Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebenshaltungskosten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Zitat von Domenica
Ok, Belini, dir geht es also auch um Hauskosten, wenn dein Kind nicht bei Euch ist? ...
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22.05.2024, 22:30 | #11 | |
Ich bin neu hier
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22.05.2024, 22:33 | #12 |
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@Pichilemu: So ist es.
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23.05.2024, 13:36 | #13 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 69
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Sorry, aber was ist das denn anderes, als eine eingeforderte Bezahlung? Für die Bereitstellung des Kinderzimmers und für Spritkosten? Befindet sich das Kinderzimmer in einer Wohnung oder einem eigenen Haus? Müssen die anderen Kinder auch jeden Monat Miete für die Verkostung und den Schlafplatz zu Hause abdrücken?
Dafür soll dann das Blindengeld in Höhe von über 500€ auf das Konto der ehrenamtlichen Betreuer abgezweigt werden? Das halte ich für eine persönliche Bereicherung gemäß §1836 Abs 2. Wie gesagt, dein Kind kann keine Vereinbarung treffen und eine Zahlung in dieser Höhe halte ich für völlig unangemessen und für moralisch mehr als fragwürdig. Ja genau diesen Fall hatte ich ja bereits in meiner ersten Anwort beschrieben. Es wurde nie auch nur ein Cent für das Kind angespart. Super Plan, vor allem, wenn man als Eltern ewig leben will. |
23.05.2024, 19:04 | #14 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 203
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Lebenshaltungskosten
Domenika, so wie Du der Fragestellerin antwortest vermute ich:
Du hast kein behindertes - oder erwachsenes beh. Kind ? LG Motzerella |
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assistenzkosten, kostenbeitrag, lebenshaltungskosten, vermögen |
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