse Tom |
06.01.2023, 16:19 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Moin, das sehe ich so. Es gibt Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer. Beide sind rechtliche Betreuer.
MfG |
06.01.2023, 16:21 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
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Ich bezeichne mich als gesetzlicher Betreuer.
Somit könnte es auch gesetzlicher beruflicher Betreuer oder entsprechend gesetzlicher ehrenamtlicher Betreuer heißen. Fazit: es sind mehrere Bezeichnungen möglich und auch richtig. |
06.01.2023, 19:10 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 211
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06.01.2023, 20:58 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Hier gibts etwas Rechtsprechung dazu: https://www.beck-fernkurse.de/so-wer...reuer-richtig/
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
07.01.2023, 01:01 | #6 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Zitat:
Ich finde den Ausdruck gesetzlicher Betreuer total unpassend. So steht es weder im Gesetz, noch drückt es den Umfang unserer Tätigkeit aus. Wir betreiben Rechtsfürsorge und der Ausdruck "Rechtlicher Betreuer" oder "Rechtliche Betreuungen" trifft es am besten. |
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07.01.2023, 10:51 | #7 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
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Zitat:
"Ungesetzliche Betreuer" sind umgangssprachlich nicht üblich, tatsächlich gibt es sie in großer Anzahl: Jugendbetreuer, Betreuer von Studienanfängern, im betreuten Wohnen gibt es sogar ungesetzliche berufliche Betreuer usw. Der Begriff "gesetzlicher Betreuer" ist in der Tat etwas sperrig, beschreibt aber konkret, dass die Tätigkeit als Betreuer durch ein Gesetz geregelt ist. Alternativ bietet sich auch "rechtlicher Betreuer" an, beide Begriffe werden synonym verwendet. Eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung (wie z.B. Arzt, im Gegensatz dazu ist Mediziner nicht geschützt) ist mir für die Tätigkeit als Betreuer nicht bekannt. Geändert von lupuss (07.01.2023 um 12:16 Uhr) |
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07.01.2023, 12:32 | #8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Der ungesetzliche Betreuer wäre dann wohl derjenige, der eine Straftat gegen seinen Betreuten begangen hat.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
07.01.2023, 13:14 | #9 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
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Zitat:
Wer aber weiß, dass Unvermögen nichts mit Armut direkt zu tun hat, aber eine Ursache für Armut sein kann, dass Unkosten keineswegs umsonst und kostenfrei bedeuten, dass ordentliche Gerichte nicht zwingend penibel aufgeräumt sein müssen, wird seine Zustimmung wohlweislich hier verweigern. |
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07.01.2023, 16:11 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Aber auch bei anderen Betreuern (ABW, Jugendhilfe..) liegt ja ein Gesetz zugrunde. Das Argument zählt daher für mich nicht
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