Dies ist ein Beitrag zum Thema 24-Stunden-Pflege im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin,
ich brauch mal Input.
Herleitung
Mein Betreuter, 60 Jahre alt, hatte eine mittelgradige Demenz. Er wurde bisher in seiner ...
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19.01.2023, 18:57 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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24-Stunden-Pflege
Moin,
ich brauch mal Input. Herleitung Mein Betreuter, 60 Jahre alt, hatte eine mittelgradige Demenz. Er wurde bisher in seiner Wohnung durch eine polnische 24-Stunden-Kraft versorgt. Medis wurden über den Pflegedienst gegeben. Seine Mutter ist verstorben und er hat das Familienstammhaus geerbt. Dort wollte er immer schon wohnen. Also wurde die Versogung im Familienstammhaus sichergestellt. Die Demenz ging in Richtung schwergradig mit Wortfindungsstörungen. Er ging dann die 24-Stundenkraft an und wurde nach dem PsychKG eingewiesen. Aktuelle Situation Nun ist er im Rahmen einer Kurzzeitpflege im Pflegeheim. Er zeigt teilweise ein aggresives Verhalten. In den wenigen klaren Augenblicken kann er sich an das Stammhaus erinnern und dass es ihm gehört. Ich habe bisher keinen Dienst gefunden, der bei aggressiven Verhalten bereit ist, eine Versorgung über 24 Stunden sicherzustellen. Würde ich aber den mutmaßlichen Willen folgen, dann sollte ich eine Rückkehr mindestens prüfen. Finanziell habe ich Speilraum. Habt ihr Ideen? Danke fürs lesen und antworten Der Leuchtturm |
22.01.2023, 13:04 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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mittelgradige Demenz mit Tendenz zur Verschlechterung, Worfindungsstörungen, Fremdagressionen, "wenige klare Augenblicke"
Ich würde hier klar die Versorgungssicherheit schwerer werten als den Wunsch des Betreuten. Zudem ist bei einer schweren Demenz fraglich, dass er den erwünschten Wohnort überhaupt noch als solchen erkennt, bzw. sich daraus Vorteile für seine Lebensqualität ergeben. |
23.01.2023, 09:02 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Und außerdem: wenn kein Pflegedienst bereit ust: Unmögliches kann nicht verlangt werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
23.01.2023, 11:55 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin,
nach Aussage der Ärztin, die ihn seit einem Jahr (mit)behandelt und ihn gesehen hat, handelt es sich jetzt um eine schwerde Demenz. Danke für das Wort Versorgungssicherheit, das hat mir in der Abwägung gefehlt. Grüße Der Leuchtturm |
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