Dies ist ein Beitrag zum Thema Regelmäßige berufsbezogene Fortbildung Berufsbetreuer gem. § 29 Abs. 1 BtOG im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo HorstD,
keinesfalls wollte ich dir damit vor die Füße spucken, um Gottes Willen! Da zieht der Fuchs den Schwanz ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
03.04.2023, 10:32 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
|
Hallo HorstD,
keinesfalls wollte ich dir damit vor die Füße spucken, um Gottes Willen! Da zieht der Fuchs den Schwanz ein! Es sollte eher eine flapsige Antwort sein auf "tja, die melden sich nicht" Ich finde deine Bemühungen absolut spitze, das Lexikon ist DIE Institution schlechthin Tausend Dank dafür und nichts für ungut! |
05.04.2023, 18:22 | #12 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
|
Zitat:
ich gönne mir so 4 Fortbildungen im Jahr und eine kleine Arbeitsgruppe, bestehend aus 4 Betreuer mit Treffen einmal im Monat. Ich werfe neben den bekannten Fortbildungen auch Fortbildungen bezüglich Arbeitssicherheit und Datenschutz in den Raum. Meine nächste Fortbildung wird Ausländerrecht, bzw. Asylrecht sein. Ich habe damit immer mehr zu tun. Wir haben ja den Luxus, so ziemlich alle Themen als Fortbildung zu sehen, je nach den Betreungen, die wir führen. Grüße vom Leuchtturm . |
|
06.04.2023, 07:21 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
|
Interessant.
Und wo machst du deine Fortbildungen? |
06.04.2023, 10:38 | #14 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
|
Zitat:
Da gibt es bei uns auch ganz unterschiedliche Einstellungen zu. Es gibt Betreuer die nehmen keine Asylanten und versuchen auch die sogenannten "Ausländer" zu meiden. Gründe dafür sind ein erheblicher Mehraufwand, fängt bei den Verständigungsproblemen an, geht bis über die Krankenversicherung über das soz, bis hin zum Thema Ausländerbehörde und Konsulat und so weiter... Und teilweise soll es bei Arabischen Betreuten auch immer häufiger zu Einflüssen von Freunden und Familie auf den Betreuer gekommen sein.... |
|
06.04.2023, 14:34 | #15 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,601
|
Moin moin
Wer wen als Betreute nimmt ist ziemlich Wurscht. Die Fortbildungen werden aber sicherlich auch auf die Kundschaft und die entsprechenden fachlichen Bedarfe ausgerichtet sein. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.12.2023, 12:36 | #16 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 11
|
Hallo allerseits, ich klinke mich noch mal zum Thema Nachweispflicht nach § 29 S. 2 BtOG hier in die Diskussion ein und hoffe, dass ich richtig bin.
In der Norm ist nur von "regelmäßigen" Fortbildungen die Rede, die man der Stammbehörde mitteilen muss. Was regelmäßig bedeutet, ist Auslegungssache bzw. liegt in der Verantwortung der Betreuerinnen und Betreuer selbst, diese sollen jedoch immer auf dem aktuellen Kenntnisstand sein. Nun meine Frage: Gibt es hier eine Richtschnur, in welchen Abständen Fortbildungen gemacht werden "sollten"? Und wie kann die Stammbehörde die Regelmäßigkeit kontrollieren, wenn jeder/jede Berufsbetreuer/in selbst entscheidet, was regelmäßig bedeutet? Herzlichen Dank schon einmal! |
15.12.2023, 13:07 | #17 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
|
Das kann nur sehr langfristig betrachtet werden, und zwar, wenn ein Berufsbetreuer jahrelang überhaupt keinen Fortbildungsnachweis vorlegt.
Der § 29 kann aber sehr gut argumentativ benutzt werden, um die Betreuungsbehörde darauf hinzuweisen, vor Ort Inhaus-Fortbildungen für die Berufsbetreuer des Landkreises anzubieten. Steht genauso in § 6 Abs. 1 BtOG. Ist derzeit ein Flickenteppich, obwohl das sowohl für die Behörde (gut informierte Betreuer im Sprengel) als auch die Betreuer (günstiger Preis, keine Fahrt- und Übernachtungskosten) vor Vorteil wäre. Manchmal gibts auch Kooperationen mit den Betreuungsvereinen oder Volkshochschulen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.12.2023, 15:28 | #18 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
|
ich komme mal auf die Ausgangsfrage zurück.
M.E. gibt es eine gute Auswahl an sehr interessanten Fortbildungsthemen. Zum Thema Kommunikation mit Betreuten habe ich schon mehrere Online-Veranstaltungen gebucht, die leider abgesagt werden mussten. Der Grund waren jeweils mangelnde Teilnehmerzahlen. Das ist sehr traurig. Auch wenn hier keine Werbung gemacht werden soll, es gibt in Nordbayern einen Anbieter für Betreuerfortbildungen den ich sehr empfehlen kann. Die Referenten sind hochkarätig und die Themenauswahl sehr groß. Auch Fortbildungen mit geringer Stundenzahl stehen zur Auswahl. BineP |
15.12.2023, 16:03 | #19 |
Neuer Gast
Registriert seit: 16.11.2023
Ort: LK Aschaffenburg, Unterfranken, Bayern
Beiträge: 2
|
Ich bin noch kein Betreuer, aber da ich aus Nordbayern komme, würde der Anbieter mich dennoch interessieren. Wenn du ihn hier nicht nennen magst/darfst, würdest du mir eine PN schicken? Das wäre super nett
|
15.12.2023, 16:47 | #20 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
|
Zitat:
wir haben alle 2 Monate einen "Betreuer-Treff", der immer einen Input zu rechtlichen Themen oder auch mal "Haltung des Betreuers" etc. beinhaltet und anschließende Diskussion. Wir haben überlegt, mit einer Art Stempelkarte 4 besuchte Treffen im Jahr als Fortbildung anzuerkennen. Das erhöht sicher die Attraktivität des Treffs (obwohl schon immer so 25 - 40 TN kommen), dient der Vernetzung - und für die Betreuer ist es kostenlos. Viel kann man ja mit "Bordmitteln" machen, z. B. jemand aus dem eigenen Amt erzählt was zum Wohngeld. Vielleicht können sich ja auch andere Behörden-Kollegen so etwas vorstellen.. |
|
Lesezeichen |
|
|