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Beachtung § 44 Abs. 1 SGB XI für eigene Tätigkeit

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Hallo zusammen, ich bin noch in einem Dienstverhältnis beschäftigt, Teilzeit 24 Stunden. Für die Pflege meines Kindes werden Rentenbeiträge nach ...


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Alt 15.04.2023, 11:25   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.04.2023
Ort: Mittelhessen
Beiträge: 17
Standard Beachtung § 44 Abs. 1 SGB XI für eigene Tätigkeit

Hallo zusammen,

ich bin noch in einem Dienstverhältnis beschäftigt, Teilzeit 24 Stunden.

Für die Pflege meines Kindes werden Rentenbeiträge nach § 44 Abs. 1 SGB XI für mich entrichtet.

Ich möchte mich natürlich nicht überfordern und ich möchte diese Leistungen natürlich auch nach Aufnahme der Betreuertätigkeit weiterhin erhalten und wäre Euch daher für eine Einschätzung dankbar, bis zu welcher Anzahl an Betreuung ich voraussichtlich nicht die 30 Stunden-Grenze überschreiten werde.

Ganz lieben Dank
Wechsel23
Wechsel23 ist offline  
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Alt 15.04.2023, 15:14   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,282
Standard

Vielleicht kann man die Stunden aus den alten Pauschalen heranziehen
https://www.lexikon-betreuungsrecht....Berufsbetreuer

Jedenfalls muss man bei den Pflegeversicherungsbeiträgen vorsichtig sein, bei Angestellten ist das einfacher als bei selbstständigen.
Mächschen ist offline  
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Alt 24.04.2023, 13:23   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 14.04.2023
Ort: Berlin
Beiträge: 2
Standard

Statistisch betrachten soll der durchschnittliche Zeitaufwand etwa 1 Stunde pro Betreuung pro Woche betragen. Diese Info hab ich aus dem Buch "Das Betreuerbüro, 3 Auflage 2023" von Thar/Wardermann/Kollbach auf S. 81. Dort finden Sie 3 Fußnoten, die auf die Primärquellen verweisen.
DenisHo ist offline  
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