Dies ist ein Beitrag zum Thema Jahresberichte - jeder kocht sein eigenes Süppchen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mal eine Frage zum Thema Jahresberichte in die Runde:
Hat noch jemand die Erfahrung gemacht, dass die einzelnen Betreuungsgerichte ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 110
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Hallo,
mal eine Frage zum Thema Jahresberichte in die Runde: Hat noch jemand die Erfahrung gemacht, dass die einzelnen Betreuungsgerichte hier offenbar alle ihr eigenes Süppchen kochen? Jedes Gericht hätte gern den eigenen Vordruck genutzt und die dort gestellten Fragen peinlichst genau beantwortet. Ist man dazu wirklich verpflichtet, dem in der Form nachzukommen? |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,380
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Moin moin
Für alle Berichte, Anträge und sonstigen Schreiben ans Betreuungsgericht besteht Formfreiheit. Es kann Dir also nichts vorgeschrieben werden. Wünsche dürfen die Gerichte natürlich haben - und so kommt es, dass jedes Gericht eine eigene Vorstellung zu den Berichten hat. Manchmal unterscheiden sich sogar einzelne RechtspflegerInnen voneinander. Allen Vorlagen sind aber einige Aspekte gemein. Wenn die in Deinen Berichten berücksichtigt werden, dürfte es keine Probleme geben, wenn sogar Du selber ein Formular entwickeln würdest, mit dem Du am liebsten arbeitest. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 29
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Guten Abend,
die Berichte sind wirklich sehr unterschiedlich, welche so angeboten werden. Mittlerweile habe ich drei verschiedene Vorlagen und überlege noch. NRW hinkt gewaltig 😉 Empfehlen kann ich den folgenden Link: https://justizportal.niedersachsen.d...cht-56735.html Grüße |
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#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 110
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Lasst ihr die Jahresberichte (bzw. dessen Kenntnisnahme) vom Betreuten unterschreiben?
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#5 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 29
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Hi ItsMe,
das hatte ich gestern auch konkret überlegt. Da ich aber ein Schreibpapiermensch bin und die Erstellung des Berichtes nach Möglichkeit mit den Betreuten zusammen mache, müsste ich ja ggf. im Büro nachtippen. Meine bekritzelte Fassung lasse ich lieber nicht unterschreiben. Auf Nachtermine wegen sowas habe ich keine Lust. Bin da zu faul für ![]() Sicherlich geht's auch anders, mal sehen wie sich das entwickelt. Wie machst du das denn? |
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#6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 110
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Bis jetzt noch gar nicht. Aber es kam neuerdings die Nachfrage vom Rechtspfleger, inwiefern denn der Bericht mit dem Betreuten besprochen wurde bzw. er Kenntnis von dessen Inhalt hat. Sowas gabs in der Form früher nie.
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#7 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 682
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ich nutze die Vorlagen vom BDB.
Hatte noch nie eine Nachfrage. Lass die Betreuten unterschreiben. |
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#8 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 29
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Morgen,
ja besprechen muss man die Berichte bzw. den Inhalt, und im Zweifel auch den Wortlaut, das ist Richtig. Deswegen erstelle ich sie wie gesagt einfach vor Ort. Wenn es ganz viel zu schreiben ist oder auch heikel ist zu der aktuellen Sachsituation, bereite ich den Bericht vor. Einige senden wohl auch einfach eine Kopie dem Betreuten zu. Das wäre auch eine Handhabe. Ein Großteil meiner Betreuten konnte allerdings nicht viel damit anfangen. Grüße |
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#9 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,380
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Moin moin
Bisher war es schon einigermaßen gemütlich mit dem Berichte schreiben. Da ließ es sich unbeschwert schreiben und so manches mal wurde da sicherlich nicht darüber nachgedacht, wie belastend das für die Betreuten sein könnte, wenn sie es denn zu Gesicht bekommen würden. Daher ist der Ansatz, die Berichte jetzt auch noch mit den Betreuten besprechen, vom Prinzip eher eine gute Idee. Schließlich werden ja sogar auch die Gutachter inzwischen aufgefordert so zu schreiben, dass die ProbandInnen die Gutachten verstehen, da sie diese auch zugesendet bekommen. Auch da ist der Hinweis, dass schon etwas gründlicher begründet werden muss, wenn die Gutachten nicht an die ProbandInnen rausgehen sollen. Allerdings gehört da auch schon einiges an kommunikativer Kompetenz dazu, Berichte, in denen auch die Problematiken der Betreuten beschrieben werden (und manchmal auch "wo der Frosch die Locken hat"), zu schreiben und diese auch noch mit den Betreuten zu besprechen. Bei manchen Betreuten kann das schon mit blauen Augen und kaputten Knochen ausgehen. Das wären aber auch die Fälle, bei denen die Weitergabe der Berichte gut begründet nicht empfohlen wird. Die Berichte wegen der Beteiligung der Betreuten nach dem Motto "piep, piep, piep, wir haben uns alle lieb" zu schreiben ist da kontraproduktiv: Ohne eine Problembeschreibung könnte man die Weiterführung der Betreuung nicht begründen. Eine große Sorge sehe ich da insgesamt eher nicht: Den meisten Betreuten sind die Berichte entweder völlig egal ("mach mal, wird schon passen" oder och neee, wieso muss ich denn das jetzt lesen? Kannst Du das nicht mal machen?") oder es fehlt an geistiger Substanz das Ganze überhaupt zu verstehen. Oder sie vergessen es einfach. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#10 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 44
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Ich benutze seit Jahresbeginn ebenfalls die Vorlagen vom BdB und hatte bisher keine Rückfragen von den Gerichten. Mir ist es wichtig, die Jahresberichte mit den Klienten zu besprechen, so wird auch dem jenigen deutlich, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt und es um seine Angelegenheiten geht. Bisher habe ich gute Erfahrungen damit gemacht. Bei Grenzfällen halte ich es wie Imre und teile dem Gericht auch mit, warum eine Besprechung nicht möglich ist.
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Wenn du den Konflikt meidest, um den Frieden zu bewahren, beginnst du einen Krieg in dir. |
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