Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorschläge zur Steuersenkung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Aber ich kann den Frust verstehen. Ich habe eine Exceltabelle, in die ich immer laufen alle Betriebsausgaben etc. eintrage.
Hatte ...
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20.03.2023, 19:44 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 61
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Aber ich kann den Frust verstehen. Ich habe eine Exceltabelle, in die ich immer laufen alle Betriebsausgaben etc. eintrage.
Hatte bis jetzt in diesem Jahr 16300 EUR Einnahmen, 4860 EUR Betriebsausgaben (Versicherung, Büro, Betriebsanteil Auto) 2250 EUR Renteneinzahlungen, 2550 Krankenversicherung, 1930 EUR Steuervorauszahlung - da bleiben noch 4730 EUR "Gehalt" für 3 Monate, macht ein Nettolohn von 1576 EUR. Und noch eine Beobachtung. Ich habe das Gefühl, dass man in den Betreuungsbehörden männlichen Kollegen schneller mehr Fälle gibt. Frauen will man wohl "schonen". An der Qualität der Arbeit oder Qualifikation liegt es jedenfalls nicht. |
20.03.2023, 23:38 | #12 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Zitat:
Selbst wenn ein Kind krank ist, bekommst du für den Tag Verdienstausfall. Wenn du krank bist und in der Zeit keine Vergütung beantragst, hast du natürlich recht auf Krankengeld. |
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22.03.2023, 08:38 | #13 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Da die Vergütung pauschaliert ist, gibts die auch während einer Krankheit. Allerdings nicht, sobald ein Verhinderungsbetreuer bestellt ist (§ 12 Abs. 2 VBVG). Und Fälle mit Zeitvergütung führen während einer Krankheit nicht zu abrechnungsfähigem Zeitaufwand (zB Vormundschaften, Pflegschaften). Und neue Fälle kann man dann auch nicht übernehmen.
Also besser mit Krankengeld. Kann man auch durch eine private Krankentagegeldversicherung absichern. Oder Krankenhaustagegeld, wenn mans auf die ganz ernsthaften Sachen beschränken will.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
22.03.2023, 10:30 | #14 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Zitat:
Aber man braucht da auch nicht drauf rum zu reiten, sondern kann das ja auch einfach mal guten Gewissens machen. Wer Krankengeld absichert, der kann auch Krankengeld beziehen. Und zusätzlich muss man ja auch sagen, dass die Ausgabe der KV für das Krankengeld auch voll gegen die Einnahmen gelegt wird. Das Krankengeld als solches Unterliegt allerdings nicht der Steuer. Es erhöht lediglich die Progression auf die zu versteuernden Einnahmen. |
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22.03.2023, 15:17 | #15 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,227
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22.03.2023, 21:46 | #16 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Zitat:
Wenn Du eine Krankentagegeld-Versicherung erst ab der 7. KW hast, dann freust Du die über eine Krankenhaustagegeld-Versicherung, weil Du die ersten 6 Wochen platt in der Klinik gelegen hast (hatte gerade das Vergnügen). Die allgemeine Berufs- und EU-Versicherung wird schnell teuer. Da sollte man sich überlegen, wie hoch man die abschließt. Wichtig ist sie immer! Die BU-Versicherung über die Berugsgenossenschaft sollte man stumpf in der höchsten Stufe abschließen, da die Versicherungsleistung im Vergleich zur Beitragszahlung um etliche Längen besser ist als bei der allgemeinen BU-/EU-Versicherung. Sie betrifft dafür allerdings auch nur Ausfälle aufgrund von Arbeitsunfällen. (Wer 24/7 arbeitet ist damit rund um die Uhr versichert) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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