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Vermögensverteichnis / Grundstück Haus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverteichnis / Grundstück Haus im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, erstelle grad mein erstes Vermögensverzeichnis. Hab eine kurze Frage dazu. Meine Betreute hat ein Haus/Grundstück. Sie steht unter a) ...


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Alt 29.05.2023, 11:43   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 29
Standard Vermögensverteichnis / Grundstück Haus

Hallo,

erstelle grad mein erstes Vermögensverzeichnis. Hab eine kurze Frage dazu.

Meine Betreute hat ein Haus/Grundstück.
Sie steht unter a) zu 1/2 im Grundbuch
unter b-d befindet sie sich nochmal in Erbengemeinschaft mit beiden Töchtern.

Rechne ich jetzt also dort die Hälfte des Wertes nochmal durch 3 ?

Und schreibe ich das dann komplett unter dem Punkt Grundvermögen? oder den Teil der Erbengemeinschaft dann unter Erbengemeinschaft?

Vielen Dank
Patrick85 ist offline  
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Alt 29.05.2023, 11:52   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Das ist eine ungewöhnliche Konstellation. Ich würde zweiteres annehmen. Aber das sollte vorab mit dem zuständigen Rechtspfleger abgesprochen werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 29.05.2023, 13:18   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Geht's um ein selbstbewohntes Einfamilienhaus?

Dann würde ich den Wert schon komplett beim Grundvermögen ansetzen, sonst bekommt das mit den Gerichtskosten der Rechtspfleger vielleicht nicht hin.
Mächschen ist offline  
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Alt 29.05.2023, 13:31   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Das klingt eher nach einem Hausbesitzer der Eltern zu gleichen Teilen und der anschließenden gesetzlichen Erbfolge nach dem Tod des Mannes.

Unter b-d müssten auch die Bruchteile des Eigentums stehen.
Wenn die Betreute das Haus noch selber bewohnt wäre es ohnehin Schonvermögen und der Wert zweitrangig.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 29.05.2023, 14:01   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 29
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Das klingt eher nach einem Hausbesitzer der Eltern zu gleichen Teilen und der anschließenden gesetzlichen Erbfolge nach dem Tod des Mannes.

Unter b-d müssten auch die Bruchteile des Eigentums stehen.
Wenn die Betreute das Haus noch selber bewohnt wäre es ohnehin Schonvermögen und der Wert zweitrangig.

Ja so hab ich das auch Verstanden. Die Erbengemeinschaft unter b-d hält die andere Hälfte am Grundstück.
Patrick85 ist offline  
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Alt 29.05.2023, 14:13   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Wenn es nach der gesetzlichen Erbfolge bei Gütergemeinschaft geht müsste die Ehefrau ja zu 1/2 geerbt haben und die Kinder sich die andere Hälfte des Erbes teilen.
Das sollte aber aus dem Grundbuch Eintrag hervor gehen.
Dann wäre also das Eigentum der Ehefrau bei 3/4 und die Kinder jeweils zu 1/8.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 29.05.2023, 15:50   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
Standard

Die Frage wird sich stellen, wie der Wert berechnet wird. Durch Schätzung oder durch ein Gutachten welches weiter Kosten verursachen wird.
WolfgangW ist offline  
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Alt 29.05.2023, 16:24   #8
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Ein Gutachten wird da nur im absoluten Ausnahmefall notwendig sein, eine gewissenhafte Schätzung des Betreuers reicht aus, sofern diese nachvollziehbar ist.
Mächschen ist offline  
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Alt 30.05.2023, 08:21   #9
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Die Konstellation ist nicht ungewöhnlich, eher Standard.

Eheleute eingetragen zu je 1/2.
Ein Ehegatte stirbt. Dessen Hälfte geht auf Ehegatte und Kinder in Erbengemeinschaft (wahrscheinlich gesetzliche Erbfolge; das wären dann Ehefrau zu 1/2 und die Kinder zu je 1/4; die Erbquoten ergeben sich aber nur aus dem Erbschein, nicht aus der Eintragung im Grundbuch).

Hier also:
Eigentum zu 1/2 - Wert X
Eigentum in Erbengemeinschaft, Anteil Y - Wert Z

Gutachten ist erforderlich bei Verkauf / Übertragung oder Belastung.
Hier würde ich einen Vergleichswert, zumindest aber den Bodenrichtwert angeben.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 30.05.2023, 09:23   #10
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Wobei bei einer Belastung nicht zwingend ein Gutachten notwendig ist, z.B. kann es entbehrlich sein, wenn eine Grundschuld über 50.000 eingetragen werden soll bei einem Grundstückswert von 1.000.000...
Mächschen ist offline  
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