Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorschläge zur Steuersenkung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe gerade meine Steuererklärung gemacht und festgestellt, dass recht wenig von meinen verdienten Brutto übrig bleibt. Ich habe derzeit ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.08.2020
Ort: Frechen
Beiträge: 22
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Ich habe gerade meine Steuererklärung gemacht und festgestellt, dass recht wenig von meinen verdienten Brutto übrig bleibt. Ich habe derzeit 30 Fälle.
Habe bisher keine Vorauszahlungen gemacht. Zusätzlich muss die Krankenversicherung auch noch extra (freiwillig Höchstbetrag) bezahlt werden. So langsam frage ich mich, ob sich der ganze Aufwand noch lohnt. Ich bin jetzt erst seit zwei Jahren selbstständig. Hat jemand einen Vorschlag für Steuererleichterungen? Ich bedanke mich im Vorraus! |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 4,754
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Ähm, Höchstbeitrag bei der Krankenkasse? Wozu das? Oder meinten Sie die Rentenversicherung?
Ansonsten sind ja die Gesamteinnahmen beim Selbstständigen nicht mit dem Brutto des Arbeitnehmers vergleichbar. Es gehen ja die gesamten Betriebskosten ab und bei der Absicherung Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Zum Glück fallen nicht auf die Gesamteinkünfte Steuern an, sondern nur auf den Überschuss.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.08.2020
Ort: Frechen
Beiträge: 22
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Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe wenige Betriebskosten da ich alleine arbeite von zuhause. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und Aufgrund meiner Bruttoeinnahmen gilt der höchste Beitrag (927€) bei der Krankenkasse für mich alleine. |
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#4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 4,754
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Wenig Betriebskosten? was ist mit den Kosten des Arbeitszimmers, mit Büroausstattung/Hardware/Software/
Abschreibung/Reisekosten/Fachliteratur/ Steuerberatung/Weiterbildungskurse/ Beiträge zur Haftpflicht und zur Berufsgenossenschaft?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,108
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Moin moin
So schnell wie möglich die Steuererklärung machen und zusehen, dass so viel wie möglich abgesetzt wird. Wenn der Steuerbescheid da ist flott zur Krankenkasse hingehen und den Versicherungssatz korrigieren lassen. Bei 30 Betreuten kommst Du etwa auf 50.000,00 € Umsatz. Davon kannst du absetzen, was das Zweug hält. Z.B. die KV und was Horst schon geschildert hat. Das Auto (1%-Regelung). Und vor allem: altersvorsoege bis zum Augenstillstand (aktueller Maximalbetrag ca. 25.000,00 €). Da bleibt im Prinzip schon nix mehr zum beißen übrig. Also nur so viel, wie gerade noch geht. Dann ist Dein zu versteuerndes Einkommen reichlich geringer und der Satz für die KV auch. Jedenfalls kommst Du vom Höchstsatz weg. Unfairerweise erstattet die KV nicht zuviel gezahlte Beiträge. hast Du nach der Steuererklärung mehr eingenommen, wodurch der Satz für die KV steigen würde, verlangt sie da allerdings auch nachträglich. Zumindest fluchen meine KollegInnen deshalb des öfteren. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 4,754
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Hallo Imre, m.W. wird bei selbstständigen freiwillig Versicherten der Beitrag nur vorläufig festgesetzt - und nach Vorlage des Steuerbescheides endgültig, also ggf auch niedriger. Wenn im Beitragsbescheid die Vorläufigkeit fehlen sollte, muss dagegen Widerspruch eingelegt werden (1 Monat, bei fehlender Rechtsmittelbelehrung 1 Jahr).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,108
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Moin Horst
Danke für die Info. Ich gebe sie weiter. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#8 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.08.2020
Ort: Frechen
Beiträge: 22
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Vielen Dank für die Antworten!
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#9 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 654
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So ganz verstehe ich das auch nicht.
Zuerst verstehe ich nicht, warum du nach 2 Jahren erst 30 Betreuungen hast. Ich bin der Meinung, dass 50 mindestens sein müssen, um davon zu leben. Also 30 Betreuungen = 55 k Einnahmen Auto so ca 500 im Monat Und für Sprit Büroklammern Papier , Porto und Versicherung nochmal 500 Euro. Das sind dann 12 k an kosten und es bleiben noch 43 k Dann kommst du auf 700 Euro kv inklusive Krankengeld Von den 43 k gehen dann die kv Beiträge runter und es bleiben 34.600 zu versteuern. Das sind bei Steuerklasse 1 = 6.000 Euro Zusammen bedeutet das 55 k Einkommen 12 k Ausgaben Betreuung 8400 Ausgaben kv 6000 steuern Netto 28.600 Euro Das mal ganz simpel zusammengefasst, ohne Altersvorsorge und so weiter. |
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#10 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 47
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Dann kommst du auf 700 Euro kv inklusive Krankengeld
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man sich den Zusatzbeitrag fürs Krankengeld sparen kann, da wir wegen der Pauschalvergütung auch im Krankheitsfall in der Regel keine Einkommenseinbußen haben und daher dann auch kein Krankengeld bekommen. |
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