Dies ist ein Beitrag zum Thema Beachtung § 44 Abs. 1 SGB XI für eigene Tätigkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin noch in einem Dienstverhältnis beschäftigt, Teilzeit 24 Stunden.
Für die Pflege meines Kindes werden Rentenbeiträge nach ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.04.2023
Ort: Mittelhessen
Beiträge: 17
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Hallo zusammen,
ich bin noch in einem Dienstverhältnis beschäftigt, Teilzeit 24 Stunden. Für die Pflege meines Kindes werden Rentenbeiträge nach § 44 Abs. 1 SGB XI für mich entrichtet. Ich möchte mich natürlich nicht überfordern und ich möchte diese Leistungen natürlich auch nach Aufnahme der Betreuertätigkeit weiterhin erhalten und wäre Euch daher für eine Einschätzung dankbar, bis zu welcher Anzahl an Betreuung ich voraussichtlich nicht die 30 Stunden-Grenze überschreiten werde. Ganz lieben Dank Wechsel23 |
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#2 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 834
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Vielleicht kann man die Stunden aus den alten Pauschalen heranziehen
https://www.lexikon-betreuungsrecht....Berufsbetreuer Jedenfalls muss man bei den Pflegeversicherungsbeiträgen vorsichtig sein, bei Angestellten ist das einfacher als bei selbstständigen. |
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#3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 14.04.2023
Ort: Berlin
Beiträge: 2
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Statistisch betrachten soll der durchschnittliche Zeitaufwand etwa 1 Stunde pro Betreuung pro Woche betragen. Diese Info hab ich aus dem Buch "Das Betreuerbüro, 3 Auflage 2023" von Thar/Wardermann/Kollbach auf S. 81. Dort finden Sie 3 Fußnoten, die auf die Primärquellen verweisen.
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