Dies ist ein Beitrag zum Thema Regelmäßige berufsbezogene Fortbildung Berufsbetreuer gem. § 29 Abs. 1 BtOG im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hätte jemand einen Tipp für ein Online- Seminar?
Was könnte man denn unter regelmäßig verstehen?...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 297
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Hätte jemand einen Tipp für ein Online- Seminar?
Was könnte man denn unter regelmäßig verstehen? |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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1x im Jahr. Und welches Thema solls denn sein?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin moin
Mit 1904 wirst Du nicht weit kommen. Inzwischen ist das §1929 BGB und bestimmt mindestens genauso spannend.. Der (Mindest-)Stundenumfang kommt sicherlich darauf an, wofür du die Fortbildung haben willst oder benötigst. Besser ist es, wenn Du Dir so viele Stunden dafür gönnst, wie Du es für richtig und wichtig einschätzt. Die Mindeststundenanzahl heißt meistens: "ich war mal da und habe mir den Hintern plattgesessen, viel zu verstehen war da aber nicht". Die Stunden nach 'richtig und wichtig' eingeschätzt heißt eher: "Wow, das war interessant und ich habe so langsam begriffen, was da alles dahinter steckt. Den Zeitaufwand war es mir wert." MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Ist jetzt § 1829 BGB und wird meist bei Seminaren zum Aufgabenbereich Gesundheitssorge behandelt. Vielleicht mal bei den bekannteren Veranstaltern schauen (Liste ist nicht vollständig):
https://www.lexikon-betreuungsrecht....e_der_Anbieter Und warum steht die gleiche Frage im Rechtspflegerforum? Das ist ein Forum für Rechtspfleger. Betreuer sind da zumindest nicht ganz richtig am Platz.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,071
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Ich glaube die Liste der Anbieter ist nicht mehr aktuell. Das IRÖB gibt es doch nicht mehr? Dafür aber ab das BBFW: https://bbfw.org/ |
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#8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Tja, die melden sich leider nicht bei mir.
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#9 |
Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 300
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#10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Ich habe die gelöscht. Was ich sagen will, ist: solche fehlende Aktualisierung öffentlich zu bemängeln, ist, jemanden, der sich unentgeltlich um Infos bemüht, auch noch vor die Füße zu spucken. Wenn etwas im Lexikob nicht mehr stimmt, bitte ich um PN um Angabe der Seite und des falschen Details. Und bei veralteten externen Links am besten auch um den neuen. Ich kann nicht wahllos ständig Links kontrollieren - und die Wikisoftware kann das auch nicht.
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