Dies ist ein Beitrag zum Thema Evaluation der Betreuervergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Achtung: die bereits im Vergütungsreformgesetz 2019 beschlossene Evaluation des Vergütungssystems für berufliche Betreuer/innen und Betreuungsvereine startet mit einer Online-Umfrage, die ...
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16.11.2023, 09:06 | #1 |
Moderator
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Evaluation der Betreuervergütung
Achtung: die bereits im Vergütungsreformgesetz 2019 beschlossene Evaluation des Vergütungssystems für berufliche Betreuer/innen und Betreuungsvereine startet mit einer Online-Umfrage, die vom 30.11.2023 bis 12.1.2024 freigeschaltet sein wird. Es ist dringend empfohlen, dass möglichst viele Personen daran teilnehmen; damit das künftige Vergütungssystem (voraussichtlich ab 1.1.2026) die Realität besser wiederspiegelt als das derzeitige.
Weitere Infos in Kürze.
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23.11.2023, 17:03 | #2 |
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Die Umfrage wird ab 30.11.23 hier gestartet: https://destatis.sslsurvey.de/vbvg-berufliche-betreuer
Es sollten möglichst viele Betreuer (und Betreuungsvereine) sich beteiligen.
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30.11.2023, 10:55 | #3 |
Moderator
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Achtung: Evaluation der Betreuervergütung gestartet
Von heute bis zum 12.1.24 ist die Teilnahme an der Umfrage möglich - und sinnvoll. Link siehe oben.
Vereinsgeschäftsführer, die zugleich Vereinsbetreuer sind, sollen nur einen Fragebogen ausfüllen, den für den Verein.
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30.11.2023, 12:10 | #4 |
Moderator
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Hallo, vielleicht sollte die Umfrage noch nicht ausgefüllt werden. In BdB-Kreisen wird berechtigt gerätselt, was mit der Frage des „Bruttoverdienstes“ (jedenfalls bei selbstständigen Berufsbetreuern) gemeint sein könnte. Der Begriff passt nur für Vereinsbetreuer. Ich hoffe, dass in Kürze eine Klarstellung erfolgt.
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30.11.2023, 12:26 | #5 |
Stammgast
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Zu spät, gerade ausgefüllt, dauert schon ein paar Minuten das Ganze. Aber es ist ja für einen guten Zweck, der hoffentlich erreicht werden kann...
Den Bruttoverdienst habe ich angegeben, allerdings auch zunächst etwas nach- und hochrechnen müssen, da ich nur ein kleines Betreuungsbüro, im Nebenerwerb gewissermaßen, betreibe. Ich habe nun ein der akademischen Qualifikation der Verg.-Gruppe C angemessenes, sich an vergleichbaren Berufen orientierendes, Bruttogehalt angegeben, dass eine gute Auskömmlichkeit mit sich bringen würde. Das müsste doch so passen, wurde nach meiner Lesart auch so abgefragt. Naja, nun ist es ja ohnehin bereits eingereicht... |
30.11.2023, 12:42 | #6 |
Moderator
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Und was sollte das sein: die Gewinnentnahme, der sog. „Unternehmerlohn“? Glaube nicht, dass das gemeint war.
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30.11.2023, 12:59 | #7 |
Stammgast
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Hallo HorstD,
nö, nicht Gewinn, sondern Brutto vor Steuern (also zu versteuerndes Einkommen = Brutto abzügl. abzugsfähiger Ausgaben; m.E. wie abgefragt) und in der zweiten Variante inkl. Entsprechung bei (in meinem Fall fiktiver) Beschäftigung eines Angestellten. Warum sollte das nicht gemeint gewesen sein? Zudem sollten solche Befragungen (neben Deiner freundlicherweise hier zur Verfügung gestellten und beworbenen Teilnahme"aufforderung" erhielt ich jeweils eine weitere vom BVfB, vom BGT und von der BtB) zur Freischaltung einigermaßen ausgeklügelt sein oder denkst Du ernsthaft, ich mache mir die Mühe, eine gute halbe Stunde und mehr Zeit zu investieren und dann noch darüber hinaus jede Frage nach ihrer uneingeschränkten Sinnhaftigkeit zu überprüfen? Naja, sei's drum. Beste Grüße von Florian Geändert von Florian (30.11.2023 um 13:10 Uhr) |
30.11.2023, 13:57 | #8 |
Moderator
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Brutto vor Steuern = also „das zu versteuernde Einkommen“ wäre sinnvoll, allerdings müsste klar sein, ob die Vorsorgeaufwendungen (oder bei Vereinsbetreuern zumindest die Arbeitnehmeranteile zur SV) herausgerechnet werden sollen. Das Problem ist auch nicht, ob du das richtig verstanden hast, sondern ob alle Teilnehmenden das gleich verstehen. Nur dann kann es überhaupt eine korrekte Auswertung geben. Sonst sind das Mickimauszahlen.
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30.11.2023, 15:08 | #9 |
Moderator
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Hallo, habe eine Rückmeldung von den Fragebogenmenschen erhalten. Bei der Frage nach dem „Bruttoverdienst“ soll jetzt eine Erläuterung, was genau gemeint ist, eingefügt worden sein.
Und zwar: „Für die von Ihnen angesprochene Frage gilt folgender Hinweis: Bitte geben Sie hier folgenden geschätzten Wert an: als Vereinsbetreuer/in das monatliche Bruttoentgelt (Arbeitnehmerbrutto) und als selbständige/r Betreuer/in das monatliche zu versteuernde Einkommen (also nach Abzug von Betriebskosten und Sonderausgaben).“
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (30.11.2023 um 15:36 Uhr) |
30.11.2023, 18:44 | #10 |
Stammgast
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Ja, so ist es, die Datenbasis muss passen und vergleichbar sein. Allerdings werden ja an mehreren Stellen nicht unbedingt vergleichbare Annäherungswerte abgefragt (Ausgaben usw.), da zu unpräzise. Es fehlen eben an vielen Stellen Erläuterungen, die eine solche Befragung valide(r) machen. Aber gut, irgendein Ergebnis wird herauskommen. Vielleicht gar mit der Feststellung, dass wir zu wenig Geld für gute und immer mehr Arbeit erhalten. Mal kieken...MfG Florian
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