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§ 1821 BGB - Nur noch Hilfe zur Selbsthilfe

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siehe hierzu: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1821.html Ich weiß nicht, ob es über die o.g. Neuregelung hier schon eine Diskussion gibt (bin auch zu ...


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Alt 02.06.2023, 14:45   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard § 1821 BGB - Nur noch Hilfe zur Selbsthilfe

siehe hierzu:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1821.html

Ich weiß nicht, ob es über die o.g. Neuregelung hier schon eine Diskussion gibt (bin auch zu faul um zu suchen), aber handhabt Ihr jetzt Vieles anders als bisher?

Mal zugespitzt:
Streng genommen müssen bzw. sollen die Betreute, die noch halbwegs dazu in der Lage sind, jetzt ja alles selbst machen und wir sitzen dann nur noch neben Ihnen, besprechen und führen notfalls deren Hand zur Unterschrift - zum Beispiel bei Weiterbewilligungsanträgen für Sozialleistungen. Die Post geht natürlich auch nur noch an deren Adresse.
Noch strenger genommen müsste ich eigentlich gar keine Betreuerakte bei mir zu Hause haben sondern könnte die bei dem Betreuten belassen (ist ja eh sein Eigentum) und von dort aus - im Rahmen meiner Hausbesuche zwecks Wunschermittlung - ggf. per Laptop agieren.

Oder übertreibe ich da ?

mfg
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carlos ist offline  
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Alt 02.06.2023, 15:12   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard

Der von dir beschriebene Spagat führte meinen neuesten Fall zu der Feststellung: "Dann kann ich die Betreuung ja gleich wieder abgeben, wenn ich eh alles selber machen muss"
Muss ich in Zukunft wohl noch sensibler kommunizieren ...

Tatsächlich spreche ich meine Leute bei Anträgen jetzt vorher an und frage, ob wir das zusammen oder (bei Schweiß auf seiner/ihrer Stirn) weiterhin selbst mache. Das bisschen Mehrarbeit mit hinterhertelefonieren und Termin ist ja mit der Pauschale locker abgegolten
Mehr als einmal frage ich dann aber nicht.

Post wird noch spannend. Einige Stellen (KV) schreiben trotz gegenteiliger Aufforderung grundsätzlich nur an mich. Andere (Energieversorger) vergessen auch bisher schon gerne mal, dass es eine Betreuung gibt. Vielleicht lasse ich mir schon mal einen Stempel schnitzen: "Wiedereinsetzung in den vorhergehenden Stand".

Letztlich läuft es auf eine klare Vereinbarung mit dem Betreuten hinaus: So es denn sein Wunsch ist kann die vielgescholtene Entmündigung durch die Betreuung ja weitergeführt werden ...

Schöne neue Welt
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K.Wagner ist offline  
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Alt 02.06.2023, 15:24   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Der Grundsatz, dass man als gesetzlicher (Berufs)Betreuer nur das "Erforderliche" zu tun braucht, galt bisher mW. ja auch schon. Nur wurde er wohl anders bzw. differenziert interpretiert und praktiziert und steht jetzt ausdrücklicher im Gesetz.
Aber nur weil sich ein Gesetzestext ändert, ändert sich ja nicht die Lebenswirklichkeit.

mfg
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carlos ist offline  
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Alt 02.06.2023, 19:05   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Es ergibt sich weiterhin aus § 1814 BGB, dass eine Betreuung angeordnet werden darf, wenn andere Hilfen ohne gesetzliche Vertretung nicht genügen. Von daher ist die gesetzliche Vertretung weiter der Normalfall, § 1823 BGB. Falls nicht nötig, ist die Betreuung wieder aufzuheben bzw zumindest der AK einzuschränken. Die „unterstützte Entscheidungsfindung“ steht nirgends im Gesetz. Ergibt sich nur sehr indirekt aus Art. 12 Abs. 4 der UN-Behindertenrechtskonvention.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 02.06.2023, 19:27   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin


Ich finde, dass das neue Betreuungsrecht überhaupt kein Grund zur Aufregung ist. Zumindest dann, wenn man sich sowieso schon am Willen der Betreuten orientiert hat und die Betreuten so viel wie möglich (wie sie schaffen) hat selber machen lassen. Wg. der Anträge frage ich auch ein Mal, ob sie die selber oder mit mir zusammen stellen wollen - oder ob es mein Job bleiben soll.



Die Vorstellung, dass die (Behörden-)Post zu den Betreuten gehen soll teile ich nicht. Zumindest, wenn ich die Dinge mit erledigen soll.

Dass die Behörden, Versorger oder sonstige Stellen das manchmal einfach nicht geregelt kriegen ist eine andere Sache.
Ich glaube nicht, dass die UN-BRK davon ausgeht, dass die Post grundsätzlich zu den Betreuten zu gehen hat und die Betreuer hinterherrennen sollen. Das wäre eher behindernd als konventionell...


Ansonsten finde ich es eher lustig, wie die Betreuten damit umgehen, dass ich z.B. die Berichte mit ihnen besprechen will:
- Ein Betreuter fand das gut und hat sich gefreut. Mit ihm konnte man auch gut darüber reden.

- Die meisten finden es OK, aber wozu??? Nee, eine Kopie brauch ich nicht.
- Oder: Bericht? Wieso? das ist schon in Ordung, was Du da machst. Aber behellige mich nicht mit einem Bericht.
- Oder: chrrrrrr chrrrrr pffffft
Die jeweiligen Reaktionen der Betreuten beschreibe ich dann auch mal im Anschreiben zu den Berichten...



MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.06.2023, 21:28   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

der neue § 1821 BGB - wenn man ihn denn wortwörtlich bzw. ernst nimmt (was sich bei Gesetzen ja gehört) - sorgt zumindest in meinem Kollegenkreis schon für Diskussionen, zumal auch in einer Fortbildungsveranstaltung darauf hingewiesen wurde.

Eigentlich finde ich den 1821er gar nicht so übel, weil er die Betreuung gezielt als Unterstützungs- und nicht als Rundumangebot sieht und d. Betreuten auch ausdrücklich mit in die Verantwortung nimmt.


mfg
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carlos ist offline  
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Alt 03.07.2023, 08:29   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.06.2023
Beiträge: 4
Standard

Dieser Paragraph 1821 muß in Verbindung mit dem Paragraphen 1823 gesehen werden.
DonnerUndGewitter ist offline  
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Alt 05.07.2023, 20:03   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 11.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 32
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
siehe hierzu:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1821.html

Ich weiß nicht, ob es über die o.g. Neuregelung hier schon eine Diskussion gibt (bin auch zu faul um zu suchen), aber handhabt Ihr jetzt Vieles anders als bisher?

Mal zugespitzt:
Streng genommen müssen bzw. sollen die Betreute, die noch halbwegs dazu in der Lage sind, jetzt ja alles selbst machen und wir sitzen dann nur noch neben Ihnen, besprechen und führen notfalls deren Hand zur Unterschrift - zum Beispiel bei Weiterbewilligungsanträgen für Sozialleistungen. Die Post geht natürlich auch nur noch an deren Adresse.
Noch strenger genommen müsste ich eigentlich gar keine Betreuerakte bei mir zu Hause haben sondern könnte die bei dem Betreuten belassen (ist ja eh sein Eigentum) und von dort aus - im Rahmen meiner Hausbesuche zwecks Wunschermittlung - ggf. per Laptop agieren.

Oder übertreibe ich da ?

mfg



Hi Carlos,


so übertrieben finde ich das Szenario im Zweifel gar nicht.

Es ist zwar selten, dass die Betreuten so fit sind, aber warum denn nicht? Der Betreute kann die Unterlagen auch an den Betreuer senden, wenn er Hilfe benötigt. Den Stift für die Unterschrift führe ich allerdings nicht


Einen schönen Abend
Mikesch 1983 ist offline  
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Alt 11.08.2023, 10:37   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard

Ich stoße auf jahrelang bekannte organisatorische Probleme in den Versorgungssystemen.


Fall 1 (mir wurde kein Aufenthaltsbestimmungrecht übertragen): Betreute mit PG 2 im Pflegeheim. Das Bürgerbüro ist keine 200 m entfernt, der Sozialdienst geht mit den Bewohnern gerne zur Eisdiele direkt vorm Rathaus.
Die Betreute ist seit 3 Monaten nicht umgemeldet, bzw. wurde, obwohl sie dies dringend wünschte, nicht vom Heim unterstützt.
Man sei nicht zuständig, ich solle mir halt eine Vollmacht von der Betreuten ausstellen lassen und das "selbst" erledigen.



Fall 2: (mit Aufenthalt.):
Klient ist mobil und kann sich sehr gut ausdrücken, lebt im Pflegeheim. Man fährt ihn zwar in die nächste Mall, um Parfum zu kaufen und Kaffee zu trinken, ins Bürgerbüro will ihn zwecks Erneuerung des Personalausweises vom Sozialdienst keiner begleiten, außerdem hätten alle Urlaub, da müsste ich wohl ran....


Beides wäre inhaltlich für mich kein Problem, aber in beiden Fällen würden die Betreuten sich sehr gerne um ihre Angelegenheiten kümmern, soziale Hilfe wäre auch da ... man versucht aber das auszusitzen.


Nach dem Motto: wer erstmal im Pflegeheim ist, der nimmt nicht mehr am allgemeinen Leben teil und braucht einen (rechtl. Betreuer), der in der Außenwelt alles für ihn erledigt.
Sozialdienste in stationären Einrichtungen scheinen oft nur für Lachen/Klatschen/Stricken zuständig zu sein.


Sorry, hört sich sehr zynisch an...
Marsupilami ist offline  
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Alt 11.08.2023, 11:29   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.06.2023
Beiträge: 4
Daumen runter

Die Mitarbeiter im Pflegeheim kümmern sich um ihre Pausen und ihre Urlaubsplanung.
DonnerUndGewitter ist offline  
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