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Vergütungsabrechnungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsabrechnungen im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde: wegen Personalmangels hatte uns Betreuer in einer Versammlung vor ca. 2 Jahren der "Chef der Rechtspfleger" ...


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Alt 29.03.2023, 14:55   #1
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard Vergütungsabrechnungen

Hallo in die Runde:

wegen Personalmangels hatte uns Betreuer in einer Versammlung vor ca. 2 Jahren der "Chef der Rechtspfleger" höflich gebeten, ob es uns nicht vielleicht möglich wäre, unsere Vergütungsanträge jährlich zu stellen, statt Quartalsweise, weil der Bearbeitungsaufwand dann kleiner wäre.

Heute erhalte ich die Aufforderung einer neuen Rechtspflegerin aus dem gleichen Amtsgericht, zukünftig quartalsweise abzurechnen. Eine quartalsweise Entscheidung entspräche der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Entscheidung des BGH vom 15.12.2021, XII, ZB 355/20).

Ich kann aus dem Urteil diese Verpflichtung zur quartalsweisen Abrechnung nicht herauslesen, allenfalls die, den korrekten Quartalsbeginn und das korrekte Quartalsende zu verwenden.

wie seht Ihr das? Oder habe ich Tomaten auf den Augen??
Gespannte Grüße
efb
EFB ist offline  
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Alt 29.03.2023, 17:20   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Man kann immer nur Abrechungsquartale abrechnen (§ 15 Abs. 1 VBVG). Da der Anspruch nach dem jeweiligen Quartalsende erst nach 15 Monaten erlischt (§ 16 Abs. 3 VBVG), kann man bis zu 5 Quartale zusammen abrechnen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 29.03.2023, 17:23   #3
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Genau so sehe ich das auch.
EFB ist offline  
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Alt 30.03.2023, 09:43   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 73
Standard

Wieso sollte ich nur jährlich abrechnen? Man sollte die Rechtspfleger fragen, ob sie denn dann im Gegenzug bereit wären, ihr Jahresgehalt mit einer einmaligen Zahlung zu erhalten, und zwar genauso rückwirkend, nachdem sie erstmal 12 Monate gearbeitet haben.
Bledi_DZ ist offline  
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Alt 30.03.2023, 12:05   #5
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Dass ich das gelegentlich so mache, hat unterschiedliche Gründe. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass dem damaligen Wunsch die wenigsten KollegInnen entsprochen haben.

Ich wehre mich jetzt nur gegen die Aufforderung, jetzt immer schon nach einem Quartal abrechnen zu MÜSSEN. das würde mir Gestaltungsspielraum nehmen.

Gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 30.03.2023, 12:06   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 73
Standard

ich würde am liebsten monatlich abrechnen, wir bekommen ja auch monatlich unser Gehalt, und zahlen monatlich unsere Fixkosten wie Miete etc.
Bledi_DZ ist offline  
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Alt 30.03.2023, 17:53   #7
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Scheinbar möchte die Rechtspflegerin, dass ein Antrag auf dauernde Auszahlung bzw. Festsetzung der Betreuervergütung gestellt wird, ist weniger Papierkram.
Mächschen ist offline  
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Alt 30.03.2023, 17:58   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin


Die Diskussion ob man jetzt selber lieber monatlich, quartalsweise oder jährlich abrechnet finde ich ziemlich müßig.

Die Spielregeln (Gesetze) sagen quartalsweise und bündelbar bis 5 Quartale und damit gut. In diesem Rahmen kann jede/r selber entscheiden, wann und wieviel beantragt wird.



Etwas anderes ist es, wenn seitens des Gerichtes versucht wird, ohne gesetzliche Grundlage Vorschriften zu machen. Wenn's gerade mal in den Kram passen sollte: OK. Aber sonst: Gegenwind!
Wir sind nicht die "Schubsmasse" anderer, die sich für "schubsbefugt" halten.

Also auch mal Rückgrat zeigen.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.03.2023, 08:53   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 35
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Die Diskussion ob man jetzt selber lieber monatlich, quartalsweise oder jährlich abrechnet finde ich ziemlich müßig.

Die Spielregeln (Gesetze) sagen quartalsweise und bündelbar bis 5 Quartale und damit gut. In diesem Rahmen kann jede/r selber entscheiden, wann und wieviel beantragt wird.


MfG
Imre
So isses.
Wobei es aus Sicht des Gerichts natürlich einfacher ist, die Akte nur 1x im Jahr in die Hand zu bekommen...
Rpfline ist offline  
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Alt 31.03.2023, 09:10   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.08.2011
Ort: Winsen
Beiträge: 6
Standard Zahlungsmodalitäten

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Man kann immer nur Abrechungsquartale abrechnen (§ 15 Abs. 1 VBVG). Da der Anspruch nach dem jeweiligen Quartalsende erst nach 15 Monaten erlischt (§ 16 Abs. 3 VBVG), kann man bis zu 5 Quartale zusammen abrechnen.
Das ist ja alles ganz schön und nett geregelt, jedoch haben meine Kollegen und Kolleginnen Aussenstände von teilweis mehr als 10000 €, weil die Amtsgerichte überlastet sind. Das kann nicht hingenommen werden.
Ebenso geht mir langsam die Luft aus, denn ich muss mit Vergütungsstufe "B" leben, dass heißt ich muss 30 % mehr Betreute haben um das Gleiche zu bekommen wie jemand der studiert hat, und das auch egal was. Zusätzlich kommen nun die Kosten für Energie und die gestiegenen Lebenshaltungskosten dazu. Das wars dann für mich, denn zur Zeit kann ich schon die Arbeit mit 50 Betreuten kaum schaffen, wenn ich mich an die gesetzlichen Vorgaben halte, denn eine Angestellte kann ich mir nicht leisten. Also läuft das Ganze auf eine Katastrophe zu. Ich frage mich ob das gewollt ist, denn ich glaube so viel Ignoranz gegenüber der schweren Arbeit die wir zu leisten haben, setzt voraus, dass man entweder keine Ahnung vom Betreuungswesen hat, oder absichtlich diesen Beruf zugrunde gehen lassen möchte.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
anudai ist offline  
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