Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenversicherung Wechsel von Beihilfe zu Vollprivat oder Freiwillig gesetzlich im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
leider scheint sich mein Traum von einer Tätigkeit als Berufsbetreuer gerade als nicht umsetzbar darzustellen aufgrund der Krankenversicherung.
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.04.2023
Ort: Mittelhessen
Beiträge: 17
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Hallo zusammen,
leider scheint sich mein Traum von einer Tätigkeit als Berufsbetreuer gerade als nicht umsetzbar darzustellen aufgrund der Krankenversicherung. Ich bin Beamter, beihilfeberechtigt und ergänzend privat versichert. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand kann ich nicht freiwillig in die GKV, sondern mich nur voll privat versichern. Zwar muss mir meine PKV einen Tarif bieten, wie ich ihn jetzt als Beihilfeberechtigter habe, aber ich habe ja nur 50% Altersrückstellungen gebildet und für die 50% neu zu versichern eben nicht. Ich bin nahe an der 50 dran, d.h. ich werde auch nicht mehr signifikant hohe Altersrückstellungen bilden können. Im Alter wird mir das dann zu viel. Meine einzige Chance wäre es, erstmal als Vereinsbetreuer angestellt zu arbeiten, so dass ich Pflichtmitglied in der GKV werde und mich dann nach der Wartefrist selbstständig zu machen und freiwillig weiter zu versichern. Dadurch verliere ich unglaublich viel Zeit für die Selbstständigkeit. Gibt es noch eine Möglichkeit, die ich gerade nicht sehen? Etwas verzweifelte Grüße Wechsel23 |
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#2 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 828
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Bist Du verheiratet, wenn ja, wie ist Dein Gatte versichert?
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#3 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.04.2023
Ort: Mittelhessen
Beiträge: 17
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Auch Beamte, auch privat und Beihilfe… leider…
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#4 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 828
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Erfüllst Du als Beamter hoheitliche Aufgaben (z.B. Rechtspfleger, Polizist, etc.) oder könnte deine Aufgaben auch ein Angestellter erfüllen?
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#5 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.04.2023
Ort: Mittelhessen
Beiträge: 17
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Hallo,
hoheitliche Aufgaben… |
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#6 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 828
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Die Voraussetzungen sind nicht optimal:
Wenn der Dienstherr mitspielt: - auf unbestimmte Zeit beurlauben lassen - irgendeinen Sozialversicherungspflichtigen Job annehmen, um so in die GKV zu kommen - PKV große Anwartschaftsversicherung umwandeln So wäre der Weg zurück offen. Ansonsten müsstest Du Dich entlassen lassen und irgendeinen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen. Dann ist der Weg zurück versperrt und im Alter wirst Du wohl nicht in die KVdR kommen, sodass Du Dich freiwillig versichern müsstest. Also es reicht ein Monat irgendwas, es muss nicht unbedingt eine Stelle als Vereinsbetreuer sein. |
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#7 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW - im schönen Weserbergland
Beiträge: 476
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Hallo Wechsel23,
ich verstehe Dein Anliegen nicht so ganz. Beabsichtigst Du einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis oder steht eine DU im Raum? Das wären ja unterschiedliche Voraussetzungen, auch hinsichtlich der anschließenden KV. Viele Grüße von Florian |
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