Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsabrechnungen im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde:
wegen Personalmangels hatte uns Betreuer in einer Versammlung vor ca. 2 Jahren der "Chef der Rechtspfleger" ...
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29.03.2023, 14:55 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Vergütungsabrechnungen
Hallo in die Runde:
wegen Personalmangels hatte uns Betreuer in einer Versammlung vor ca. 2 Jahren der "Chef der Rechtspfleger" höflich gebeten, ob es uns nicht vielleicht möglich wäre, unsere Vergütungsanträge jährlich zu stellen, statt Quartalsweise, weil der Bearbeitungsaufwand dann kleiner wäre. Heute erhalte ich die Aufforderung einer neuen Rechtspflegerin aus dem gleichen Amtsgericht, zukünftig quartalsweise abzurechnen. Eine quartalsweise Entscheidung entspräche der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Entscheidung des BGH vom 15.12.2021, XII, ZB 355/20). Ich kann aus dem Urteil diese Verpflichtung zur quartalsweisen Abrechnung nicht herauslesen, allenfalls die, den korrekten Quartalsbeginn und das korrekte Quartalsende zu verwenden. wie seht Ihr das? Oder habe ich Tomaten auf den Augen?? Gespannte Grüße efb |
29.03.2023, 17:20 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Man kann immer nur Abrechungsquartale abrechnen (§ 15 Abs. 1 VBVG). Da der Anspruch nach dem jeweiligen Quartalsende erst nach 15 Monaten erlischt (§ 16 Abs. 3 VBVG), kann man bis zu 5 Quartale zusammen abrechnen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
29.03.2023, 17:23 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Genau so sehe ich das auch.
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30.03.2023, 09:43 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.01.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 73
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Wieso sollte ich nur jährlich abrechnen? Man sollte die Rechtspfleger fragen, ob sie denn dann im Gegenzug bereit wären, ihr Jahresgehalt mit einer einmaligen Zahlung zu erhalten, und zwar genauso rückwirkend, nachdem sie erstmal 12 Monate gearbeitet haben.
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30.03.2023, 12:05 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Dass ich das gelegentlich so mache, hat unterschiedliche Gründe. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass dem damaligen Wunsch die wenigsten KollegInnen entsprochen haben.
Ich wehre mich jetzt nur gegen die Aufforderung, jetzt immer schon nach einem Quartal abrechnen zu MÜSSEN. das würde mir Gestaltungsspielraum nehmen. Gruß efb |
30.03.2023, 12:06 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.01.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 73
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ich würde am liebsten monatlich abrechnen, wir bekommen ja auch monatlich unser Gehalt, und zahlen monatlich unsere Fixkosten wie Miete etc.
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30.03.2023, 17:53 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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Scheinbar möchte die Rechtspflegerin, dass ein Antrag auf dauernde Auszahlung bzw. Festsetzung der Betreuervergütung gestellt wird, ist weniger Papierkram.
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30.03.2023, 17:58 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Die Diskussion ob man jetzt selber lieber monatlich, quartalsweise oder jährlich abrechnet finde ich ziemlich müßig. Die Spielregeln (Gesetze) sagen quartalsweise und bündelbar bis 5 Quartale und damit gut. In diesem Rahmen kann jede/r selber entscheiden, wann und wieviel beantragt wird. Etwas anderes ist es, wenn seitens des Gerichtes versucht wird, ohne gesetzliche Grundlage Vorschriften zu machen. Wenn's gerade mal in den Kram passen sollte: OK. Aber sonst: Gegenwind! Wir sind nicht die "Schubsmasse" anderer, die sich für "schubsbefugt" halten. Also auch mal Rückgrat zeigen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
31.03.2023, 08:53 | #9 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 35
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Zitat:
Wobei es aus Sicht des Gerichts natürlich einfacher ist, die Akte nur 1x im Jahr in die Hand zu bekommen... |
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31.03.2023, 09:10 | #10 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.08.2011
Ort: Winsen
Beiträge: 6
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Zahlungsmodalitäten
Zitat:
Ebenso geht mir langsam die Luft aus, denn ich muss mit Vergütungsstufe "B" leben, dass heißt ich muss 30 % mehr Betreute haben um das Gleiche zu bekommen wie jemand der studiert hat, und das auch egal was. Zusätzlich kommen nun die Kosten für Energie und die gestiegenen Lebenshaltungskosten dazu. Das wars dann für mich, denn zur Zeit kann ich schon die Arbeit mit 50 Betreuten kaum schaffen, wenn ich mich an die gesetzlichen Vorgaben halte, denn eine Angestellte kann ich mir nicht leisten. Also läuft das Ganze auf eine Katastrophe zu. Ich frage mich ob das gewollt ist, denn ich glaube so viel Ignoranz gegenüber der schweren Arbeit die wir zu leisten haben, setzt voraus, dass man entweder keine Ahnung vom Betreuungswesen hat, oder absichtlich diesen Beruf zugrunde gehen lassen möchte. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. |
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