Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebenshaltungskosten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin seit Februar zur gesetzlichen Betreuerin für meinen mehrfach beeinträchtigten Sohn, der am 18.02. volljährig wurde, bestellt worden. ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 29.03.2023
Beiträge: 1
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Hallo, ich bin seit Februar zur gesetzlichen Betreuerin für meinen mehrfach beeinträchtigten Sohn, der am 18.02. volljährig wurde, bestellt worden. Am kommenden Montag steht der Termin beim Amtsgericht an um den Vermögensstand meines Sohnes fest zu stellen. Obwohl ich Diplom Sozialarbeiterin bin, habe ich in diesem "Arbeitsfeld" gar keine Ahnung. Der Fragebogen, der sich unter anderem mit den Ausgaben / Lebenshaltungskosten meines Sohnes beschäftigt, gibt mir Rätsel auf. Ich weiß absolut nicht, was ich da eintragen soll. Bisher habe ich ja alles bezahlt. Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete. Gibt es von Euch irgendwelche Beispiele, was ich wie abrechnen kann. Die Grundsicherung wegen Erwerbsminderung ist beantragt aber noch nicht bewilligt. Aktuell bezieht er 515€ Blindengeld. Ich weiß gar nicht, ob ich dieses Geld jetzt anrühren darf... Bin total überfragt. Vielleicht könnt Ihr weiterhelfen.
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 110
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Hallo,
normalerweise will man von dir nur wissen a) was ist "Stand jetzt" an Vermögen beim Sohn vorhanden? b) welche regelmäßigen Einnahmen für ihn gibt es? c) welche regelmäßigen Ausgaben für ihn gibt es? Lebenshaltungskosten (Miete usw.) kannst du anteilig nach vorhandenen Personen aufteilen. Niemand verlangt von dir, dass du weiterhin alles selber zahlen musst. Wenn du einen Beschluss mit dem Aufgabenkreis "Vermögenssorge" hast, darfst du das Geld von deinem Sohn natürlich anrühren - aber halt nur für ihn und seine Belange. |
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#3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,380
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Moin moin
Vielleicht wird es einfacher für Dich, wenn Du ein Konto für Deinen Sohn eröffnest. Da geht dann alles Geld drauf, was er bekommt. Landesblindengeld, Pflegegeld, Kindergeld, Grundsicherung etc. Da ihr zusammen wohnt, hat er auch einen Teil der Miete zu zahlen. Wenn ihr nur zwei Personen in der Wohnung seid und gleich viel Raum beansprucht, dann könnte die Miete auch gleich verteilt werden. Genauso kann er auch seinen Teil für Essen & Trinken & Hygienesachen (das geht pauschal mit einem Dauerauftrag), Klamotten + Co. (Extraüberweisungen nach Belegen) tragen. Dadurch hast Du vor allem auch selber den besten Überblick, was Dein Sohn an Geld bekommt und was er verbraucht. Du kannst Dir ja den Spaß machen und einfach mal eine Schätzung abgeben, wie es mit Einnahmen und Ausgaben so aussieht - und dann darüber wundern, wenn Du Dir tatsächlich einen Überblick darüber verschafft hast. Wie sieht es mit Kindergeld aus? Gibt es schon oder noch? Da die Behinderung schon von Kindesbeinen an besteht oder zumindest vor dem 18.ten Lebensjahr schon da war, hat er Anspruch auf KiGe solange auch nur ein Elternteil lebt. Also ggf. noch beantragen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Stichworte |
assistenzkosten, kostenbeitrag, lebenshaltungskosten, vermögen |
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