Dies ist ein Beitrag zum Thema Mutmaßlicher Wille der Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
eine Betreute mit schwerer Hirnschädigung, Kommunikation unmöglich, türkische Staatsangehörigkeit. Wäre es wohl in Ordnung, wenn man 50 Euro für ...
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#1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,661
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Hallo,
eine Betreute mit schwerer Hirnschädigung, Kommunikation unmöglich, türkische Staatsangehörigkeit. Wäre es wohl in Ordnung, wenn man 50 Euro für die Erdbebenopfer in der Türkei spendet? Sie hat das Geld übrig, und es würde wohl ihrem Willen entsprechen, denke ich. Viele Grüße Andreas |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,380
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Moin moin
Bisher ist es eher ein von dir unterstellter mußmaßlicher Wille, der vielleicht auch eher Deinem Willen entspricht. da kannst Du schon Ärger mit dem Gericht bekommen. Sofern Du die Betreute nicht schon länger kennen solltest - damit sind auch Zeiten gemeint zu denen die Betreute sich noch klar äußern konnte - wird es nicht leicht, den mutmaßlichen Willen zu begründen. Du könntest z.B. ihr Konto bzw. ihre Konten ansehen und prüfen, ob sie schon mal Gelder gespendet hat - und wenn ja an wen. Damit ließe sich vielleicht zumindest ein Spenden-/Verhaltensmuster erstellen, mit dem Du argumentieren könntest. Jedenfalls solltest Du die Spende vorab mit dem Gericht abklären, um unnötigen Ärger zu vermeiden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Hallo, das ist nach dem neuen § 1821 BGB nur zulässig, wenn man zumindest einen mutmaßlichen Willen dahingehend ermitteln kann. Also frühere Äußerungen der Betreute (auch ggü Angehörigen, die das bezeugen können), frühere Spenden in vergleichbaren Situationen. Dass etwas sinnvoll wäre, reicht nicht. Das gilt auch bei anderem Betreuerhandeln, zB bei Bestattungsvorverträgen. Es muss irgendwas in diese Richtung geben. Nur dass es sinnvoll ist, das Geld vor dem Sozialamt in Sicherheit zu bringen, reicht nicht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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