Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsbüro vs. Homeoffice im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Danke Zwerg1978 für deine Nachricht. Ich seh das auch so wie du, leider habe ich (noch) nicht den Platz um ...
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19.01.2023, 09:29 | #11 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Danke Zwerg1978 für deine Nachricht. Ich seh das auch so wie du, leider habe ich (noch) nicht den Platz um das so umzusetzen wie bei dir.
Machst du das dann ausschließlich an öffentlichen Orten oder bei den Klienten zuhause? Entweder beim Klienten, draußen oder beim ABW oder im Heim...Sooo oft kommt das ja nun auch nicht vor, da meine hauptsächliche Arbeit am Schreibtisch stattfindet. Zusätzlich bei Rückfragen per email Telefon usw. Meinst du den Punkt mit dem Verkauf der Immobilie? Die Abgrenzung bezieht sich auf die Arbeit. Kannst du hier bitte näher drauf eingehen? Ne, dass sind ja Internas, die jeder Selbständige für sich selber regelt. ( Aber die Kniffe und Tricks, solltest Du ja in steuerlicher Sicht auch kennen, oder kennen lernen ) |
19.01.2023, 10:01 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.01.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 73
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Danke dir
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19.01.2023, 10:24 | #13 | ||
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
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Zitat:
Zitat:
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19.01.2023, 12:37 | #14 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Zitat:
Behalte ich lieber für mich und jeder ist ja 3*7 Das fängt bei den Vorteilen in der selbst zu gestaltenden Altersvorsorge an, geht über eine gescheite versteuerung des Firmenwagens bis hin zu den Kaffeebohnen, die übers Büro verköstigt werden usw. |
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28.01.2023, 12:11 | #15 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.11.2022
Beiträge: 5
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Ich habe bis Mitte 2021 von zu Hause aus gearbeitet.
Jetzt bin ich in einer Bürogemeinschaft mit 2 Anwaltskollegen. Steuern zahle ich etwas weniger, ganz ausgelichen werden die Mietkosten aber nicht. Zu Hause habe ich weniger Heiz- und Stromkosten. Die habe ich dann aber im Büro. Hält sich jedoch in Grenzen. Ich bin über die Entscheidung froh und habe ein klare Trennung zwischen Arbeit und Privatleben. Wir haben einen großen Besprechungsraum und ich lade meine Betreuten zu mir in die Kanzlei ein, soweit sie in der Lage sind zu kommen oder sie vom ABW begeleitet werden. Das wird auch gut angenommen. Mein Homeoffice behalte ich mir aber bei. Da ich nur ein Untermietvertrag habe, kann ich jederzeit wieder aussteigen. Sobald ich Rente bekommen, will ich dann von zu Hause aus noch ein paar Betreuungen führen. |
30.01.2023, 16:53 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
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Ich denke das ist sehr individuell. Und auch noch innerhalb eines Individuums phasenweise unterschiedlich.
Bin seit schon immer (vor dem Studium, während dem Studium, nach dem Studium) freiberuflich selbstständig, kenne die Bürovariante und die Küchentischvariante und die Homeofficevariante (richtiger Raum, nur dafür genutzt). Alles davon geht, wenn es sich falsch anfühlt, Variante wechseln. Da ich aktuell die Homeoffice-Schiene fahre noch zur Frage, wo man Klienten trifft: Dort wo sie wohnen, im Cafe, in der Gerichts-Cafeteria, aber manchmal/selten miete ich auch einen Besprechungsraum, wenn die Lage es erfordert. Was ich gar nicht mochte zu Bürozeiten war, wenn Leute einfach so vorbeikommen. |
30.01.2023, 20:32 | #17 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Zitat:
Das hast Du vollkommen richtig ausgedrückt..... Wo trifft man Sie ? Da wo sie Wohnen. Und da wir keine soziale Arbeit machen, sondern rechtliche Betreuung, muss ich meine Betreuten auch nicht täglich "Treffen" Mein Haupteil der Arbeit läuft vom Schreibtisch aus. Was ich auch noch sehr passend finde ist der Verweis auf die Tatsache, dass beim Büro zu hause ohne Kundenverkehr, keine Zeitverschwendungen anstehen. Es gibt ja gerne Leute die kommen dann mal so vorbei, am besten auf nen Kaffee. Aber da ist ja auch jeder irgendwie anders.Michaela hatte mal geschrieben, dass Sie es total super findet, dass die Betroffenen im Büro vorbei kommen und Sie hat auch gemeinsam mit Ihnen Haushaltsbuch geführt. Ich bin ganz ehrlich, das ist nicht mein Job und ich habe dafür auch keine Zeit. -da geht mir familie deutlich vor. |
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08.02.2023, 16:35 | #18 |
Einsteiger
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Ort: SH
Beiträge: 23
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Aber nur, wenn Dir das Haus alleine gehört. Wenn ein Ehepartner 50% Miteigentümer ist, halbiert sich die Abzugsfähigkeit. Das musste ich gerade schmerzlich lernen :-).
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08.02.2023, 16:42 | #19 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Zitat:
Wenn der Raum ausschließlich durch eine Person beruflich genutzt wird, spielt doch die Eigentümerschaft des Hauses insgesamt gar keine Rolle.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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08.02.2023, 17:00 | #20 | |
Einsteiger
Registriert seit: 08.02.2021
Ort: SH
Beiträge: 23
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Zitat:
War etwas unklar ausgedrückt: Es geht um die Abschreibung und die Schuldzinsen, die werden dann halbiert. |
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Stichworte |
betreuungsbüro, homeoffice, steuern |
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