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Mutmaßlicher Wille der Betreuten

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Hallo, eine Betreute mit schwerer Hirnschädigung, Kommunikation unmöglich, türkische Staatsangehörigkeit. Wäre es wohl in Ordnung, wenn man 50 Euro für ...


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Alt 01.04.2023, 16:46   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard Mutmaßlicher Wille der Betreuten

Hallo,

eine Betreute mit schwerer Hirnschädigung, Kommunikation unmöglich, türkische Staatsangehörigkeit. Wäre es wohl in Ordnung, wenn man 50 Euro für die Erdbebenopfer in der Türkei spendet? Sie hat das Geld übrig, und es würde wohl ihrem Willen entsprechen, denke ich.

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 01.04.2023, 17:10   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin moin


Bisher ist es eher ein von dir unterstellter mußmaßlicher Wille, der vielleicht auch eher Deinem Willen entspricht. da kannst Du schon Ärger mit dem Gericht bekommen.



Sofern Du die Betreute nicht schon länger kennen solltest - damit sind auch Zeiten gemeint zu denen die Betreute sich noch klar äußern konnte - wird es nicht leicht, den mutmaßlichen Willen zu begründen.

Du könntest z.B. ihr Konto bzw. ihre Konten ansehen und prüfen, ob sie schon mal Gelder gespendet hat - und wenn ja an wen. Damit ließe sich vielleicht zumindest ein Spenden-/Verhaltensmuster erstellen, mit dem Du argumentieren könntest. Jedenfalls solltest Du die Spende vorab mit dem Gericht abklären, um unnötigen Ärger zu vermeiden.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.04.2023, 18:09   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Hallo, das ist nach dem neuen § 1821 BGB nur zulässig, wenn man zumindest einen mutmaßlichen Willen dahingehend ermitteln kann. Also frühere Äußerungen der Betreute (auch ggü Angehörigen, die das bezeugen können), frühere Spenden in vergleichbaren Situationen. Dass etwas sinnvoll wäre, reicht nicht. Das gilt auch bei anderem Betreuerhandeln, zB bei Bestattungsvorverträgen. Es muss irgendwas in diese Richtung geben. Nur dass es sinnvoll ist, das Geld vor dem Sozialamt in Sicherheit zu bringen, reicht nicht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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