Dies ist ein Beitrag zum Thema Handakten und Datenschutz? Sonderfall Berlin? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Der Vorstellungsthread von fifty-eighter inklusive Betrkls Anmerkung brachte mich grad auf die Frage :
In Berlin müssen für die ...
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27.01.2009, 12:16 | #1 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Handakten und Datenschutz? Sonderfall Berlin?
Hallo!
Der Vorstellungsthread von fifty-eighter inklusive Betrkls Anmerkung brachte mich grad auf die Frage : In Berlin müssen für die Rechnungsauslegung jedes Jahr die persönlichen Handakten der Betreuten beim AG eingereicht werden. Durch meine Betreuerin weiss ich, dass es teilweise 1 Jahr dauert, bis die Handakten wieder zurück sind. In der Akte meiner Betreuerin finden sich geballt so unglaublich viele intime Daten, dass mir grad beim drüber Nachdenken schlecht wird Weiss jemand, ob dieses Vorgehen eigentlich mit dem Datenschutz einher geht? Hat jemand aus diesem Forum mal deshalb Nachforschungen angestellt und z.B. die Datenschutzbeauftragte angeschrieben? Wie sieht es in anderen Bundesländern aus, Handakte ja oder nein und was für Gründe gibt es, die Handakte zu verlangen? Gruss, MurphysLaw |
27.01.2009, 13:13 | #2 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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ich mußte noch nie eine Handakte bei Gericht einreichen und sehe auch überhaupt keinen Sinn darin.
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28.01.2009, 01:58 | #3 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Frauke,
ich kann dir als Quelle hierzu zum einen Betrkls aus dem Vorstellungsthread von fiftyeighter nennen, alsauch meine Betreuerin, die wiederholt vor Problemen stand, Briefe aus einer Handakte zu benötigen, welche sich aber zwecks Abrechnung noch beim AG befanden. Hoffe Betrkls schreibt noch was dazu oder andere Berliner. Gruss, MurphysLaw |
28.01.2009, 09:12 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Handakte als Berliner Spezialität
Hallo Murphys Law,
das Problem dass die Handakte abgegeben werden muss zur Rechnungslegung kenne ich aus den Schilderungen der Berliner KollegInnen in der Ruhr Uni Liste. Einen Sinn darin hat noch niemand gefunden und eine Rechtsgrundlage auch nicht- wenn ich mich richtig erinnere. Die Berliner führen wohl pro Betreuten 2 Akten damit sie während der R- Legung überhaupt arbeiten können. Bei uns in Hessen ist mir derartiges nicht bekannt. Datenschutzprobleme sehe ich hier weniger, der Betreuer ist ja verpflichtet dem Gericht Mitteilung zu machen wenn sich etwas ändert. Intime Daten sind in einer Betreuunsgakte nicht zu finden, also nichts rein persönliches/privates. Über Diagnosen, Krankheiten und zum Beispiel Schulden ist das Gericht doch schon informiert durch die Ermittlungen zur Einrichtung der Betreuung. Gruss M. Mohr |
28.01.2009, 19:37 | #5 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Tja, leider ist es so, dass wir Berliner immer die Handakten mit abgeben müssen. Aber das Verbleiben beim Gericht bis zu einem Jahr ist doch etwas übertrieben! Also bis zu einem halben Jahr, ist leider schon realistisch. Das bedeutet für mich, bzw. meine fleissige Angestellte, dass wir vieles aus der Handakte fotokopieren müssen, um eben weiter arbeiten zu können u. die wichtigsten Belege und Infos weiter bei uns zu haben. Schade, dass es da noch immer keine Anpassung und Abänderung gab!
Datenschutzmäßig sehe ich da auch nicht so das Problem, da dem Gericht Gutachten etc. sowieso vorliegen u. die Mitarbeiter dort auch der Schweigepflicht unterliegen. Kritisch wird es, wie es mir schon passiert ist, wenn aus Versehen die Handakten irgendwo falsch hin versandt werden u. durch die Gegend irren! Das dürfte auf keinen Fall passieren! |
29.01.2009, 07:43 | #6 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
in Berlin ist es in einigen Behörden wohl so chaotisch, wie man es sich kaum vorstellen kann. Ich habe dienstlich eine Akte von einer berliner Behörde angefordert. Nach einiger Zeit erinnert. Daraufhin rief mich die Kollegin aus Berlin an. Es dauere eben mindestens 2 Monate, bis eine Akte übersandt werden kann. Das läge daran, dass die Akte aus dem Archiv angefordert werden müsse. Das Archiv ist aber in einem Gebäude in einem anderen Stadtteilt, und das dauert eben. Zudem sind die überlastet. Auf die Akte warte ich immer noch. Gruss Andreas |
29.01.2009, 17:31 | #7 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo,
habe heute mittag beim Besuch meiner Betreuerin das Thema angeschnitten. Sie sagt, Berlin koche da sein eigenes Süppchen. Man wolle nicht nur überprüfen, inwieweit sich eine Entwicklung aus den diversen Bemühungen ableiten lässt, sondern auch schlicht, ob der Betreuer sich vernünftig kümmert. So lassen sich natürlich auch die endlos-Wartezeiten erklären, bis zu vollständigen Abrechnung und Rücksendung einer Akte. Ich werde mich aber wohl dennoch an den hiesige Datenschutzbeauftragten wenden und ihn um eine Einschätzung bitten. Ich finde, ich habe ein Anrecht drauf zu entscheiden, wer z.B. meine Arztberichte lesen kann und darf. Auch haben sensible Daten wie Konto und Telefonnummern, Versicherungspolicen u.s.w. nix in den Händen eines mir unbekannten Rechtspflegers zu suchen. (Und nein, ich stehe z.B. nichtmal im Telefonbuch und verweiger auch stets Anfragen hierfür) Für allgemein Wichtiges gibts ja zusätzlich noch den Entwicklungsbericht, den die Betreuer jährlich verfassen müssen. Da brauchts die Handakte in meinen Augen nun wirklich nicht. Das wäre dann im Rahmen einer Kontrolle z.B. wegen einer Beschwerde durch den Betreuten sinnvoll! Gruss, MurphysLaw |
02.02.2009, 22:50 | #8 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 2,086
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Hallo,
zur Schweigepflicht Schweigepflicht ? Betreuungsrecht-Lexikon und dazu auch ein anderer interessanter Buchauszug von Heinz-Gert Papenheim zum Thema Datenschutz und Schweigepflicht bei SA/SP. Mich verwundert etwas, das für Sozialarbeiter / Sozialpädagogen im Rahmen der Tätigkeit als ges. Betreuer der § 203 StGB StGB - Einzelnormkeine Anwendung findet. Aber nun ja, im Betreuungsrecht wundert man sich ja über so manchen Sachverhalt ... 1_2009 (zum Text ein wenig nach unten scrollen) Gruß Kohlenklau
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02.02.2009, 22:57 | #9 |
Berufsbetreuer
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Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
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Ich bin regelrecht entsetzt über diese Berliner Regelung. Einerseits verpflichtet man den Betreuer zur gewissenhaften und akribischen Arbeit und andererseits behindert man ihn so doch genau darin.
Wird bei so was eigentlich auch mal der BdB aktiv oder kümmern die sich nur um Seminare? Bei mir wirft das alles noch eine ganz andere Frage auf: gibt es generell in irgendwelchen Ländern Vorschriften darüber, wie die Akte geführt zu werden hat? Ich habe da ein ganz eigenesSystem: die individuelle Handakte enthält nur Vorgänge, die nicht in jene Bereiche fallen, für die ich global die Unterlagen für alle Betreuten verwalte. So habe ich z.B. die Ordner: "Gerichtsbeschlüsse ausser Unterbringung", "Unterbringung", "Kostenträger", "Krankenkassen", "Rentenversicherung", "Gutachten ausser Unterbringung" "Rechnungslegung". Darin sind wieder meine Betreuten alphabetisch sortiert. Die Handakte enthält lediglich sonstige Schriftverkehre (Schreiben von mir nur, wenn es sich um Faxe handelt, der Rest wird digital gespeichert), Vermerke und Datenblätter. Für mich hat sich das so sehr gut bewährt. Ich muss eigentlich nie etwas suchen. Die Verknüpfung erfolgt durch Vermerke auf einzelnen Schriftstücken. Noch zu erledigende Vorgänge liegen in Extra-Mappen und der berühmte gelbe "Post-It" sagt mir sofort, was da noch fehlt. Würde ich mit diesem System in Berlin baden gehen? Grüße, Flafluff. |
02.02.2009, 23:26 | #10 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Da stimme ich Flafluff zu; aber nicht nur aus organisatorischen Gründen, sondern auch in Gedenken an eine dunkle, tiefbraune Zeit. Der leichte Zugang des Staates zu sensiblen Informationen hat schon einmal zu einer reibungslosen Durchführung von "Maßnahmen" beigetragen. Es hat dann ja auch lange gedauert, bis die Gerichte sich dieser Verantwortung gestellt haben. Es gibt Sachen, die vor dem Zugriff geschützt werden sollten und dazu gehört sicherlich auch eine Handakte des Betreuers.
Vielleicht können die Berliner aber noch etwas genauer beschreiben, was es mit dieser Regelung auf sich hat. Schöne Grüß Kohlenklau
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datenschutz, handakte, rechnungslegung |
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