Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung bei "vermögend" aber nicht liquide im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
habe einen Neufall (seit knapp 4 Wochen): Heimbewohner seit mehreren Monaten. Vollmacht hatte vorher ein Familienangehöriger, der leider nichts ...
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22.03.2023, 14:28 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 78
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Vergütung bei "vermögend" aber nicht liquide
Hallo,
habe einen Neufall (seit knapp 4 Wochen): Heimbewohner seit mehreren Monaten. Vollmacht hatte vorher ein Familienangehöriger, der leider nichts geregelt hat und nun verstorben ist. So ist die Situation: Heimschulden (formloser Antrag schon gestellt HzP), hat 2 Häuser, alle Kosten die Häuser betreffend laufen weiter, dazu Grundbesitz. Gericht will außerdem nun, daß ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger beauftragt wird, um die Werte der Grundstücke zu ermittlen. Kurzum: Er gilt als vermögend. Wenn ich den 1. Vergütungsantrag stelle , hm, wo soll das Geld herkommen? Wer soll das Gutachten in Auftrag geben, wenn das Geld fehlt? Werde Schritt für Schritt vorgehen, aber es ist viel auf einmal zu klären.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
22.03.2023, 16:09 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 11.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 32
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Hi Mimmi,
da wüsste ich auch nicht genau was Sache ist. Vor allem wenn das flüssige Geld nicht vorhanden ist/vorrangig für Anderes verwendet werden muss. Würde den Vergütungsantrag stellen, mit den Kontenständen und Schulden/Verbindlichkeiten und vorläufigen Grundstücks-Immobilienwerten, sowie das geplante Gutachten. Die Rechtspfleger werden dann entscheiden. Im Zweifel warte ich manchmal auch ein Quartal ab, wenn das geht. Vielleicht weiss hier jmd von den Anderen auch was Genaueres. Grüße und einen schönen Nachmittag. |
22.03.2023, 16:33 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Mimmi,
Vermögen ist ja scheinbar vorhanden, jedoch derzeit nicht verwertbar. Vergütungsantrag würde ich hier vermögend gegen die Staatskasse stellen. Diese kann sich das ja wieder im Regress nach einem Hausverkauf zurückholen. Wenn das Gericht im Rahmen seiner Amtsermittlung ein kostenintensives Gutachten haben möchte dann mag es dies auch beauftragen. Es kann sich die Auslagen ja über die Gerichtskosten zurückholen.
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22.03.2023, 20:37 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Falls Du schon was mit Maklern in Deiner Gegend zu tun gehabt haben solltest: Ist da jemand dabei, der/die gleichzeitig ereidigt Sachverständigte/r ist?. Das ist vom Gericht gewünscht. Und in Verbindung mit einem Maklerauftrag besteht vielleicht die Bereitschaft, die Kosten für das Gutachten erst mit dem Verkaufserlös begleichen zu können. Inzwischen gibt es auch überregional tätige Immobilienmakler, die Betreuern und deren besonderen Bedarfen sehr entgegenkommen. Google mal. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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