Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Kontoauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoauflösung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin, habe da mal eine Frage zum Geld der Betreuten. Ich im Betreuerausweis stehen das ich für Vermögensvorsorge bestellt wurde. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 23.03.2023, 16:57   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.02.2023
Beiträge: 3
Standard Kontoauflösung

Moin, habe da mal eine Frage zum Geld der Betreuten.
Ich im Betreuerausweis stehen das ich für Vermögensvorsorge bestellt wurde. Jetzt wollte ich ein Sparkonto bei der OLB auflösen und auf das Girokonto der Betreuten überweisen. Bei der Sparkasse im es neu anzulegen. Jetzt weigert sich die OLB das dies nur einem befreiten Betreuer möglich ist. Leider war dieser Vermerk noch nicht im Betreuerausweis vermerkt. Neuer ist beantragt. Aber das kann doch nicht sein? Ich kann hierzu nichts finden. Mit Vermögensvorsorge sollte dies doch auch möglich sein? Danke für eure Hilfe
Inselney ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2023, 17:10   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 110
Standard

Normalerweise brauchst du für sowas einen Beschluss vom Betreuungsgericht - hier zumindest.
ItsMe ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2023, 17:19   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,753
Standard

Ist meine ich jetzt im § 1845 BGB geregelt.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2023, 17:53   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.02.2023
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von ItsMe Beitrag anzeigen
Normalerweise brauchst du für sowas einen Beschluss vom Betreuungsgericht - hier zumindest.
Ernsthaft? Die Betreute hat 9 Konten plus Depot. Das ist ja ein Riesen Aufwand. Geld wird ja auch zu einem Konto der Betreuten weiter geleitet.
Da jedes Mal einen Beschluss zu bekommen dauert ja ewig.
Danke
Inselney ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2023, 17:55   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.02.2023
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Ist meine ich jetzt im § 1845 BGB geregelt.
Da hatte ich auch geschaut, hatte es aber so verstanden das hier Vermögensvorsorge ausreichend ist.
Danke
Inselney ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2023, 18:01   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 110
Standard

Zitat:
Zitat von Inselney Beitrag anzeigen
Ernsthaft? Die Betreute hat 9 Konten plus Depot. Das ist ja ein Riesen Aufwand. Geld wird ja auch zu einem Konto der Betreuten weiter geleitet.
Da jedes Mal einen Beschluss zu bekommen dauert ja ewig.
Danke
Ernsthaft. Da steht dann drin, dass das Geld vom Konto X aufs Konto Y übertragen werden muss. Damit gehst du zur Bank und dann gehts seinen Gang.

Das wollen die hier auch bei einem ganz normalen Girokonto, noch nicht mal ein Sparkonto. Und wenn möglich auch noch mit dem schriftlichen Einverständnis des Betreuten.

Sparkonto auf Girokonto dürfte aufgrund des Sperrvermerkes noch mal eine Nummer schärfer sein. Aber auch das haben wir hier schon per Beschluss geregelt bekommen - dauert eben nur seine Zeit.
ItsMe ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2023, 18:02   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,753
Standard

Zitat:
(1) 1Für Geldanlagen des Betreuten im Sinne von § 1841 Absatz 2 hat der Betreuer mit dem Kreditinstitut zu vereinbaren, dass er über die Anlage nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts verfügen kann.

Wo liest du dort das die Vermögenssorge ausreichend ist??
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2023, 12:31   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 834
Standard

Bist Du befreiter Betreuer und in der Bestellungsurkunde fehlt der entsprechende Vermerk?

Dann mal § 290 FamFG durchlesen und ggf. dem Rechtspfleger vorlesen.
Mächschen ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2023, 13:55   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
Standard

Die Auflösung eines Girokontos ist seit 1.1.23 nicht mehr genehmigungspflichtig (egal ob befreiter Betreuer oder nicht). Der § 1849 Abs. 1 Nr 1 BGB enthält einen engeren Begriff als der frühere § 1812 BGB.

Während früher alle Verzichte auf Rechte genehmigungspflichtig waren (also auch das Recht, ein Girokonto zu haben), umfasst § 1849 nur noch Geldleistungen, nicht aber das Kontoführungsrecht. Das hat sich wahrscheinlich noch nicht herumgesprochen. Der Bankjustiziar soll mal die alte und die neue Fassung vergleichen.

Der Wegfall ist deshalb erfolgt, weil es keinen Sinn machte, zwischen befreiten und nicht befreiten Betreuer zu unterscheiden und es seit einigen Jahren ja sowieso einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto gibt (§ 31 ZKG).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2023, 18:31   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,753
Standard

Hallo Horst,
Es handelt sich bei der Ausgangsfrage eben nicht um ein Girokonto, sondern um ein Sparkonto. Liegt da der Sachverhalt nicht anders?
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kontoauflösung, überweisung, vermögensvorsorge

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2023, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38