Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuer-Frage zur Einzelunternehmung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
als Berufsbetreuerin bin ich lediglich Einkommenssteuerpflichtig, korrekt?
Und bin ich Vorsteuerabzugsberechtigt(heißt das so?), heißt für alles was ich kaufe ...
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29.03.2023, 14:40 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.01.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 73
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Steuer-Frage zur Einzelunternehmung
Hallo,
als Berufsbetreuerin bin ich lediglich Einkommenssteuerpflichtig, korrekt? Und bin ich Vorsteuerabzugsberechtigt(heißt das so?), heißt für alles was ich kaufe bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück, zahle somit nur den Nettopreis? |
29.03.2023, 14:43 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Da du nicht Umsatzsteuerpflichtig ( als Betreuer) bist kannst du natürlich auch keine Vorsteuer abziehen.
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29.03.2023, 14:44 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Nein, weil du nicht Umsatzsteuerpflichtig bist. Die Betreuervergütung ist Umsatzsteuerbefreit.
Wer keine Umsatzsteuer zahlen muss, kann auch keine Vorsteuer abziehen. |
29.03.2023, 14:58 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.01.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 73
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Verstanden. Das heißt für mich ist immer der Gesamtpreis, sprich inkl. Mwst, geltend, wenn ich mir z. B. nen Drucker kaufe. Danke.
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