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Regelmäßige berufsbezogene Fortbildung Berufsbetreuer gem. § 29 Abs. 1 BtOG

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Hallo HorstD, keinesfalls wollte ich dir damit vor die Füße spucken, um Gottes Willen! Da zieht der Fuchs den Schwanz ...


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Alt 03.04.2023, 10:32   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
Standard

Hallo HorstD,
keinesfalls wollte ich dir damit vor die Füße spucken, um Gottes Willen! Da zieht der Fuchs den Schwanz ein! Es sollte eher eine flapsige Antwort sein auf "tja, die melden sich nicht"

Ich finde deine Bemühungen absolut spitze, das Lexikon ist DIE Institution schlechthin Tausend Dank dafür und nichts für ungut!
Forenfuchs ist offline  
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Alt 05.04.2023, 18:22   #12
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Zitat:
Zitat von Beschützer Beitrag anzeigen
Hätte jemand einen Tipp für ein Online- Seminar?


Was könnte man denn unter regelmäßig verstehen?
Moin,


ich gönne mir so 4 Fortbildungen im Jahr und eine kleine Arbeitsgruppe, bestehend aus 4 Betreuer mit Treffen einmal im Monat.

Ich werfe neben den bekannten Fortbildungen auch Fortbildungen bezüglich Arbeitssicherheit und Datenschutz in den Raum.

Meine nächste Fortbildung wird Ausländerrecht, bzw. Asylrecht sein. Ich habe damit immer mehr zu tun.

Wir haben ja den Luxus, so ziemlich alle Themen als Fortbildung zu sehen, je nach den Betreungen, die wir führen.

Grüße vom
Leuchtturm

.
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 06.04.2023, 07:21   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Interessant.


Und wo machst du deine Fortbildungen?
Beschützer ist offline  
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Alt 06.04.2023, 10:38   #14
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Meine nächste Fortbildung wird Ausländerrecht, bzw. Asylrecht sein. Ich habe damit immer mehr zu tun.

Da gibt es bei uns auch ganz unterschiedliche Einstellungen zu.
Es gibt Betreuer die nehmen keine Asylanten und versuchen auch die sogenannten "Ausländer" zu meiden.
Gründe dafür sind ein erheblicher Mehraufwand, fängt bei den Verständigungsproblemen an, geht bis über die Krankenversicherung über das soz, bis hin zum Thema Ausländerbehörde und Konsulat und so weiter... Und teilweise soll es bei Arabischen Betreuten auch immer häufiger zu Einflüssen von Freunden und Familie auf den Betreuer gekommen sein....
zwerg1978 ist offline  
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Alt 06.04.2023, 14:34   #15
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,601
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Moin moin


Wer wen als Betreute nimmt ist ziemlich Wurscht. Die Fortbildungen werden aber sicherlich auch auf die Kundschaft und die entsprechenden fachlichen Bedarfe ausgerichtet sein.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.12.2023, 12:36   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.05.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 11
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Hallo allerseits, ich klinke mich noch mal zum Thema Nachweispflicht nach § 29 S. 2 BtOG hier in die Diskussion ein und hoffe, dass ich richtig bin.
In der Norm ist nur von "regelmäßigen" Fortbildungen die Rede, die man der Stammbehörde mitteilen muss. Was regelmäßig bedeutet, ist Auslegungssache bzw. liegt in der Verantwortung der Betreuerinnen und Betreuer selbst, diese sollen jedoch immer auf dem aktuellen Kenntnisstand sein.
Nun meine Frage: Gibt es hier eine Richtschnur, in welchen Abständen Fortbildungen gemacht werden "sollten"?
Und wie kann die Stammbehörde die Regelmäßigkeit kontrollieren, wenn jeder/jede Berufsbetreuer/in selbst entscheidet, was regelmäßig bedeutet?
Herzlichen Dank schon einmal!
lebardo ist offline  
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Alt 15.12.2023, 13:07   #17
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Das kann nur sehr langfristig betrachtet werden, und zwar, wenn ein Berufsbetreuer jahrelang überhaupt keinen Fortbildungsnachweis vorlegt.

Der § 29 kann aber sehr gut argumentativ benutzt werden, um die Betreuungsbehörde darauf hinzuweisen, vor Ort Inhaus-Fortbildungen für die Berufsbetreuer des Landkreises anzubieten. Steht genauso in § 6 Abs. 1 BtOG. Ist derzeit ein Flickenteppich, obwohl das sowohl für die Behörde (gut informierte Betreuer im Sprengel) als auch die Betreuer (günstiger Preis, keine Fahrt- und Übernachtungskosten) vor Vorteil wäre. Manchmal gibts auch Kooperationen mit den Betreuungsvereinen oder Volkshochschulen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.12.2023, 15:28   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
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ich komme mal auf die Ausgangsfrage zurück.


M.E. gibt es eine gute Auswahl an sehr interessanten Fortbildungsthemen.



Zum Thema Kommunikation mit Betreuten habe ich schon mehrere
Online-Veranstaltungen gebucht, die leider abgesagt werden mussten. Der Grund waren jeweils mangelnde Teilnehmerzahlen. Das ist sehr traurig.


Auch wenn hier keine Werbung gemacht werden soll, es gibt in Nordbayern einen Anbieter für Betreuerfortbildungen den ich sehr empfehlen kann. Die Referenten sind hochkarätig und die Themenauswahl sehr groß. Auch Fortbildungen mit geringer Stundenzahl stehen zur Auswahl.


BineP
BineP ist offline  
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Alt 15.12.2023, 16:03   #19
EMS
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.11.2023
Ort: LK Aschaffenburg, Unterfranken, Bayern
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von BineP Beitrag anzeigen
Auch wenn hier keine Werbung gemacht werden soll, es gibt in Nordbayern einen Anbieter für Betreuerfortbildungen den ich sehr empfehlen kann.
Ich bin noch kein Betreuer, aber da ich aus Nordbayern komme, würde der Anbieter mich dennoch interessieren. Wenn du ihn hier nicht nennen magst/darfst, würdest du mir eine PN schicken? Das wäre super nett
EMS ist offline  
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Alt 15.12.2023, 16:47   #20
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Der § 29 kann aber sehr gut argumentativ benutzt werden, um die Betreuungsbehörde darauf hinzuweisen, vor Ort Inhaus-Fortbildungen für die Berufsbetreuer des Landkreises anzubieten. Steht genauso in § 6 Abs. 1 BtOG. Ist derzeit ein Flickenteppich, obwohl das sowohl für die Behörde (gut informierte Betreuer im Sprengel) als auch die Betreuer (günstiger Preis, keine Fahrt- und Übernachtungskosten) vor Vorteil wäre. Manchmal gibts auch Kooperationen mit den Betreuungsvereinen oder Volkshochschulen.
Hallo HorstD,

wir haben alle 2 Monate einen "Betreuer-Treff", der immer einen Input zu rechtlichen Themen oder auch mal "Haltung des Betreuers" etc. beinhaltet und anschließende Diskussion. Wir haben überlegt, mit einer Art Stempelkarte 4 besuchte Treffen im Jahr als Fortbildung anzuerkennen. Das erhöht sicher die Attraktivität des Treffs (obwohl schon immer so 25 - 40 TN kommen), dient der Vernetzung - und für die Betreuer ist es kostenlos. Viel kann man ja mit "Bordmitteln" machen, z. B. jemand aus dem eigenen Amt erzählt was zum Wohngeld.

Vielleicht können sich ja auch andere Behörden-Kollegen so etwas vorstellen..
Forenfuchs ist offline  
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